RKI streicht 35 Länder von Liste der Hochrisikogebiete
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Reisende gehen mit Rollkoffern vor der Anzeigetafel im Flughafen Stuttgart. Für etliche Ziele weltweit gilt auch 2022 eine Reisewarnung.
© Quelle: imago images/Arnulf Hettrich
Quarantäne, Corona-Testpflicht, digitale Anmeldung – die Regeln für die Einreise nach Deutschland hängt von der Einstufung der Länder in Risikokategorien ab. Daher warten viele Reisende jede Woche mit Spannung auf die Aktualisierung der Risikogebiete-Liste des Robert Koch-Institutes (RKI) nach entsprechenden Einstufungen der Bundesregierung. Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Risikogebieten: Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten.
Nachweispflicht für Reisende
Generell gilt eine Nachweispflicht vor der Einreise: Alle Reisenden müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Dabei ist es egal, aus welchem Land sie kommen und mit welchem Verkehrsmittel – also ob per Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren.
Welche Länder als Risikogebiete gelten und was das konkret für deine Reise bedeutet: Klick dich direkt zu den betreffenden Gebieten und Regeln.
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Übersicht
- Nachweispflicht für Reisende
- Diese Länder und Regionen gelten als Hochrisikogebiet
- Diese Länder und Regionen gelten als Virusvariantengebiete
Diese Länder und Regionen gelten als Hochrisikogebiet
Seit dem 1. August stuft die deutsche Bundesregierung solche Länder als Hochrisikogebiete ein, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich über 100 liegt. Hinzugezogen werden aber auch weitere Kriterien – zum Beispiel die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die Hospitalisierungsrate sowie die Positivrate der Coronatests.
Für Menschen, die aus einem betroffenen Gebiet einreisen, gelten folgende Regeln:
- Digitale Anmeldung: Reisende müssen sich vor der Einreise auf www.einreiseanmeldung.de registrieren.
- Nachweispflicht: Reisende ab sechs Jahren müssen sich bereits vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Der Test darf bei der Einreise maximal 48 Stunden (Antigen-Schnelltest) oder 72 Stunden (PCR-Test) alt sein. Kontrolliert wird gegebenenfalls vom Beförderungsunternehmen, der Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
- Quarantänepflicht: Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Die Maßnahme kann in der Regel durch einen Test an Tag fünf verkürzt werden, sobald das negative Ergebnis vorliegt. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder unter sechs Jahren, endet aber automatisch nach dem fünften Tag.
Ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr auf der Hochrisikogebiete-Liste stehen:
- Albanien
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Bangladesch
- Belgien
- Belize
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Ecuador
- Frankreich – das französische Übersee-Departement Guadeloupe – die Gebietskörperschaften St. Barthélemy und St. Martin
- Grenada
- Guyana
- Irak
- Italien
- Kolumbien
- Kosovo
- Kroatien
- Luxemburg
- Madagaskar
- Montenegro
- Die Niederlande – die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Martin
- Nordmazedonien
- Panama
- Peru
- Philippinen
- Polen
- Republik Moldau
- St. Lucia
- San Marino
- Schweden
- Serbien
- Seychellen
- Suriname
- Ukraine
- Ungarn
Insgesamt stehen zahlreiche Staaten beziehungsweise Regionen auf der RKI-Liste. Aktuell gelten als Hochrisikogebiete (Stand: 25. Februar):
- Ägypten
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bahrain
- Barbados
- Belarus
- Bhutan
- Brasilien
- Chile
- Costa Rica
- Dänemark inklusive der Färöer und Grönland
- Dominica
- Estland
- Finnland
- Frankreich und die folgenden Übersee-Departements und Überseegebiete gelten als Hochrisikogebiete: Martinique, Neukaledonien, Réunion
- Georgien
- Griechenland
- Guatemala
- Haiti
- Iran
- Island
- Israel
- Japan
- Jemen
- Jordanien
- Korea (Demokratische Volksrepublik)
- Kroatien
- Kuwait
- Lettland
- Libanon
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Malediven
- Mexiko
- Monaco
- Mongolei
- Niederlande
- Norwegen
- Oman
- Österreich mit Ausnahme der Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee
- Palästinensische Gebiete
- Palau
- Paraguay
- Papua-Neuguinea
- Portugal inkl. der Azoren und Madeira
- Rumänien
- Russische Föderation
- Salomonen
- Schweiz
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Syrische Arabische Republik
- Tadschikistan
- Trinidad und Tobago
- Tschechische Republik
- Türkei
- Turkmenistan
- Uruguay
- Venezuela, Bolivarische Republik
- Vietnam
- Zypern
Diese Länder und Regionen gelten als Virusvariantengebiete
Das Robert-Koch-Institut weist auch Länder und Regionen aus, in denen eine der Virusmutationen grassiert. Laut Einreiseverordnung der Bundesregierung vom 1. August gilt ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen für diese Länder. Außnahmen gelten unter anderem für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere und den Warenverkehr.
Für Menschen, die also aus einem betroffenen Gebiet einreisen, gelten folgende Regeln:
- Digitale Anmeldung: Reisende müssen sich vor der Einreise auf www.einreiseanmeldung.de registrieren.
- Quarantänepflicht: Reisende (auch Kinder) müssen für 14 Tage in Quarantäne, ein Freitesten nicht nicht möglich. Seit dem 28. Juli gelten zwei Ausnahmen von der Quarantänepflicht: 1. Wer vollständig mit einem Impfstoff geimpft ist, der laut RKI als hinreichend wirksam gegenüber der jeweilige Virusvariante gilt, kann die Quarantäne mit der Vorlage des Impfnachweises beenden. Das ist derzeit aber kein Impfstoff. 2. Wird ein Virusvariantengebiet während der Quarantänezeit herabgestuft, gelten in Bezug auf die Quarantäne die jeweiligen Regeln zu Hochinzidenz- oder Riskogebieten.
- Corona-Testpflicht: Reisende ab sechs Jahren müssen sich bereits vor der Einreise auf das Coronavirus testen lassen (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden). Kontrolliert wird vom Beförderungsunternehmen, der Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden. Es gibt keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.
Seit dem 4. Januar gelten keine Länder als Virusvariantengebiete
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