Unwetter auf Kanaren sorgt für Flugausfälle und Überschwemmungen
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Sturm „Oscar“ sorgt für ungemütliches Wetter auf Gran Canaria und den gesamten Kanaren (Symbolbild).
© Quelle: Getty Images
Wer Urlaub auf den Kanaren plant, hofft eigentlich auf gutes Wetter und viel Sonnenschein. Dem macht jedoch Sturmtief „Oscar“ derzeit einen Strich durch die Rechnung. Dauerregen, Flugausfälle und Windgeschwindigkeiten von bis zu 90 Kilometern pro Stunde lassen derzeit alles andere als Urlaubsgefühle auf den Inseln aufkommen.
Wegen des Sturms sind Unterwetterwarnungen für alle Kanarischen Inseln ausgesprochen worden. Auf Tenereffia, La Palma, La Gomera und El Hierro gilt mit Orange die zweithöchste Warnstufe. Auf Gran Canaria wurde die Warnstufe Gelb ausgesprochen.
Behörden warnen davor, sich im Freien aufzuhalten
Die starken Windböen und der Dauerregen sorgten dafür, dass bisher insgesamt 30 Flüge nach Teneriffa, La Palma und La Gomera gestrichen oder umgeleitet werden mussten.
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Der spanische Wetterdienst Aemet und das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF) rechnen für den Mittwoch noch mal mit starken Regenfällen, die sich längere Zeit über den Inseln halten könnten. Die hohe Niederschlagsmenge könnte teilweise zu Überschwemmungen führen. Auf La Palma, Teneriffa, La Gomera und El Hierro wird örtlich mit bis zu 30 Litern pro Quadratmeter gerechnet – auf Gran Canaria könnten es teilweise bis zu 15 Liter pro Stunde sein.
Laut „Teneriffa News“ wird teilweise davor gewarnt, sich im Freien aufzuhalten, da der Starkregen zusammen mit Gewittern relativ plötzlich auftreten könne. Auf Teneriffa wurden im Norden vorsorglich einige Parks und öffentliche Anlagen gesperrt. Regierungsverantwortliche und die Polizei forderten Urlauberinnen und Urlauber genauso wie Einheimische dazu auf, Küstenregionen zu meiden. Außerdem sollten lose Gegenstände auf Balkonen und Terrassen gesichert werden.
Regen- und Sturmrekord auf La Palma und Teneriffa
Das Unwetter hat auf La Palma zwischenzeitlich schon für einen neuen Niederschlagsrekord gesorgt: Bis zum Dienstagnachmittag waren es dort 72,6 Liter pro Quadratmeter.
Die höchsten Windgeschwindigkeiten wurden mit bis zu 95 Kilometern pro Stunde bisher auf Teneriffa gemessen. Die starken Regenfälle sorgten in einigen Gebieten der Kanaren bereits für Erdrutsche, die Feuerwehr rückte zu etlichen Einsätzen aus.
Angekündigt hatte sich das Unwetter mit ungewöhnlichen Wolkenformationen am Himmel über den Kanaren. Die Wetterlage soll sich in der Region erst zum Donnerstag hin wieder komplett beruhigen.
Flug gestrichen? Das kannst du jetzt tun
In der Regel verschicken die Airlines Updates zu deinem Flug per E‑Mail. Alternativ kannst du dich in dein Kundenkonto einloggen, um eine Übersicht über bevorstehende Flüge zu erhalten. Hier findest du auch Hinweise dazu, ob dein Flieger wie geplant abheben wird.
Hast du den Flug über ein (Online-)Reisebüro oder eine Flugvermittlung gebucht, kannst du die Flugnummer bei der durchführenden Airline checken. Ein Kundenkonto benötigst du hierfür nicht. Die Flugnummer findest du auf dem Ticket oder auf der Buchungsbestätigung.
Welche Rechte du hast, wenn du von einem Flugausfall betroffen bist, regelt innerhalb der Europäischen Union die EU-Fluggastrechteverordnung. Einen Anspruch auf Entschädigung hast du bei einem wetterbedingten Flugausfall oder einer Flugverspätung grundsätzlich nicht. Denn laut Europäischem Parlament fallen Unwetter in die Kategorie der außergewöhnlichen Umstände und sind damit kein Verschulden der Airline.
Auch im Fall von außergewöhnlichen Umständen muss die Airline aber eine ausreichende Versorgung am Flughafen gewährleisten. Sitzt du am Flughafen fest, hast du das Recht auf kostenlose Leistungen, zum Beispiel Snacks und Getränke.
Unwetter am Urlaubsort: Diese Rechte haben Pauschalreisende
Wer eine Unterkunft in einer betroffenen Region gebucht hat, fragt sich nun womöglich: Bekomme ich mein Geld erstattet, wenn ich nicht anreisen kann oder möchte?
Eine Pauschalreise können Urlaubende bei außergewöhnlichen Umständen kostenlos stornieren – allerdings nur, wenn das Unwetter in unmittelbarer Nähe zum Urlaubsort aufgetreten ist und es konkrete Beeinträchtigungen gibt.
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Ein Unwetter kann dafür sorgen, dass selbst ein Traumziel wie die kanarische Insel La Palma plötzlich nicht mehr so einladend wirkt.
© Quelle: imago images/H. Tschanz-Hofmann
„Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dann den Preis zurückzahlen“, so Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem reisereporter. Die Reiseveranstalter müssen ihren Kundinnen und Kunden in dem Fall sämtliche Kosten erstatten.
Diese Rechte haben Individualreisende
Individualreisende müssen hingegen in die Vertragsbedingungen ihres Fluges und ihrer gebuchten Unterkunft schauen. Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug durchgeführt und steht eine Unterkunft zur Verfügung, ergibt sich kein Recht auf eine gebührenfreie Stornierung.
„Ist die Ferienunterkunft zugänglich und ohne Gefahr für Leib oder Leben nutzbar, ist man auf die Kulanz des Anbieters oder günstige AGB angewiesen“, heißt es seitens des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ). Das bedeutet: Entweder wurde ohnehin mit kurzfristiger Stornomöglichkeit gebucht oder der Anbieter der Unterkunft stimmt zum Beispiel der Verschiebung des Urlaubs zu.
Ein kostenloses Stornierungsrecht ergebe sich auch nicht, wenn wegen der Flutschäden Ausflugsziele in der Region nicht erreichbar seien. Ausnahmen gebe es gelegentlich nur, wenn das Ausflugsziel explizit beworben wurde.
Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.
Reisereporter