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Tropensturm in Neuseeland: Was heißt das für den Urlaub?

Der Tropensturm „Gabrielle“ hat im Norden Neuseelands für Überschwemmungen gesorgt.

Der Tropensturm „Gabrielle“ hat im Norden Neuseelands für Überschwemmungen gesorgt.

Erdrutsche, Überflutungen, beschädigte Straßen: Der Tropensturm „Gabrielle“ hat im Norden Neuseelands massive Schäden angerichtet. Die neuseeländische Regierung rief am Montag angesichts der Verwüstungen den landesweiten Notstand aus.

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Für die Neuseeländerinnen und Neuseeländer hat der Sturm gravierende Folgen, aber auch auf Reisende hat die aktuelle Lage im Land Auswirkungen. Nach Angaben der nationalen Fluglinie Air New Zealand wurden am Dienstag alle Inlandsflüge von und nach Auckland gestrichen. Auch zahlreiche internationale Flüge wurden annulliert. Seit Mittwoch normalisiert sich der Flugverkehr auf der Nordinsel allerdings wieder. 

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Auswärtiges Amt mahnt Reisende zur Vorsicht

Urlauberinnen und Urlauber, die sich zurzeit in Neuseeland aufhalten, sollten nach Angaben des Auswärtigen Amtes noch immer stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden beachten. Wetterberichte und Sturmwarnungen sollten regelmäßig verfolgt werden. 

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Für den Fall einer erneuten Sturmwarnung sei es ratsam, dass sich Urlauberinnen und Urlauber auf der Website des Auswärtigen Amtes die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland durchlesen. Weitere Informationen erhalten Reisende bei Civil Defence, Geonet und dem Wellington Region Emergency Management Office.

Diese Regionen waren besonders betroffen

Der Sturm „Gabrielle“ wütete hauptsächlich im Norden des Landes. Nach Angaben der neuseeländischen Tageszeitung „New Zealand Herald“ waren die Regionen Auckland, Northland, Bay of Plenty, Coromandel, Waikato, Hawke’s Bay, Tairāwhiti und der Tararua District besonders stark betroffen. 

Flug gestrichen: Hast du Anspruch auf Entschädigung?

Um zu überprüfen, ob auch dein Flug von den Annullierungen betroffen ist, kannst du den Status deines Fluges über die Website deiner Airline checken. Bei Air New Zealand kannst du dazu diesen Link nutzen. Du bist betroffen? Dann solltest du dich zunächst an deinen Reiseveranstalter, das zuständige Reisebüro oder bei Individualreisen direkt an die Fluggesellschaft wenden. 

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Anspruch auf Entschädigung hast du bei kurzfristigen Flugausfällen wegen eines Sturms nicht. Der Grund: Stürme wie „Gabrielle“ zählen laut EU-Fluggastrechteverordnung zu außergewöhnlichen Umständen. In diesen Fällen müssen Airlines keine Entschädigung zahlen. Allerdings müssen die Fluggesellschaften in jedem Fall eine ausreichende Versorgung am Flughafen gewährleisten. 

Heftige Stürme am Urlaubsort: Welche Rechte Pauschalreisende haben

Steht bei dir in Kürze eine Pauschalreise nach Neuseeland an, kannst du diese aber wegen des Sturms in Neuseeland stornieren. Einzige Voraussetzung: Der Sturm muss in unmittelbarer Nähe zu deinem Reiseziel gewütet haben. 

„Bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dann den Preis zurückzahlen“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott gegenüber dem reisereporter. Und zwar die gesamte Höhe der Reisekosten. 

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Individualreise: Welche Rechte du in diesem Fall hast

Anders sieht die Lage aus, wenn du eine Individualreise geplant hast. „Ist die Ferienunterkunft zugänglich und ohne Gefahr für Leib oder Leben nutzbar, ist man auf die Kulanz des Anbieters oder günstige AGB angewiesen“, heißt es seitens des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ).

Ein kostenloses Stornierungsrecht ergebe sich auch nicht, wenn wegen der Flutschäden Ausflugsziele in der Region nicht erreichbar seien. Es lohnt sich also, Kontakt zum Vermieter oder zur Vermieterin aufzunehmen und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe zu nehmen. 

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