Preisschock nach Flugbuchung: Was tun bei Preiserhöhung?
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Ein Ärgernis ist es für Reisende, wenn bereits gebuchte Flüge, plötzlich erhöht werden (Symbolbild).
© Quelle: imago images/Panthermedia
Wenn Urlauberinnen und Urlauber eine Reise planen, steht die Buchung eines Fluges meist mit an erster Stelle, vor allem bei Sparfüchsen. Ein früh gebuchter Flug ist nämlich oft deutlich günstiger. Wie aber würdest du reagieren, wenn du nach der Buchung erfährst, dass der Preis für das Ticket höher ausfällt und du zur Zahlung gebeten wirst? Ist ein nachträglicher Zuschlag überhaupt erlaubt?
Nachträgliche Preiserhöhung oft unzulässig
In der Regel sei es nicht zulässig, wenn der Preis nach einer Buchung erhöht wird, sagt Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei „Flightright“. Grund dafür ist, dass mit dem Kauf eines Flugtickets ein Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen wurde. Wenn du einen Flug gebucht hast, sollte der bezahlte Preis auch der endgültige Preis sein und es sollten keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten anfallen. Es gebe jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel.
Nach Angaben von Brosche dürfen Airlines den Preis für einen Flug nach der Buchung gegebenenfalls dann erhöhen, wenn sie sich dieses Recht vertraglich vorbehalten. Solche Preisänderungsklauseln sind in den allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) von vielen Fluggesellschaften zu finden: „Für Flugreisende sind beinhaltete Preisänderungsklauseln oft überraschend und deshalb häufig unwirksam“, sagt die Fluggastrechtsexpertin.
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Prominente Beispiele finde man bei Ryanair und Easyjet, bei denen Klauseln zu nachträglichen Preisanpassungen für Steuern zu finden seien. Im Einzelfall müsse gerichtlich geprüft werden, ob diese Klauseln wirksam seien. „Deshalb sollten Flugreisende bei nachträglicher Erhöhung zumindest in den ABB nachschauen, ob etwas zur Erhöhung des Flugpreises festgelegt ist“, sagt Brosche.
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Wurde der Preis eines Flugtickets nach der Buchung nachträglich erhöht, hilft ein Blick in die ABB, ob etwas zur Erhöhung des Flugpreises festgelegt ist.
© Quelle: IMAGO/Panthermedia
Falls die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluglinie keine Preisanpassungsklausel enthalten und die Fluggesellschaft den Ticketpreis ohne deine Zustimmung erhöht hat, hast du das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bedeutet: Ohne dein Einverständnis kann die Fluggesellschaft den Beförderungsvertrag nicht einfach ändern.
Brosche rät Passagierinnen und Passagieren, sich schriftlich an die Fluggesellschaft zu wenden. Sie sollten der Airline mitteilen, dass sie der Preiserhöhung widersprechen, und sie auffordern, die Beförderung wie ursprünglich vereinbart durchzuführen. „Führt dies nicht zum gewünschten Erfolg, können Passagierinnen und Passagiere vom Vertrag zurücktreten, eine Ticketrückerstattung sowie zusätzlichen Schadensersatz für Mehrkosten von der Airline verlangen“, so die Fluggastrechtsexpertin.
Bei Pauschalreisen auf Fristen achten
Bei einer Pauschalreise seien Preiszuschläge nicht für alle Leistungen erlaubt. Zu einer nachträglichen Erhöhung des Ticketpreises können nur folgende gestiegene Beförderungskosten führen:
- höhere Kosten für Treibstoff
- erhöhte Steuern für den Flughafen
- Tourismusabgaben oder Wechselkursschwankungen
Flugreisende können, wie „Flightright“ mitteilt, die Zahlung des erhöhten Preises dann verweigern, wenn die Mehrkosten zur Zeit der Buchung vorhersehbar waren.
„Für Flugreisende ist es wichtig zu wissen, dass Preiserhöhungen von bis zu 8 Prozent innerhalb von 20 Tagen vor dem Abreisedatum erfolgen können. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 Prozent, können die Reisegesellschaften den Reisenden eine Frist setzen, in der sie entweder den neuen erhöhten Preis akzeptieren oder vom Vertrag zurücktreten können“, sagt Brosche.
Nach Ablauf der gesetzten Frist gelte das Angebot, das den Reisenden vorliegt, als akzeptiert. Das heißt, du musst deine Buchung vor Ablauf dieser Frist stornieren, um eine eventuelle Preiserhöhung abzulehnen.
Rechte bei aufkommenden Flugproblemen
Nach EU-Recht stehen Passagierinnen und Passagieren Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu, wenn sie mehr als drei Stunden später an ihr Ziel kommen oder ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wurde. Diese Ansprüche können unabhängig vom Ticketpreis rückwirkend drei Jahre geltend gemacht werden, informiert „Flightright“. Das gelte auch für 1-Euro-Flüge.
Reisereporter