Halbzeit beim Lockdown: Diese Urlaubs-Regeln gelten im November
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Eine Frau räumt ihren Koffer im Zug in die Ablage. Wie sieht es in puncto Reisen ab November aus? Der reisereporter beantwortet die wichtigsten Fragen.
© Quelle: imago images/Cavan Images
Deutschland ist seit Montag, 2. November, in einem Teil-Lockdown. Das hat Auswirkungen für Reisende: Touristische Übernachtungen sind für vier Wochen verboten. Das ist eine klare Ansage, und anders als beim Länder-Flickenteppich zu den Beherbergungsverboten ist die Rechtslage nun wieder klarer. Nach genau zwei Wochen beraten sich Bund und Länder nun am 16. November über weitere Anpassungen.
Urlaub in Deutschland verboten, Reisen ins Ausland möglich
Der Bund will den Teil-Lockdown aber nicht über verbindliche Regelungen verschärfen, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Was weiter gilt: Urlaub in Deutschland bleibt praktisch unmöglich – überregionale Ausflüge sollen vermieden werden. Was ist also reisetechnisch noch in Deutschland erlaubt? Ist eine Reise ins Ausland theoretisch weiter machbar? Welche Konsequenzen hätte das? Und kann der Urlaub im eigenen Land kostenlos storniert werden? Der reisereporter beantwortet die wichtigsten Fragen – klick dich direkt zu dem Thema, das dich interessiert:
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Übersicht
- Urlaub in Deutschland verboten, Reisen ins Ausland möglich
- Was gilt im November für Urlaub in Deutschland?
- Bleiben Ausflüge in Deutschland erlaubt?
- Kann ich meinen Urlaub in Deutschland stornieren?
- Sind Reisen ins Ausland noch erlaubt?
- Sind Reisen in Länder mit Reisewarnung verboten?
- Diese neuen Quarantäneregelungen für Reisende gelten im November
Was gilt im November für Urlaub in Deutschland?
Seit dem 2. November gilt bis Ende des Monats praktisch ein Urlaubsverbot für Deutsche im eigenen Land. Hotels und Pensionen wird es verboten, Urlauber aufzunehmen. Konkret heißt es im Beschluss von Bund und Ländern: „Übernachtungsangebote im Inland werden noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.“ Das gilt für alle Regionen in allen Bundesländern, Ausnahmen soll es nicht geben.
Die Deutschen sind dazu aufgefordert, private Reisen sowie Besuche bei Verwandten und Freunden zu unterlassen, sofern diese nicht unbedingt nötig sind. Ausnahmen gelten demnach nur für notwendige Zwecke wie zum Beispiel zwingende Dienstreisen.
Damit macht die Bundesregierung eine Kehrtwende, denn noch vor Kurzem hatten Politiker dazu aufgerufen, auf den Urlaub im Ausland zu verzichten und stattdessen im eigenen Land zu verreisen. So hatte beispielsweise Gesundheitsminister Jens Spahn gesagt: „Vielleicht schaffen wir es ja auch alle zusammen, mal für den Herbsturlaub und vielleicht auch gleich für den Weihnachtsurlaub mit, nicht so weit zu fahren. Sondern einfach mal die Schönheit Deutschlands zu genießen. (...) Das macht’s uns allen, übrigens auch den Gesundheitsämtern vor Ort, deutlich leichter.”
Ähnlich hatten sich auch Kanzlerin Angela Merkel und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geäußert. Doch nun ist klar: Zumindest im Herbst wird aus diesem Plan nichts. Stattdessen heißt es wie bereits im Frühjahr: Stay at home.
Bleiben Ausflüge in Deutschland erlaubt?
Während Übernachtungen zu touristischen Zwecken seit dem 2. November nicht mehr möglich sind, wurden Ausflüge oder Besuche bei Verwandten oder Freunden nicht explizit verboten.
Allerdings fordern Bund und Länder alle Deutschen dazu auf, freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr zu unterlassen sowie auf nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren gänzlich zu verzichten. Ebenso soll auf nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln wie Bus und Bahn verzichtet werden, um die Coronavirus-Neuinfektionszahlen zu senken.
Ein Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll außerdem nur noch mit den Angehörigen des eigenen und maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes stattfinden. Verbindlich ist das aktuell aber noch nicht – es bleibt bei einer dringenden Empfehlung. Bund und Länder konnten sich bislang nicht auf Rechtsänderungen einigen.
Kann ich meinen Urlaub in Deutschland stornieren?
Viele Deutsche hatten für den November eine Reise in Deutschland geplant – können sie diese nun kostenlos stornieren? Ja, denn tatsächlich wird die Rechtslage im Vergleich zum Beherbergungsverbot, das einige Bundesländer erlassen hatten, klarer.
Urlauber haben nach Angaben von Reiserechtsanwalt Paul Degott ein Recht darauf, das Geld fürs gebuchte Hotelzimmer oder Ferienhaus zurückzubekommen, wenn die Unterkünfte Reisende aufgrund einer Verordnung nicht beherbergen dürfen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, sich in diesem Fall auf die „Unmöglichkeit der Leistung“ zu beziehen. Auch bei Pauschalreisen bekommen Urlauber ihr Geld zurück. Veranstalter können zwar einen Gutschein anbieten, Reisende müssen ihn aber nicht akzeptieren.
Da das Übernachtungsverbot aber zunächst nur für vier Wochen gilt, sind kostenlose Stornierungen über den November hinaus aktuell nicht möglich.
Sind Reisen ins Ausland noch erlaubt?
Grundsätzlich sind Reisen ins EU-Ausland für Deutsche seit dem 15. Juni wieder möglich, die Grenzen sind geöffnet. Zwar fordert die deutsche Regierung die Bürger dazu auf, zu Hause zu bleiben und auf Reisen zu verzichten. Anders als touristische Übernachtungen im Inland kann sie diese im Ausland aber nicht verbieten.
Allerdings kann eine Reise in Zeiten des Coronavirus mit Problemen verbunden sein – je nachdem, welche Quarantäneregelungen in anderen Ländern gelten. Hier zeigt sich aktuell, dass es einen Flickenteppich hinsichtlich der Regeln für Einwohner und Touristen gibt.
Drei Beispiele: Wer in die Niederlande aus einem deutschen Risikogebiet einreisen will (die Liste gibt es beim Auswärtigen Amt), muss für zehn Tage in häusliche Quarantäne. Andere Länder wie Frankreich sind ähnlich wie Deutschland im Lockdown und lassen eine Touristen mehr einreisen, in Spanien werden einige inländische Grenzen geschlossen. Damit wäre der Urlaub dort auch praktisch unmöglich.
Sind Reisen in Länder mit Reisewarnung verboten?
Reisen in Risikogebiete, für die auch eine Reisewarnung gilt, sind nicht per se verboten. Aber: Wer in ein Risikogebiet im Ausland reist, der muss nach aktueller Rechtslage bei der Rückkehr in Deutschland für bis zu 14 Tage in Quarantäne. Diese darf erst verlassen werden, wenn das Ergebnis des verpflichtenden Corona-Tests (muss bis spätestens 72 Stunden nach der Rückreise gemacht werden) vorliegt. In einigen Bundesländern ist sogar ein zweiter Test nötig – Touristen müssen sich dazu unbedingt über die in ihrem Bundesland geltenden Regelungen informieren.
Die Bundesregierung kündigte am 28. Oktober zudem Schleierfahndungen an den Grenzen an – dabei solle besonders auf die Einreise aus Risikogebieten, für die auch eine Reisewarnung gilt, geachtet werden.
Diese neuen Quarantäneregelungen für Reisende gelten im November
Ja, die Vorschriften für Corona-Tests und Quarantäne nach dem Urlaub haben sich zum 8./9. November geändert. Seither gelten in allen Bundesländern neue Quarantäne-Regeln für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland. Wer nach Deutschland einreist, muss nur noch zehn statt 14 Tage in Quarantäne. Aber: Bisher konnten Rückkehrer einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen, um nicht in Quarantäne zu müssen. Nun darf ein Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht werden und bis zum Ergebnis muss man auf jeden Fall in Isolation bleiben.
Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise typische Corona-Symptome auftreten, muss man einen weiteren Test vornehmen lassen. Neu ist auch, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten sich digital anmelden müssen – nicht nur Flugurlauber, sondern auch Autofahrer und Busreisende. Dies geschieht per Online-Formular auf www.einreiseanmeldung.de, etwa übers Handy, Tablet oder Laptop. Es müssen folgende Daten angegeben werden: Name, Adresse, Telefonnummer, Herkunfts- und Zielort, der Zeitpunkt der Wiedereinreise und bei Flugreisen auch die Flugnummer.
Auch für Arbeitnehmer enthält der Musterentwurf für die Quarantäneverordnung des Bundes eine entscheidende Änderung: „Zudem soll, wer eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten.“
Reisereporter