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Spanien ist Hochrisikogebiet: Was Reisende wissen müssen

Zwei Urlaubende laufen über die Dünen im Ebrodelta im Süden der autonomen Region Katalonien in Nordostspanien.

Zwei Urlaubende laufen über die Dünen im Ebrodelta im Süden der autonomen Region Katalonien in Nordostspanien.

Spanien mitsamt den beliebten Inselgruppen der Balearen und der Kanaren gilt seit Dienstag, 27. Juli, als Hochinzidenzgebiet. Eine Umstufung zum Hochrisikogebiet ist am 1. August erfolgt. Das geht aus der am Freitag aktualisierten Risikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes (RKI) hervor.

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Quarantäne für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene

Für die Rückkehr nach Deutschland gelten damit seit dem 27. Juli  verschärfte Regeln, die vor allem Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene betreffen. Die Umstufung zum Hochrisikogebiet ändert nichts daran. Viele Familien müssen eine Quarantäne nach dem Urlaub einplanen.

 Wir liefern Antworten auf häufige Fragen in der aktuellen Situation:

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Übersicht

Die aktuelle Lage in Spanien

Die Corona-Situation in Spanien hatte sich zuletzt enorm verschlechtert: Die Zahl der Neuinfektionen steigt seit Wochen deutlich, die Inzidenz betrug am 1. August nach Angaben des spanischen Gesundheitsministeriums 356,4 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Am stärksten vom Anstieg betroffen ist Palencia in Kastilien mit einem Wert von 367,13 (Stand: 1. August). 

Lage auf den Balearen: Die Infektionszahlen auf der Inselgruppe mit Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera steigen stark, sie hat aktuell eine Sieben-Tage-Inzidenz von 465,6 (Stand: 1. August). Auf Mallorca werden für den steilen Anstieg vor allem Massenansteckungen unter spanischen Schülerinnen und Schülern während ihrer Abifahrten verantwortlich gemacht. Die Delta-Variante sorgt für eine schnellere Verbreitung, inzwischen macht die Mutante mehr als 92 Prozent der untersuchten Proben aus.

Lage auf den Kanaren: Auch die beliebte Inselgruppe, zu der unter anderem Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria und Lanzarote gehören, gilt wieder als Risikogebiet. Sie weist inzwischen eine Sieben-Tage-Inzidenz von 252,58 (Stand: 30. Juli) aus. Zwischenzeitlich hatte die Inzidenz nur knapp über 30 gelegen. Besonders hart getroffen ist Teneriffa, für die Insel gilt seit dem 26. Juli mit der braunen Kategorie die höchste spanische Alarmstufe.

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Was gilt für ungeimpfte Spanien-Rückkehrer?

Die unschöne Nachricht für Ungeimpfte und Nicht-Genesene: Wer seit dem 27. Juli nach Deutschland zurückkehrt, für den oder die endet der Urlaub in einer Quarantäne. Das gilt auch auf Urlaubende, die nach dem 1. August nach Hause reisen. Denn Hochinzidenzgebiete wurden eins zu eins in Hochrisikogebiete umgewandet. Für Touristinnen und Touristen, die aus einem Hochrisikogebiet wie Spanien zurückkehren und weder geimpft noch genesen sind, gelten folgende Regeln:

  1. Anmeldepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland reist, muss sich vorab online über das Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort kann auch das negative Testergebnis hochgeladen werden.
  2. Nachweispflicht: Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer ohne Impfung oder Genesung aus Hochrisikogebieten müssen ab einem Alter von zwölf Jahren bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen. Bei den Tests darf es ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest sein oder ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test. Airlines oder andere Beförderer sind angewiesen, den Test von Passagierinnen und Passagieren vor dem Einstieg ins Fahr- oder Flugzeug zu kontrollieren. 
  3. Quarantänepflicht: Trotz negativen Corona-Tests müssen Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Hochrisikogebieten in Quarantäne. Die Absonderungspflicht, wie es offiziell in der deutschen Einreiseverordnung heißt, gilt für zehn Tage. Am fünften Tag nach der Rückkehr können sich Reisende durch einen Corona-Test (beispielsweise den kostenlosen Bürger-Schnelltest) mit einem negativen Ergebnis freitesten. Mindestens fünf Tage Quarantäne müssen ungeimpfte und nicht genesene Urlauberinnen und Urlauber also einplanen. Für Kinder unter 12 Jahren endet diese automatisch – ein Freitesten ist nicht nötig.

Unterschied zwischen Hochinzidenzgebiet und Hochrisikogebiet

Statt wie bisher ab einer Inzindenz von 200, reicht nun eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, um ein Land oder eine Region als Hochrisikogebiet einzustufen. Zudem wird in die Bewertung unter anderem mit einbezogen, ob die gemeldeten Zahlen vertrauenswürdig sind und wie die Belegung von Krankenhäusern ist. 

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Wichtig: Mit der neuen Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 gelten die Regeln für ganz Deutschland einheitlich. Zuvor hatten einzelne Bundesländer die Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten besonders geregelt.

Was müssen geimpfte und genesene Rückkehrer beachten?

Für Reisende, die bereits vollständig geimpft (zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder in den vergangenen sechs Monaten genesen sind, gelten andere Regeln bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet. Dennoch müssen sie sich an einige Pflichten halten:

  1. Anmeldepflicht: Wer aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland reist, muss sich vorab online über das Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort können auch Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden.
  2. Testpflicht: Geimpfte und genesene Reisende sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie greift aber die Nachweispflicht: Sie müssen den Nachweis über Impfung oder Genesung mit sich führen, etwa den digitalen Impfpass in der CovPass-App.
  3. Quarantänepflicht: Es gilt keine Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Reisende.

Wichtig: Mit der neuen Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 gelten die Regeln für ganz Deutschland einheitlich. Zuvor hatten einzelne Bundesländer die Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten besonders geregelt.

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Müssen meine Kinder in Quarantäne?

Ja. Zwar gilt für Kinder unter zwölf Jahren keine Nachweispflicht eines Tests – sie müssen sich also vor der Rückkehr nach Deutschland nicht testen lassen. Allerdings gilt für alle Reiserückkehrerinnen und Reiserückkeher, auch unter zwölf Jahren, die Quarantänepflicht. Die Einreiseverordnung der Bundesregierung sieht hier anders als bei der Nachweispflicht keine Ausnahmen vor.

Das heißt, auch Babys und Kleinkinder müssen bei einer Einreise aus Hochrisikogebieten in Deutschland in Quarantäne. Allerdings endet seit dem 1. August die Quarantäne für Kinder unter zwölf Jahren automatisch – ein Freitesten ist nicht nötig. Kinder über zwölf Jahren können mit einem Corona-Test ab Tag fünf die Quarantänezeit verkürzen.

Müssen Reisende den Urlaub in Spanien abbrechen?

Nein, den Urlaub in Spanien müssen Reisende nicht abbrechen. Die Reisewarnung, die das Auswärtige Amt nun nach der Einstufung als Hochrisikogebiet ausspricht, ist kein Urlaubsverbot. Allerdings sind einige Punkte zu beachten: Es könnte sein, dass einzelne Reiseveranstalter nun ihre Reisen stornieren. Und natürlich sollten Reisende bedenken, dass bei einer Rückkehr seit dem 27. Juli verschärfte Einreiseregeln in Deutschland gelten, die zusätzlich am 1. August für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene verschärft wurden.

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Kann ich den Spanien-Urlaub kostenlos stornieren?

Eine Pauschalreise kann immer dann kostenlos storniert werden, wenn am Urlaubsort außergewöhnliche Umstände herrschen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt als starkes Indiz dafür – allerdings sei die Pandemie nach mehr als eineinhalb Jahren inzwischen ein „Grundrisiko“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott aus Hannover gegenüber dem reisereporter. Nun ist die Situation in Spanien zwar neu und hat sich in wenigen Wochen deutlich verschlechtert. Dass dies aber als außergewöhnlicher Umstand gewertet werde, halte er nicht unbedingt für wahrscheinlich. Das gelte nur, falls der Aufenthalt im Land unvorhersehbar schwer beeinträchtigt wäre.

Anders sieht es aus, wenn Reisende einen Flex-Tarif beim Reiseveranstalter gebucht haben – dieser erlaubt es, kurzfristig umzubuchen oder zu stornieren. Auch einige Reiserücktrittsversicherungen greifen im Fall von Reisewarnungen; hier gilt es aber, genau hinzusehen.

Was bedeutet die Quarantäne für die Arbeit?

Wer wissentlich in ein Hochrisikogebiet reist, erhält keine Lohnfortzahlung, wenn er oder sie nach Rückkehr in Quarantäne muss. Das gilt immer dann, wenn ein Gebiet schon als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet ausgewiesen war, als der Urlaub angetreten wurde.

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Sprich: Wer nach dem 23. Juli nach Spanien gereist ist, hat keinen Anspruch auf die Fortzahlung des Gehaltes während der Quarantänezeit. Denn da war bereits klar, dass Spanien hochgestuft wird. Anders ist das bei Reisenden, die zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits in Spanien waren. Denn sie mussten bei Reiseantritt noch keine Quarantäne befürchten, das hat sich erst während der Urlaubszeit geändert. Sie haben die Isolationspflicht nach der Rückkehr also nicht bewusst in Kauf genommen. Aus diesem Grund erhalten erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut IHK in diesem Falle eine Lohnfortzahlung.

Übrigens: Wenn Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen, kann und muss auch während der Zeit der Quarantäne gearbeitet werden – wenn keine Symptome auftreten und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin fit ist. Unter welchen Bedingungen das Homeoffice stattfindet, ist nämlich nicht geregelt.

Reisereporter

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