Reiserecht

Airbnb und Mitfahrgelegenheit: Das musst du wissen

Welche Rechte und Pflichten haben Nutzer von Airbnb und Mitfahrgelegenheiten? (Symbolfoto)

Welche Rechte und Pflichten haben Nutzer von Airbnb und Mitfahrgelegenheiten? (Symbolfoto)

In Frankreich wurde gerade eine über Airbnb vermietete Wohnung komplett zerstört. Viele fragen sich: Was sind die Rechte von Vermieter und Mieter?

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Vor allem junge Menschen, Studenten und Backpacker schonen ihren Geldbeutel, indem sie auf einer fremden Couch übernachten oder eine Mitfahrgelegenheit buchen. Und Plattformen wie Airbnb sind längst auch bei älteren Menschen populär geworden. Doch es gibt Dinge, die vor der Buchung wichtig sind:

Wie sollte ich reagieren, wenn mich ein Vermieter von Airbnb privat anschreibt? Was mache ich, wenn etwas in der Unterkunft kaputt ist? Und was passiert, wenn meine Mitfahrgelegenheit einen Unfall baut, bin ich versichert? Karolina Wojtal, Juristin und Projektleiterin beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, erklärt, worauf es bei der Reiseplanung ankommt.

Private Unterkunft: Das musst du beachten

Klar, nach der langen Anreise würdest du am liebsten erst einmal die Füße hochlegen. Aber ein Rundum-Check in der Unterkunft, die du über eine Sharing-Plattform wie Airbnb, Waytostay oder Fewo-direkt gebucht hast, ist wichtig, sagt Wojtal. „Wir empfehlen, eine Art Übergabeprotokoll zu machen. Darin lassen sich Dinge wie ein kaputter Föhn vermerken und dann auch leicht regeln.“ Wenn es keine Übergabe gibt, dann sollten Urlauber Bilder von defekten Gegenständen machen – Datumsanzeige einstellen.

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Checkliste:

  • Funktionieren alle Geräte (zum Beispiel Kühlschrank, Dusche, Toilette, Fön und Kaffeemaschine)?
  • Sind alle Objekte vorhanden, die die Onlinebeschreibung enthält?
  • Wie ist der Zustand der Ausstattung?

Schäden in der privaten Unterkunft 

Dieser Absatz ist wichtig für Vermieter: Auf großen Sharing-Plattformen oft die Möglichkeit der Kautionszahlung. Diese würde im Fall von kleineren Schäden greifen und (in Teilen) einbehalten werden. Bei Airbnb bist du durch die Gastgeber-Garantie bei Schäden bis zu einer Höhe von 800.000 Euro geschützt. 

Andere Portale, zum Beispiel „Haustauschferien“, sehen sich als reiner Vermittler und übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden.

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Die Haftpflichtversicherung im Urlaub

Die eigene Haftpflicht schützt nicht immer im Urlaub. „In vielen Versicherungen sind Schäden an gemieteten Sachen ausgeschlossen“, sagt die Expertin. Das bedeutet, dass du im Zweifel für Schäden, die du ungewollt in gemieteten Wohnungen oder in Hotelzimmern anrichtest, selbst aufkommen musst.

Daher der Experten-Tipp: Bevor du deine Reise antrittst, solltest du in den AGB deiner Versicherungspolice nachschauen, ob die heimische Absicherungen auch Schäden im Urlaub trägt. „Und wenn das nicht der Fall ist, dann einfach mal bei der Versicherung nachfragen. In vielen neuen Tarifen sind diese Schäden auch abgedeckt“, sagt Wojtal.

Airbnb: Vorsicht vor Fake-Profilen

Auf der Plattform Airbnb gibt es leider auch Fake-Profile, sagt Wojtal. Diese gehen meist so vor: „Wenn sich Verbraucher für eine Unterkunft interessieren, erhalten sie per E-Mail eine Nachricht vom vermeintlichen Vermieter. Darin schreiben sie zum Beispiel: ‚Lassen Sie uns die Gebühren sparen, das wird für uns beide günstiger.’ Dann verlangen sie eine Anzahlung oder eine Kaution.“ Das Geld ist dann weg und vor Ort das böse Erwachen: Die Unterkunft existiert nicht.

Daher der dringende Tipp der Juristin: Urlauber sollten sich nicht auf eine Kommunikation abseits der Plattform einlassen. Niemals außerhalb von Airbnb buchen oder sich auf Vorauszahlungen einlassen, das würden seröse Anbieter niemals verlangen.

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Pro-Tipp: Die Bilder in den Annoncen runterladen und über die Google-Bildersuche überprüfen, ob die Bilder bereits verwendet werden. Wenn sie bei ganz anderen Inseraten auftauchen: Finger weg!

Mitfahrgelegenheit: Was passiert beim Unfall?

Gute Nachrichten: Autofahrer in Europa müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, die körperliche, Sach- und sonstige Schäden abdeckt. „Wenn die Mitfahrgelegenheit einen Unfall baut, dann bist du als Beifahrer grundsätzlich über diese Versicherung abgesichert. Wenn der Schaden von einem anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wird, über die Haftpflicht des Unfallgegners“, so Wojtal. 

Die Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflicht wichen im Ausland allerdings von denen in Deutschland ab. Eine Übersicht über die Summen im Ausland gibt es zum Beispiel beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. „Diese Summen sollten Urlauber im Vorfeld prüfen“, rät Wojtal. Denn es gibt auch die Möglichkeit, eine „Forderungsausfalldeckung“ über die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die tritt beispielsweise ein, wenn der Unfallverursacher geflüchtet und nicht auffindbar ist oder keine Versicherung hat, weil er zum Beispiel die Prämie nicht bezahlt hat.

Bei Schäden im Auto gilt: Wenn der Fahrgast beispielsweise Sitze oder ähnliches beschädigt, dann muss er dafür aufkommen.

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Fazit: Sharing ist caring, aber...

...ihr solltet vor eurem Urlaub immer einen Rundum-Check machen, wenn ihr auf der sicheren Seite sein wollt:

  • Für welche Schäden kommt meine private Haftpflicht/private Hausratversicherung auf?
  • Welche Absicherung bieten die Portale?
  • Niemals Kaution außerhalb der Plattform zahlen
  • niemals Geld im Voraus zahlen
  • keine zusätzlichen Absprachen außerhalb der Plattform treffen

Ob Mitfahren oder Reiseunterkunft, größere Plattformen bieten aus Kundenfreundlichkeit oft Schutz für ihre Nutzer. Sie regeln die Bezahlungsmaßnahmen, stehen bei Schäden und Problemen bereit und garantieren einen hohen Versicherungsschutz. Um die größtmögliche Sicherheit zu haben, solltet ihr also auf solchen Plattformen buchen, statt eine Unterkunft aus der Ferne auf eigene Faust zu organisieren. 

Reisereporter

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