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Trotz Corona-Krise: Urlaub an Ostsee und Nordsee erlaubt!

Urlaub auf der Ostsee-Insel Rügen? Soll ab Pfingsten für alle aus Deutschland wieder möglich sein.

Urlaub auf der Ostsee-Insel Rügen? Soll ab Pfingsten für alle aus Deutschland wieder möglich sein.

Gute Nachrichten für Reisehungrige: Der Urlaub in Deutschland am Meer scheint trotz der Coronavirus-Pandemie gerettet! Denn die Bundesländer, allen voran Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, geben nun die Termine für die Hotelöffnungen bekannt.

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Nicht erst im Sommer, sondern bereits im Mai an Pfingsten, sollen die Deutschen wieder Urlaub machen dürfen. Welche Regelungen und Zeitpunkte die Bundesländer für den Tourismusstart planen, erfährst du im Überblick:

Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern ab Pfingsten

Urlaub an der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern wird trotz Coronavirus möglich. Der Stufenplan zur Wiederöffnung für den Tourismus soll wie folgt aussehen (Stand 5. Mai):

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Die Gaststätten in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab Samstag, 9. Mai, wieder für Einheimische öffnen dürfen, allerdings unter strengen Hygieneauflagen und mit maximal sechs Erwachsenen je Tisch.

Hotelöffnungen an der Ostsee ab Mitte Mai

Nach den Gaststätten folgen die Unterkünfte: Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sollen ab dem 18. Mai wieder öffnen dürfen, zunächst nur für Einheimische. Doch zum 25. Mai soll dann auch das wegen des Coronavirus seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben werden.  

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Das heißt: Der Pfingsturlaub an der Ostsee oder auf der Mecklenburgischen Seenplatte wäre ab Pfingsten und dann auch im Juni wieder für alle Personen möglich. Überfüllung dürfte es aber nicht geben, denn die Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen dürfen zunächst nur zu 60 Prozent ausgelastet werden.

Grund für die Lockerungen und das Hochfahren des Tourismus ist die weiterhin geringe Zahl von Corona-Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern trotz der Ladenöffnungen und teilweiser Wiederaufnahme des Schulbetriebs.

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Niedersachsen: Urlaub für alle Deutschen ab Ende Mai

Auch Niedersachsen will Hotelurlaub ab Ende Mai wieder für Touristen aus Deutschland möglich machen. Mit einem Stufen-Plan will das Land schrittweise die coronabedingten Einschränkungen für den Tourismus zurücknehmen.

Ab Mittwoch, 6. Mai, ist Urlaub in Zweitwohnungen und Dauercamping zur eigenen Nutzung erlaubt, die Reisebeschränkungen für die ostfriesischen Inseln werden aufgehoben. Ab dem 11. Mai dürfen Ferienwohnungen und -häuser, Campingplätze, Boote und Wohnmobilstellplätze wieder zu touristischen Zwecken vermietet werden.

Allerdings müssen die Gäste mindestens sieben Tage bleiben (Wiederbelegungsfrist), die maximal erlaubte Auslastung beträgt 50 Prozent. Gleichzeitig sollen Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten innen und außen öffnen dürfen bei einer maximalen Belegung von 50 Prozent.

Hotelöffnungen in Niedersachsen ab Pfingsten

Pünktlich zu Pfingsten sollen ab dem 25. Mai auch Hotels, Pensionen und Jugendherbergen in Niedersachsen wieder öffnen dürfen. Aber auch hier gilt wegen der Coronavirus-Pandemie eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen und eine Auslastungsgrenze von maximal 50 Prozent. 

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Urlaub in Schleswig-Holstein: Wann wird er erlaubt?

Wie sieht es in Schleswig-Holstein aus, dürfen auch hier Urlauber aus ganz Deutschland ab Pfingsten wieder kommen? Das ist bisher noch nicht klar.

Ministerpräsident Daniel Günther sagte zwar am Dienstag, dass es im Bereich Gastronomie und Tourismus Mitte Mai und noch vor Pfingsten wieder losgehen soll. Doch wer zuerst öffnen darf und in welchem Unfang, das solle erst an diesem Donnerstag, 7. Mai, bekanntgegeben werden. Bereits zuvor hatte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP) als möglichen Starttermin für Wiedervermietungen von Ferienwohnungen laut einem NDR-Bericht den 18. Mai genannt. 

Seit diesem Montag, 4. Mai, dürfen jedoch bereits Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper wieder nach Schleswig-Holstein kommen, das gilt im Falle von Zweitwohnungen auch für die Inseln und Halligen. Nur für das Festland gilt: Die Zweitwohnungen und Wohnwagen dürfen zusammen mit im selben Haushalt lebenden Kindern und Partnern bezogen werden.

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