Streiks am Flughafen: Diese Rechte haben Passagiere
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Zehntausende Passagiere sind von den Streiks betroffen.
© Quelle: imago/Marcel Lorenz
Hunderttausende Passagiere sind von den Streiks an acht deutschen Flughäfen betroffen: In Frankfurt, Hamburg, München, Hannover, Bremen, Leipzig/Halle, Dresden und Erfurt legt das Sicherheitspersonal am Dienstag, 15. Januar, die Arbeit nieder. Der reisereporter beantwortet die wichtigsten Fragen.
Flug gestrichen: Wie kommen Passagiere jetzt ans Ziel?
Die Airline muss sich darum kümmern, dass die Passagiere zu ihrem Ziel kommen. Bei Inlandsflügen können sie zum Beispiel auf Bus oder Bahn umgebucht werden. Das Flugticket lässt sich dann in eine Fahrkarte umwandeln.
Vorsicht: Nicht einfach auf eigene Faust eine Zugfahrkarte kaufen. Denn wenn die Bahnfahrt teurer ist als der Flug, dann bleiben Fluggäste eventuell auf dem Differenzbetrag sitzen. Besser: Das Flugticket vor der Fahrt bei der Airline in ein Bahnticket umtauschen.
Aktuelle Deals
Airlines versuchen, Annullierungen oftmals auch über Tochtergesellschaften abzufangen – Passagiere können für einen Ersatzflug zu anderen Airports gebracht werden.
Lufthansa-Passagiere können kostenlos umbuchen
Deutschlands größte Airline Lufthansa teilte mit, dass Passagiere ihren Flug kostenlos auf eine Verbindung bis zum 20. Januar umbuchen können.
Flug gestrichen: Kann ich kostenlos stornieren?
Wenn ein Flug streikbedingt gestrichen wird, dann können Fluggäste den Flug auch kostenlos stornieren, online oder über die Telefonhotline.
Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt eine Unterkunft?
Wenn der Flug annulliert wird oder sich auf den nächsten Tag verschiebt, dann muss die Fluggesellschaft für eine Hotelübernachtung zahlen und auch den Transport zur Unterkunft organisieren.
Flugverspätung wegen Streik: Wer zahlt für die Verpflegung?
Bei großen Verspätungen ist die Airline dazu verpflichtet, die Passagiere mit Essen und Getränken zu versorgen. Bei Kurzstreckenflügen gilt das bei einer Verspätung von mindestens zwei Stunden, bei Mittelstreckenflügen ab drei Stunden und bei Langstreckenflügen ab vier Stunden.
Streik am Flughafen: Bekommen Passagiere eine Entschädigung?
Haben Passagiere auch die Chance darauf, den Frust am Flughafen finanziell entschädigt zu bekommen? In diesem Fall nicht. Denn an den Flughäfen Köln/Bonn, Düsseldorf und Stuttgart streiken die Sicherheitsleute, nicht die Angestellten einer Fluggesellschaft.
Daher gilt der Ausstand als außergewöhnlicher Umstand, erklärt Laura Kauczynski, Expertin für Fluggastrechte bei „Airhelp“. Airlines müssen Passagiere deshalb nicht entschädigen.
Bei Flugausfällen und Verspätungen, die nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruhen, gilt Folgendes: Bei Verspätungen von mindestens drei Stunden oder einem Flugausfall haben Passagiere ein Recht auf Entschädigung – die liegt je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro. So sieht es die EU-Fluggastrechteverordung vor.
Reisereporter