Wo Urlaub jetzt komplett ohne Quarantäne möglich ist
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Blick auf einen Strand mit Sonnenstühlen und Sonnenliegen. Die Zeichen stehen auf Urlaub – auch dank der gelockerten Einreiseregeln in Deutschland.
© Quelle: imago images/Westend61
Immer mehr europäische Urlaubsländer öffnen ihre Grenzen für Touristen – Griechenland, Österreich und Italien streichen noch vor Pfingsten die Quarantänepflicht bei der Einreise. Umgekehrt erleichtert auch Deutschland das Reisen wieder durch die neue Einreiseverordnung. Sie ist am 13. Mai in Kraft getreten. In den Sommerferien können Geimpfte, Genesene und negativ Getestete aus Risikogebieten zurückkehren, ohne sich in häusliche Isolation begeben zu müssen.
Wir erklären, an welchen beliebten Reisezielen in Europa damit Urlaub komplett ohne Quarantäne möglich wird und welche Regeln Touristen dort noch beachten müssen.
Übersicht
- Corona-Testpflicht für Flugreisende verlängert
- Ich reise mit Auto, Zug oder Bus – was muss ich beachten?
- Welche Länder gelten als Risikogebiet, welche Regeln gelten?
- Für die Einreise aus Risikogebieten gilt:
- Urlaubsländer streichen Quarantänepflicht:
- Quarantäne nach Rückreise aus Hochinzidenzgebieten
- Was gilt für Virusvariantengebiete?
Corona-Testpflicht für Flugreisende verlängert
Die sogenannte Flugtestpflicht wird verlängert, und zwar bis vorerst zum Ende der Sommerferien in allen Bundesländern. Für Menschen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen wollen, gilt: Sie müssen schon beim Check-in im Reiseland einen Test- oder Genesenen- oder Impfnachweis vorzeigen – unabhängig davon, ob es als Risikogebiet gilt. Wer keinen Nachweis hat, darf von der Airline nicht befördert werden.
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PCR-Tests dürfen bei der Einreise maximal 72 Stunden alt sein, Antigen-Schnelltests maximal 48 Stunden. Die Testpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren. Besonderheit: Bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet ist für alle ein negativer Corona-Test notwendig, der Schnelltest darf dann maximal 24 Stunden alt sein.
Zusätzlich gelten gegebenenfalls Quarantänevorschriften, wenn die Rückreise aus einem Hochinzidenz- oder einem Virusvariantengebiet erfolgt.
Ich reise mit Auto, Zug oder Bus – was muss ich beachten?
Wer aus einem Nicht-Risikogebiet mit dem Auto, dem Bus, dem Zug oder zu Fuß nach Deutschland reist, muss keine Regeln beachten.
Nicht mehr als Risikogebiete gelten derzeit (Stand: 17. Juni) unter anderem Albanien, Bulgarien, Island, Italien, Österreich, Tschechien, Polen, Malta, das Festland Portugals mit der Algarve, Polen, die spanischen Regionen Balearen, Galicien, Kanaren, Murcia und Valencia, Ungarn, sowie mehrere Regionen in Griechenland und Kroatien.
Wer aus einem Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet kommt, muss die jeweils geltenden Quarantäneregeln beachten.
Welche Länder gelten als Risikogebiet, welche Regeln gelten?
Noch stehen die meisten Länder der Welt zumindest teilweise auf der Risikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes (RKI). Sie haben Sieben-Tage-Inzidenzen von mindestens 50. Dazu zählen beispielsweise die beliebten europäischen Reiseländer Frankreich, die Niederlande, Dänemark, Regionen Spaniens und Griechenlands (Stand: 17. Juni).
Für die Einreise aus Risikogebieten gilt:
Wer nicht per Flugzeug einreist, muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können. Wer schon vor der Einreise einen Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) macht, kann die sonst geltende zehntägige Quarantänepflicht nach der Rückkehr umgehen. Für Genesene und Geimpfte entfällt die Test- und Quarantänepflicht gleich ganz.
Wer mit dem Flugzeug einreist und weder geimpft noch genesen ist, muss sich ohnehin schon vor der Einreise testen lassen (siehe Erklärungen oben).
Weiterhin müssen sich alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten vor der Einreise registrieren auf www.einreiseanmeldung.de. Dort können auch Test-, Impf- und Erkrankungsnachweise hochgeladen werden.
Urlaubsländer streichen Quarantänepflicht:
Der Urlaub komplett ohne Quarantäne – auch in Risikogebieten – wird damit zeitnah möglich. Folgende Urlaubsländer streichen die Quarantänepflicht bei der Einreise:
- Dänemark: Quarantäne für alle soll Ende Juni fallen (bis dahin schrittweise), PCR- oder Antigen-Test erforderlich für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene.
- Griechenland: Keine Quarantäne mehr für Urlauber seit dem 15. Mai, PCR-Test erforderlich für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene, Anmeldung vor Einreise erforderlich.
- Italien: Keine Quarantäne mehr für Urlauber seit dem 15. Mai, Nachweis über negativen PCR- oder Antigen-Test, Impfung oder Genesung ist Pflicht, Anmeldung vor Einreise erforderlich.
- Österreich: Keine Quarantäne mehr für Urlauber seit dem 19. Mai, Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) oder Nachweis über Impfung oder Genesung bleibt Pflicht, Anmeldung vor Einreise erforderlich.
- Polen: Keine Quarantänepflicht, Corona-Test (PCR- oder Antigen-Schnelltest) oder Nachweis über Impfung oder Genesung bleibt Pflicht.
- Spanien: Quarantänepflicht schon länger gestrichen, PCR-Test bleibt Pflicht für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene, Anmeldung vor Einreise erforderlich.
- Schweiz: Quarantäne nur für Menschen aus Thüringen und Sachsen (Risikogebiete), PCR-Test ist Pflicht für Flug-, Bahn- und Busreisende.
Die Regeln der beliebtesten Reiseziele kannst du hier noch einmal im Detail nachlesen:
Quarantäne nach Rückreise aus Hochinzidenzgebieten
Einige beliebte Reiseziele gelten laut dem Auswärtigen Amt noch als Hochinzidenzgebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 200) – darunter Ägypten und Tunesien (Stand: 16. Juni).
Wer aus einem solchen Gebiet (laut der Liste des Robert Koch-Institutes) nach Deutschland reist, muss sich vorab online auf www.einreiseanmeldung.de anmelden. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss zudem weiterhin folgende Regeln beachten:
- Corona-Test vor der Einreise ist Pflicht: PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden. Die Testpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren.
- Quarantänepflicht: Außerdem müssen die Rückkehrer für zehn Tage in Quarantäne – ein Freitesten mit einem zweiten Test ist frühestens an Tag fünf möglich.
Geimpfte und Genesene sind bereits seit dem 9. Mai von der Test- und Quarantänepflicht bei der Rückreise aus Hochzinzidenzgebieten ausgenommen, darüber informiert die Bundesregierung auf ihrer Website.
Was gilt für Virusvariantengebiete?
Noch immer gelten elf Länder weltweit als Virusvariantengebiete: Botswana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawai, Mosambik, Sambia, Simbabwe, Südafrika. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland gilt seit dem 21. Mai auch wieder als Virusvariantengebiet. Die Beförderung von Einreisenden aus diesen Ländern ist grundsätzlich verboten – Ausnahmen gelten unter anderem für deutsche Staatsangehörige.
Wer aus Virusvariantengebieten kommt, muss sich bereits vor der Einreise nach Deutschland auf Corona testen lassen – das gilt auch für Geimpfte und Genesene. Anerkannt werden PCR- und Antigen-Schnelltests. Zudem müssen alle Einreisenden für 14 Tage in Quarantäne.
Reisereporter