Trotz Corona: Auf diesen Inseln ist ein Kurzurlaub erlaubt
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Nach wochenlangen Corona-Beschränkungen erlaubt die Nordseeinsel Langeoog Reisenden sogar einen Kurzurlaub.
© Quelle: imago/Jochen Tack
Die niedersächsische Touristik atmet auf: Nach einer wochenlangen Coronavirus-Zwangspause wurden die Richtlinien von der Landesregierung gelockert. Nun wagen Betreiber von Hotels, Campingplätzen und Ferienwohnungen erste zaghafte Schritte aus der Krise. Allerdings gelten für die Ostfriesischen Inseln Sonderregelungen – und die wirken sich auf die wieder zugelassenen Touristen aus.
Inselurlaub trotz Corona: Welche Einschränkungen gibt es?
Jugendherbergen, Pensionen, Hotels, Bootsliegeplätze und Wohnmobilstellplätze in Niedersachsen dürfen maximal bis zu 50 Prozent ausgelastet sein. Ziel ist die Reduzierung der Gästeanzahl. Für Unterkünfte gilt deshalb außerdem eine Wiederbelegungsfrist von mindestens sieben Tagen. Zeitgleich haben die Kommunen selbst die Entscheidungsgewalt darüber, wer einreisen darf.
Heißt in der Theorie: Zimmer, Wohnungen und Häuser dürfen frühestens nach einer Woche neu vergeben werden. Bleibt ein Gast zum Beispiel nur vier Tage, muss die Unterkunft drei weitere Tage leer stehen. Bleibt er hingegen eine ganze Woche, kann der nächste Urlauber die Bleibe direkt im Anschluss beziehen.
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Corona-Krise: So setzen die Ostfriesischen Inseln die Vorgaben um
Leer stehende Zimmer sind – insbesondere nach den Umsatzeinbrüchen der Corona-Krise – für die Vertreter der Touristik nicht attraktiv. Auf den Inseln Juist, Norderney, Borkum und Wangerooge gilt deshalb ein Mindestaufenthalt von sieben Tagen als Voraussetzung für eine Anreise. Eine Maßnahme, die Baltrums Bürgermeister, Berthold Tuitjer, nicht für nötig hält: „Man kann ja niemanden verpflichten, eine Woche zu bleiben.“
Göran Sell, Geschäftsführer der Ostfriesische Inseln GmbH und der Nordseeheilbad Borkum GmbH, befürwortet einen Mindestaufenthalt. „Ich glaube nicht daran, dass das Touristen vom Urlaub hier abhält“, erklärte er. „Ich glaube, alle Ferienwohnungen werden gebucht.“
Dass nur Berechtigte auf die Inseln kommen, soll an den Fähren kontrolliert werden. Sowohl Erst- und Zweitwohnungsbesitzer als auch Mieter von Ferienwohnungen müssen sich ausweisen und gegebenenfalls Buchungsbestätigungen vorlegen. Bei Familienbesuchen wiederum muss die Verwandtschaft nachgewiesen werden. Außerdem gilt an Bord eine Mundschutzpflicht.
Einen ähnlichen Ansatz verfolgten Spiekeroog und Langeoog – bis jetzt. Denn obwohl offiziell noch von einem Mindestaufenthalt die Rede ist, teilten sie auf reisereporter-Anfrage mit, dass die Regelung am Dienstag aufgehoben wurde. Somit können Reisende auf Langeoog und Spiekeroog nun auch Kurzurlaub machen.
Inselurlaub in Deutschland: Ist ein Tagesausflug erlaubt?
Der Verordnung nach dürfen die Kommunen auch darüber entscheiden, ob sie Tagestourismus erlauben oder nicht. Bislang ist das allerdings auf keiner der Inseln der Fall. „Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13.000 Menschen auf einmal versorgen?“, fragte Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) im Gespräch mit der „Deutschen Presse-Agentur“. Probleme dieser Art müssten geklärt werden, bevor auch der Tagestourismus wieder zur Normalität finde.
Reisereporter