Airline streicht Flug: Was Betroffene nun tun können
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Am Flughafen London-Heathrow war es in den vergangenen Tagen extrem voll. Viele Passagierinnen und Passagiere warteten über Stunden auf die Abfertigung.
© Quelle: IMAGO/i Images
An diese Bilder müssen wir uns im Sommer 2022 gewöhnen: Vor dem Check-in und der Sicherheitskontrolle warten Reisende in Extrem-Warteschlangen über Stunden. Nicht wenige haben zuletzt wegen überlanger Wartezeiten ihre Flüge verpasst, zum Beispiel an den Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Frankfurt, London-Heathrow oder Amsterdam-Schiphol.
Flughafen-Chaos wegen Personalmangel
Grund dafür ist der Personalmangel an den Flughäfen und auch bei Airlines. Er prallt auf die stark gestiegene Reiselust, die inzwischen fast das Vor-Corona-Niveau erreicht hat.
Zuletzt strichen deswegen unter anderem Lufthansa, Eurowings, Easyjet und Swissair den Flugplan zusammen. Allein bei Lufthansa fallen mehr als 3000 Verbindungen aus. Vom 8. bis zum 14. Juli streicht Deutschlands größte Airline zudem noch kurzfristig weitere Flüge.
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Zehntausende Passagiere sind betroffen. Mit dieser drastischen Maßnahme soll das eigene Personal entlastet und der Andrang an den ohnehin schon überlasteten Flughäfen reduziert werden.
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An den Flughäfen in Europa wie hier in London wird es in diesem Sommer voll.
© Quelle: IMAGO/i Images
Flug fällt aus: Was du jetzt tun kannst
Doch welche Rechte hast du, wenn du selbst vom Flugausfall betroffen bist? Das regelt innerhalb der Europäischen Union die EU-Fluggastrechteverordnung. Der reisereporter klärt die wichtigsten Fragen.
Wie erfahre ich, ob mein Flug gestrichen ist?
In der Regel verschicken die Airlines Updates zu deinem Flug per E-Mail. Alternativ kannst du dich in dein Kundenkonto einloggen, um eine Übersicht über bevorstehende Flüge zu erhalten. Hier findest du auch Hinweise dazu, ob dein Flieger wie geplant abheben wird.
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Über den Asphalt: Am Flughafen Köln-Bonn steigen Passagierinnen und Passagiere in eine Ryanair-Maschine.
© Quelle: IMAGO/Eibner
Hast du den Flug über ein (Online-)Reisebüro oder eine Flugvermittlung gebucht, kannst du die Flugnummer bei der durchführenden Airline checken. Ein Kundenkonto benötigst du hierfür nicht. Die Flugnummer findest du auf dem Ticket oder auf der Buchungsbestätigung.
Übersicht
- Flughafen-Chaos wegen Personalmangel
- Flug fällt aus: Was du jetzt tun kannst
- Wie erfahre ich, ob mein Flug gestrichen ist?
- Was kann ich machen, wenn mein Flug gestrichen wird?
- Welche Entschädigung kann ich erhalten?
- Wie kann ich alternativ zum Urlaubsziel kommen?
- Wo bekomme ich Hilfe bei der Rückerstattung?
- Wie erreiche ich meine Airline?
Inzwischen behalten auch diverse Websites oder Apps den Überblick über geplante Starts und Landungen, darunter zum Beispiel die Flugtracker-App „App in the Air“ oder „FlightAware“. Auch sie zeigen dir den Status deines Flugs an, wenn du den sechsstelligen Buchungscode eingibst.
Was kann ich machen, wenn mein Flug gestrichen wird?
Zunächst solltest du dich an die Fluggesellschaft, den Reiseveranstalter oder dein Reisebüro wenden. Wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Reiseantritt gestrichen wurde, kannst du womöglich Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine Erstattung geltend machen.
Das hängt davon ab, unter welchen Umständen der Flug nicht stattfindet. Fällt er wegen außergewöhnlicher Umstände aus, gibt es keine Erstattung. Darunter zählen zum Beispiel
- Blitzeinschläge
- Streiks
- widrige Wetterverhältnisse
- Unruhen
- Anschläge
- Sabotageakte
Personalmangel zähle hingegen nicht als außergewöhnlicher Umstand, sagte Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin beim Fluggastrechteportal „Flightright“. Airlines können ihn nicht als Grund angeben, um sich von einem Anspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu befreien. Es bestehe der Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, so Brosche.
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Eine Frau schaut vom Terminal aus zu einem Flugzeug auf dem Rollfeld.
© Quelle: imago images/Westend61
Sollte der Flug als 14 Tage vor der Reise gestrichen werden, erhältst du dein Geld zurück. Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine zusätzliche Entschädigung hast du in diesem Fall nicht. Willst du trotzdem verreisen, kannst du auf ein Last-minute-Schnäppchen hoffen oder dich nach alternativen Reisezielen umsehen.
Welche Entschädigung kann ich erhalten?
Wird dein Flug weniger als 14 Tage vor Reisebeginn gestrichen, kannst du Anspruch auf eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro haben.
Gleiches gilt, wenn du den Zielflughafen mit mehr als zwei Stunden Verspätung erreichst. Die Höhe hängt in beiden Fällen von der Länge der Flugstrecke ab. So sieht die Staffelung aus:
- Kurzstrecke bis 1500 Kilometer: 250 Euro pro Person
- Mittelstrecke 1500 bis 3500 Kilometer: 400 Euro pro Person
- Langstrecke über 3500 Kilometer: 600 Euro pro Person
Verspätet sich dein Flieger um mehr als zwei Stunden, muss die Airline Passagierinnen und Passagiere zudem mit Getränken und Snacks versorgen.
Wie kann ich alternativ zum Urlaubsziel kommen?
Fällt dein Flug aus, kannst du eine Ersatzbeförderung von deiner Airline oder dem Reiseveranstalter fordern. Du hast Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Flug. Auch die Weiterreise mit der Bahn bis zum Ziel ist möglich.
Wenn die Fluggesellschaft dir keinen Ersatz anbietet, kannst du selbst einen neuen Flug buchen. Diesen zahlst du zunächst selbst, das Geld lässt du dir später von der Airline zurückerstatten.
Strandest du während einer Pauschalreise am Flughafen, musst du dich an deinen Reiseveranstalter wenden. Er muss dir einen Ersatzflug beschaffen.
Wo bekomme ich Hilfe bei der Rückerstattung?
Kommst du allein nicht weiter, hilft die Verbraucherzentrale. Auf deren Website kannst du dir außerdem ein Musterschreiben für die Geltendmachung deiner Rückerstattung herunterladen. Das sendest du am besten postalisch per Einschreiben an den Flug- beziehungsweise Reiseanbieter.
Wie erreiche ich meine Airline?
Du möchtest wegen eines gestrichenen Flugs deine Airline kontaktieren? Am schnellsten erhältst du die Antworten per Telefon. Hier findest du die gängigen Kunden-Hotlines:
- Kunden-Hotline der Lufthansa: 069 86 799 799
- Kunden-Hotline der Eurowings: 01806 356 365
- Kunden-Hotline von Ryanair: 030 8009 8356
- Kunden-Hotline von Condor: 0180 6 767767
- Kunden-Hotline von Easyjet: 049 030 726297510
- Kunden-Hotline der Emirates: 069 94519 2000
- Kunden-Hotline von KLM: 069 299 93 770
- Turkish Airlines: 069 86799849
- Tuifly: 0421 5250579
Die Telefonnummern weiterer Airlines haben wir in diesem Artikel für dich gesammelt.
Reisereporter