Die 7 größten Irrtümer im Reiserecht
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Eine Frau geht mit dem Koffer zum Check-in am Flughafen München. Worauf können Reisende bei Problemen bestehen? Wann haben sie das Nachsehen?
© Quelle: IMAGO/Rolf Poss
Aus dem Urlaub wollen Reisende im besten Fall erholt wiederkommen – ohne sich davor, währenddessen oder danach mit Problemen herumschlagen zu müssen. Urlauberinnen und Urlauber haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten. Dasselbe gilt für Reiseveranstalter und Anbieter.
Bei Mängeln in Hotels oder Fake-Buchungen ist nicht nur der Verbraucherschutz alarmiert. Auch Anwältinnen und Anwälte aus dem Reiserecht setzen sich mit Vorfällen aller Art auseinander. Der reisereporter deckt die größten Irrtümer im Reiserecht auf. Hättest du sie geahnt?
Irrtum 1: Liegen mit Handtüchern zu reservieren ist erlaubt
Liege mit Handtuch reservieren? Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es da nicht. Jedes Hotel stellt seine eigenen Regeln ganz nach Hausrecht auf.
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Liegen mit dem Handtuch zu reservieren gilt als „unverbindlich“, das heißt: Nur, weil dein Handtuch darauf liegt, bedeutet das nicht, dass sie dir gehört. Wenn das Hotel dann noch darauf hinweist, dass keine Liegen reserviert werden sollen, solltest du dich daran halten. Es haben auch schon Hotels, etwa eines auf Teneriffa, Handtücher von reservierten Liegen entfernt.
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Handtücher liegen im Vijitt Resort, Phuket, Thailand, auf den Liegen (Symbolbild).
© Quelle: imago stock&people
Irrtum 2: Souvenirs aus dem Hotel mitzunehmen ist erlaubt
Fast jede und jeder hat statistisch gesehen schon einmal etwas aus dem Hotelzimmer mitgehen lassen. Doch auch wenn viele Hotels bei Mini-Duschgels oder Seife ein Auge zudrücken: Rein rechtlich darfst du gar nichts mitnehmen.
Denn streng genommen gehört alles – von Kugelschreiber bis Flauschbademantel – zur Hotelausstattung und ist ausschließlich zur Benutzung während des Aufenthaltes gedacht.
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Bademäntel gehören meist zur Hotelausstattung – darf man sie am Urlaubsende einpacken?
© Quelle: IMAGO/Westend61
Irrtum 3: Die Cocktail-Reklamation
Du hast dir einen leckeren alkoholischen Cocktail bestellt, doch er ist zu schwach gemixt? Dann kannst du diesen zurückgehen lassen und um ein neues Getränk bitten. Wenn das nicht geht, kannst du die Bezahlung verweigern, informiert die Kanzlei Felser. Es sollte aber eine Probe gesichert werden. Gut zu wissen, nicht nur für den Urlaub.
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Welche Rechte haben Urlauberinnen und Urlauber und welche Mythen gibt es? (Symbolfoto)
© Quelle: IMAGO/Shotshop
Irrtum 4: „Für Garderobe keine Haftung“
Wer kennt nicht diese Schilder aus Gast- oder Spielstätten? Aber: Die Aufschrift „Für Garderobe keine Haftung“ entbindet den Gastgebenden nicht von möglichen Schadensersatzansprüchen.
Diese sind zum Beispiel davon abhängig, ob die Garderobe für Gästinnen und Gäste oder das Personal einsehbar war, ob das Schild überhaupt lesbar ist oder der Mantel nicht sogar vom Wirt oder der Wirtin abgenommen wurde, um ihn aufzuhängen.
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Die Haftung für die Garderobe gehört mit zu den Irrtümern bei Reisen.
© Quelle: Getty Images/iStockphoto
Sollte deine Jacke oder gar der Rucksack nach dem Restaurant-Besuch weg sein, wende dich in jedem Fall an die Betreiberin oder den Betreiber. Die Chancen auf eine Teil-Erstattung stehen nach Angaben der „Deutschen Anwaltauskunft“ gut.
Irrtum 5: Beim Einchecken ist der richtige Name anzugeben
Solange du bezahlst oder ohnehin deinen Ausweis abgegeben hast, kannst du dich auch als Micky Maus anmelden. Wenn du jedoch eine falsche Identität, zum Beispiel den Namen deines Chefs oder deiner Chefin, vortäuschst, dann liegt strafbarer Betrug vor, heißt es bei „felser.de“.
Irrtum 6: Shopping wird erstattet, wenn der Koffer nicht ankommt
Vorsicht: Sollte dein Koffer nicht rechtzeitig ankommen, heißt das nicht, dass du seinen Inhalt ohne Weiteres nachshoppen solltest – in dem Glauben, dass dir die Kosten automatisch ersetzt würden.
Die Fluggesellschaft muss Schäden ersetzen, die dadurch entstehen, dass das Gepäck später ankommt als der Fluggast oder die Fluggästin. Die Haftungshöchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt nach Angaben der Verbraucherzentrale derzeit bei ungefähr 1600 Euro pro Passagierin und Passagier (nicht pro Gepäckstück). Dieser Betrag werde jedoch nicht automatisch gezahlt.
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Teuer shoppen gehen wird dir nicht erstattet (Symbolbild).
© Quelle: Getty Images/iStockphoto
Vielmehr musst du erst einmal den entstandenen Schaden darlegen und ihn, falls er bestritten wird, auch beweisen. Dazu kannst du zum Beispiel Fotos vorlegen oder Belege für durch die verzögerte Aushändigung des Gepäcks entstandene Kosten.
Die Rede ist dabei von einem „Zeitwert“: Für die Tage, in denen du auf deinen Koffer wartest, kannst du Ersatz beschaffen. Allerdings bist du dazu verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten und dich auf das Notwendige zu beschränken wie Toilettenartikel, Unterwäsche, Badekleidung, je nach Art des Urlaubes. Teure Markenartikel gehören jedoch nicht dazu.
Den Verlust oder die Beschädigung deines Reisegepäcks musst du sofort schriftlich bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter anzeigen.
Bei aufgegebenem Gepäck liegt die Frist innerhalb von sieben Tagen. Bei einer Verspätung liegt sie innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck wieder bei dir angekommen ist. Im Übrigen soll ein neues System verlorenes Fluggepäck bald schneller nachschicken können.
Irrtum 7: Ist das Hotel überbucht, musst du den Ersatz akzeptieren
„Ja, aber nur, wenn der Reiseveranstalter ein gleichwertiges Ersatzangebot macht“, schreibt die Kanzlei Felser. Ein schlechteres Angebot darfst du dagegen ablehnen. Wenn du zudem die Reise bei überbuchtem Hotel gar nicht erst antrittst, kannst du verlangen, dass dir der Reisepreis erstattet wird, und zusätzlich auf eine Entschädigung für die „entgangene Urlaubsfreude“ bestehen.
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Wenn du ein Sternehotel gebucht hast, musst du dich nicht mit einer Strandhütte zufriedengeben.
© Quelle: imago stock&people
(Aber ein mögliches Upgrade von einem Drei- auf ein Viersternehotel klingt doch erst mal gar nicht so schlecht.)
Reisereporter