Wissen für Flug-Nerds

9 Rechte, die wirklich jeder und jede Flugreisende hat

Ein Flugzeug ist am Himmel zu sehen. Rund um deine Reise solltest du deine Fluggastrechte kennen.

Ein Flugzeug ist am Himmel zu sehen. Rund um deine Reise solltest du deine Fluggastrechte kennen.

Geht mein Flieger wie geplant oder nicht? Im Jahr 2023 haben Streiks Reisende schon mehrfach vor Probleme gestellt: Arbeitsniederlegungen an den Flughäfen haben für Tausende Flugausfälle und Verspätungen gesorgt. Und ein Ende scheint nicht in Sicht.

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Doch nicht nur im Fall von gecancelten Verbindungen haben Reisende Ansprüche. Wir erklären im Überblick neun Rechte, die jeder und jede Flugreisende hat.

1. Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wenn der Flug ausfällt, dann haben betroffene Reisende ein Recht auf eine gleichwertige Ersatzbeförderung. Das heißt: Die Airline muss sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Ziel transportieren. Innerhalb Deutschlands ist das auch per Zug möglich. Bei einer Pauschalreise muss sich der Veranstalter kümmern. Wird kein Ersatzflug angeboten, können Reisende selbst einen Flug buchen und sich das Geld zurückerstatten lassen.

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Wer die Reise nicht mehr antreten will, kann bei einer Annullierung des Fluges vom Vertrag zurücktreten und von der Airline die Erstattung des Flugpreises verlangen. Wenn bereits ein erster Teilflug durchgeführt und der Anschlussflug annulliert wurde, dann können Betroffene die Rückbeförderung zum Startpunkt verlangen.

Flugausfälle werden an der Tafel des Münchner Flughafens angezeigt.

Flugausfälle werden an der Tafel des Münchner Flughafens angezeigt.

2. Entschädigung bei Flugproblemen

Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet oder fällt ganz aus, dann können Flugreisende eine pauschale Entschädigung fordern. Die EU-Verordnung 261/2004 regelt, wann Fluggästinnen und Fluggäste einen Ausgleich geltend machen können und auf welche Zahlungshöhe sie Anspruch haben.

Sie ist nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern sie richtet sich nach der Flugdistanz. Je nach Streckenlänge beträgt die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro pro Person:

  • Kurzstreckenflug (bis 1500 Kilometer): 250 Euro
  • Mittelstreckenflug (1500 bis 3500 Kilometer): 400 Euro
  • Langstreckenflug (ab 3500 Kilometer): 600 Euro

Es gibt aber Ausnahmen: Bei außergewöhnlichen Umständen haben Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung, denn dann ist nicht die Airline verantwortlich. Dazu gehören beispielsweise Unwetter oder Streiks am Flughafen, wenn sie nicht das Airlinepersonal betreffen.

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 Blick auf ein Entschädigungsformular für Flugverspätungen.

Blick auf ein Entschädigungsformular für Flugverspätungen.

Wichtig: Lass dir die Verspätung oder den Flugausfall schriftlich bestätigen, beispielsweise vom Bodenpersonal am Airport. Um die Entschädigung zu fordern, kannst du das EU-Formular für Fluggastbeschwerden bei deiner Airline einreichen.

Wer nicht selbst mit der Airline in Kontakt treten will, kann die Hilfe von Fluggastrechteportalen wie Flightright, EU-Claim oder Fairplane in Anspruch nehmen. Diese behalten für ihre Dienstleistung jedoch einen gewissen Prozentsatz der Entschädigung ein, meist um die 30 Prozent.

3. Entschädigung bei Überbuchung

Fluggesellschaften schaffen es manchmal tatsächlich, mehr Tickets für einen Flug zu verkaufen, als es Plätze gibt. 

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„Airlines überbuchen Flüge eigentlich immer um eine gewisse Prozentzahl“, sagte Stefanie Müller, Sprecherin des Fluggastrechteportals Flightright, dem reisereporter. Dann kann es sein, dass du auf deinen Platz im Flieger verzichten musst.

Sollte das passieren, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Fluggesellschaft schafft es, dich innerhalb von einer Stunde in einen anderen Flieger zu deinem Zielflughafen zu setzen – alles gut.
  2. Solltest du aufgrund der Umbuchung mehr als drei Stunden Verspätung haben, hast du ein Recht auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro, je nach Länge der Flugstrecke (siehe Punkt 2).

4. Anspruch auf ein Hotel bei Verspätungen

Reisende, deren Flug sich über Mitternacht des eigentlichen Abflugtages hinaus verzögert, haben Anspruch auf ein Hotelzimmer – und zwar unabhängig davon, ob die Airline selbst schuld am verzögerten Start ist oder nicht.

Meistens organisieren die Airlines selbst eine Übernachtung im Hotel sowie den Transfer dorthin und zurück zum Flughafen. Frag also ganz gezielt bei deiner Fluggesellschaft nach.

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5. Recht auf Verpflegung

Solltest du bereits im Flieger sitzen, der auch nach Stunden des Wartens nicht abhebt, gilt Folgendes:

  1. In Europa hast du nach einer Stunde des Wartens Anspruch auf Wasser, eine eingeschaltete Klimaanlage und die Benutzung der Toiletten. Nach ganzen fünf Stunden darfst du das Flugzeug sogar wieder verlassen.
  2. In Amerika gilt der Anspruch auf Wasser, die Klimaanlage und die Benutzung der Toiletten erst nach zwei Stunden. Dafür habt ihr bereits nach drei Stunden einen Anspruch darauf, das Fleugzeug wieder zu verlassen.

Sitzt du am Flughafen fest, dann hast du ab zwei Stunden Flugverspätung Anspruch auf Betreuung und Verpflegung durch die Airline. Angemessen zur Wartezeit muss sie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen zur Verfügung stellen. In der Praxis stellen Fluglinien oftmals Gutscheine aus, die Reisende am Flughafen einlösen können.

Am Flughafen Köln-Bonn kam es im Jahr 2022 immer wieder zu extremen Verzögerungen. Passagiere warteten Stunden an der Sicherheitskontrolle, Flüge verspäteten sich oder fielen gleich ganz aus.

Am Flughafen Köln-Bonn kam es im Jahr 2022 immer wieder zu extremen Verzögerungen. Passagiere warteten Stunden an der Sicherheitskontrolle, Flüge verspäteten sich oder fielen gleich ganz aus.

6. Sich für sein Haustier einsetzen

Auch wenn du mit deinem Haustier verreist, haben du und dein Tier bestimmte Rechte. Dein Tier muss zum Beispiel nicht durch einen Röntgenscanner beim Sicherheits-Check-in und du musst es auch nicht in der Gepäckablage verstauen – da kam es auch leider schon zu traurigen Unfällen.

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Unter bestimmten Voraussetzungen können kleinere Haustiere – bei der Lufthansa zum Beispiel Hunde und Katzen ab zwölf Wochen und bis zu acht Kilogramm – als zusätzliches Handgepäck mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Größere Tiere werden in Transportboxen im Frachtraum transportiert.

7. Das Recht, bei medizinischen Notfällen zu helfen

Ist ein Arzt an Bord?“ Eine Frage, die wohl kein Flugreisender gern über die Lautsprecher eines Flugzeuges hört. Aber keine Panik: In 80 Prozent aller Fälle befindet sich tatsächlich ein Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft an Bord.

Sollte wider Erwarten kein Arzt an Bord sein, keine Panik: Jeder, der sich berufen fühlt, zu helfen, ist in der Regel rechtlich abgesichert. Du musst dir also nicht um irgendwelche Schadensersatzkonsequenzen Gedanken machen, sondern kannst beruhigt deiner gesetzlichen Verpflichtung zur Hilfeleistung nachkommen.

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8. Mit einer Behinderung reisen

Solltest du oder sollte einer deiner Angehörigen eine Behinderung haben, so braucht ihr euch bezüglich eines Fluges keine Gedanken um eine Ablehnung zu machen. Grundsätzlich sind alle Fluggesellschaften der EU dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte einzuräumen wie jedem anderen Bürger auch. Eine Ablehnung aufgrund einer Behinderung ist deshalb nicht möglich.

Die Fluggesellschaften müssen bereits bei der Buchung prüfen, ob eine Beförderung möglich ist. Kommt es nachträglich zu einer Ablehnung, so könnt ihr rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft einleiten. Wie einfach oder kompliziert das Fliegen mit einem Rollstuhl tatsächlich ist, kannst du in unserem großen Servicestück nachlesen.

9. Das Recht, sich zu beschweren

Klar, beschweren kannst du dich immer: sei es per E-Mail, per Brief oder über die sozialen Netzwerke (der wohl schnellste Weg). Wenn du dich beschwerst, solltest du dir aber zumindest deiner Rechte als Fluggast bewusst sein.

Wenn du von der Airline innerhalb einer angemessenen Frist keine Antwort erhalten hast oder die Antwort für dich nicht zufriedenstellend ist, hast du die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einzureichen.

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Die Zahl der Beschwerden von Reisenden hat sich massiv erhöht. So gingen 2022 gut 2240 Beschwerden über Airlines beim LBA ein, 2021 waren es noch 1430. Davon beschwerten sich Passagierinnen und Passagiere in 743 Fällen über Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Frist von sieben Tagen für die Rückerstattung bei gestrichenen Flügen.

Reisereporter

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