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Schlichtung im Bahn-Tarifstreit: Was Reisende wissen müssen

In den Sommerferien drohen bei der Deutschen Bahn keine Streiks.

In den Sommerferien drohen bei der Deutschen Bahn keine Streiks.

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Nachdem es lange Zeit nach einer Einigung im Tarifstreit ausgesehen hatte, waren die Verhandlungen zwischen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG und der Deutschen Bahn letztlich doch gescheitert. Es drohten Warnstreiks, der erste am Dienstag, den 4. Juli.

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Das Ergebnis der Schlichtung im Bahn-Tarifstreit

Anfang Juli kündigte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft dann an, Schlichtungsgespräche mit der Deutschen Bahn aufnehmen zu wollen. „Wir haben nach dem Scheitern der Verhandlungen erklärt, uns gegen ein solches Verfahren nicht zu verwehren - jetzt halten wir Wort“, sagte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch damals. Die Gespräche starteten am 17. Juli.

Für die EVG schlichtete die Juristin und SPD-Politikerin Heide Pfarr, für die Deutsche Bahn der CDU-Politiker Thomas de Maizière. Das Verfahren war bis zum 30. Juli angesetzt, nun wurde früher als erwartet ein Kompromissvorschlag präsentiert. Dieser beinhaltet unter anderem eine stufenweise Einkommenserhöhung um monatlich 410 Euro sowie eine Laufzeit von 25 Monaten vor, wie die beiden Schlichter mitteilten. Details liefert die EVG auf ihrer Website.

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Streiks bei der Bahn könnten trotzdem noch folgen

Beide Seiten wollen ihren Gremien den Vorschlag nun empfehlen. Stimmen diese zu, sind Streiks bei der Bahn vom Tisch und Reisende können aufatmen.

Gibt es keine Zustimmung, dann müssen Urlauberinnen und Urlauber ab Anfang September wieder mit Streiks rechnen. Bis Ende August sind Arbeitsniederlegungen in jedem Fall ausgeschlossen. Der reisereporter erklärt, was Reisende jetzt wissen müssen.

Wann drohen Streiks bei der Deutschen Bahn?

Bereits zweimal hat die Gewerkschaft im laufenden Tarifkonflikt mit Warnstreiks den Bahnverkehr in Deutschland lahmgelegt. Einen dritten Arbeitskampf, der 50 Stunden dauern sollte, sagte die EVG kurzfristig ab, nachdem sie sich mit der Bahn vor dem Arbeitsgericht Frankfurt in einem der Knackpunkte auf einen Vergleich geeinigt hatte.

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Warnstreiks sind schon seit längerem vom Tisch erstmal vom Tisch. Unbefristete Streiks sind aber noch möglich, falls der Kompromissvorschlag nicht angenommen wird. Der EVG-Bundesvorstand berät darüber am kommenden Freitag. „Das letzte Wort haben unsere Mitglieder in der Urabstimmung“, heißt es seitens der EVG. Diese entscheiden bis Ende August, ob sie die Schlichtungsschlussempfehlung annehmen oder unbefristete Streiks wollen. Das Ergebnis der Urabstimmung wird am 28. August erwartet.

Was ist ein Schlichtungsverfahren?

In der festgefahrenen Situation zwischen DB und EVG war ein Schlichtungsverfahren die letzte Lösung. Nun werden eine oder mehrere Schlichter versuchen, zwischen den streitenden Tarifparteien zu vermitteln. In diesem Zeitraum sind dann auch keine Bahnstreiks erlaubt.

Bahnstreik am Hauptbahnhof München.

Bahnstreik am Hauptbahnhof München (Archivfoto). Die EVG droht mit neuen Arbeitsniederlegungen, falls die Verhandlungen scheitern sollten.

Infos über Zugausfälle bei Streiks

Bahnkundinnen und ‑kunden können sich auf mehreren Wegen darüber informieren, ob und welche Züge fahren, verspätet sind oder ausfallen. Die Deutsche Bahn informiert zum einen auf ihrer Website über aktuelle Verkehrsmeldungen, außerdem sind die Daten in der Fahrplanauskunft auf bahn.de und in der App DB-Navigator abrufbar. Infos erhalten Reisende auch telefonisch bei der kostenlosen Streikhotline unter 08000 996633.

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Wie bekomme ich das Geld fürs Ticket zurück?

In der Vergangenheit hatte die Deutsche Bahn bei Streiks Kulanzregeln veröffentlicht. Demnach konnten Fahrgäste und Fahrgästinnen ihre gebuchten Tickets flexibel nutzen und auch nach Störungsende damit fahren.

Egal ob Streik oder nicht: Bei jeder Verspätung und jedem Zugausfall gelten die allgemeinen Fahrgastrechte. Wenn eine Bahnfahrt ausfällt und Reisende deswegen ganz auf die Fahrt verzichten möchten, können sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Das geht online übers Kundenkonto auf bahn.de, über den DB-Navigator oder mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post.

Zahlt die Bahn bei Verspätungen?

Wer nicht pünktlich ans Ziel kommt, kann sich je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises zurückholen. Das regelt die EU-Fahrgastrechte-Verordnung VO (EG) Nr. 1371/2007. Wer mindestens 60 Minuten später als geplant ankommt, hat Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent.

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Die Verspätung sollten sich Reisende immer von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern bestätigen lassen, oftmals wird das Fahrgastrechte-Formular bereits im Zug zum Ausfüllen ausgeteilt.

Anzeigetafel zu einem Bahnstreik der EVG.

Anzeigetafel zu einem Bahnstreik der EVG.

Welche anderen Verkehrsmittel kommen infrage?

Der Zug fällt aus oder ist extrem verspätet. Und nun? Es gibt mehrere Alternativen, um trotzdem ans Ziel zu kommen:

Taxi statt Zug

Bei Streiks im Nahverkehr organisiert die Deutsche Bahn schon mal Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus für die betroffenen Reisenden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter suchen dann mehrere Fahrgäste mit dem gleichen Fahrtziel, um ein Taxi vollzumachen.

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Wer auf eigene Faust ein Taxi sucht, sollte sich vorab informieren: Die DB muss nicht jede Taxirechnung übernehmen. Erstattet werden müssen maximal 80 Euro, wenn die geplante Ankunft am Ziel zwischen 0 und 5 Uhr nachts liegt und Reisende mindestens 60 Minuten später per Zug ankommen würden. Das Gleiche gilt, wenn der letzte planmäßige Zug des Tages ausfällt und sie das Ziel bis 24 Uhr nicht anders erreichen können.

Bus statt Zug

Stichwort Schienenersatz­verkehr: Denkbar ist, dass die Deutsche Bahn Sammel­beförderungen mit Fernbussen von einigen Bahnhöfen aus organisiert. Darüber informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bahnhöfen oder im Zug.

Fernbus statt Zug

Für viele Reisende ist der Fernbus eine naheliegende Variante. In Streikzeiten verzeichnen Anbieter wie Flixbus aber deutlich steigende Nachfragen. Daher sollten Reisende schnell sein, wenn sie ein Ticket buchen wollen. Auch die Preise steigen für gewöhnlich, je näher der Reisetag rückt.

(Miet-)Auto statt Zug

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Wer an einem Streiktag aufs Auto umsteigt, sollte mehr Zeit einplanen, da es zu Staus kommen kann. Außerdem wichtig zu wissen: Kosten, die durch die Nutzung des eigenen Autos entstehen, werden nicht vom Bahnunternehmen erstattet. Das gilt auch, wenn sich Reisende einen Mietwagen nehmen.

Wer diese Lösung präferiert, sollte außerdem schnell sein und möglichst zeitnah nach der Streikankündigung nach einem Auto suchen. Denn auf die Idee kommen erfahrungsgemäß viele Menschen. „Aufgrund der hohen Nachfrage kann es zu Engpässen kommen“, sagte Andreas Schiffelholz, Geschäftsführer Mietwagen bei Check 24, im Zuge früherer Streiks gegenüber dem reisereporter.

Wann zahlt mir die Bahn das Hotelzimmer?

Es ist der Worst Case: Der oder die Reisende strandet am Bahnhof, die Bahn kann ihn oder sie nicht auf einem alternativen Weg ans Ziel bringen. Und nun? In diesem Fall muss die DB eine Unterkunft besorgen und auch den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof organisieren.

Wer sich selbst ein Hotelzimmer buchen will, sollte sich vorab unbedingt bestätigen lassen, dass das Bahnunternehmen keine Fahrt mehr an diesem Tag durchführen wird und auch nicht mit einer Unterkunft für die Nacht helfen kann. Die Hotelrechnung kann dann später eingereicht werden.

Flug wegen Streik verpasst: Zahlt die Bahn eine Entschädigung?

Auch dieser Fall ist extrem ärgerlich und kann den Urlaubsstart vermiesen: Die Bahn hat Verspätung oder fällt aus, deswegen verpasst der oder die Reisende den Flug. Und nun? Wer Zug- und Flugticket einzeln gekauft hat, hat Pech. Die Bahn leistet hier keine Entschädigung. Es gelten zwar die Fahrgastrechte, der Flug wird aber nicht berücksichtigt.

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Reisende müssen grundsätzlich die Möglichkeit von Streiks und daraus folgenden Verspätungen oder Zugausfällen in die Anreisezeit zum Airport einkalkulieren und sich gegebenenfalls selbst um einen alternativen Transport kümmern (siehe oben).

Bei Rail-and-Fly-Tickets (früher auch „Zug zum Flug“ genannt) sieht das anders aus: In der Regel haben die Reisenden dann einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter oder einer Airline geschlossen. Es handelt sich dann um eine zusammen gebuchte Leistung, für deren Erfüllung der Veranstalter verantwortlich ist. Er muss die Betroffenen dann auf einen neuen Flug umbuchen beziehungsweise die Kosten für einen Ersatzflug erstatten. Auch eine Entschädigung wegen eines Reisemangels kann fällig werden.

Was gilt für Verspätungen am Arbeitsplatz?

Die Bahn haftet hier nicht: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für den Fall eines Streiks oder eines Unwetters selbst Vorkehrungen treffen, um trotzdem pünktlich beim Job zu erscheinen. Dazu gehört es, auf alternative Transportmittel (wie Bus oder Auto) umzusteigen. Ganz wichtig: Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss so früh wie möglich über eine Verspätung informiert werden.

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Was müssen Reisende aktuell wissen? Alle wichtigen News für den Urlaub findest du beim reisereporter.

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