Wer zahlt, wenn ich mich im Urlaub mit Corona infiziere?
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Zahlt die Krankenversicherung, wenn man im Urlaub am Coronavirus erkrankt? (Symbolbild)
© Quelle: imago images/ITAR-TASS
Bisher galt eine Corona-Testpflicht nur für Reiserückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet – das wird sich grundlegend ändern. Dafür soll eine neue Einreiseverordnung am Dienstag, 30. März, in Kraft treten, wodurch eine Corona-Testpflicht für alle Flugreisen vor der Abreise am Urlaubsziel gilt. Wer keinen negativen Test als Nachweis vorlegen kann, darf per Flugzeug nicht nach Deutschland transportiert werden.
Corona-Test positiv: Quarantäne am Urlaubsziel
Wenn der Corona-Test im Urlaub positiv ist, tritt der Worst Case ein. Denn für alle Touristen, die mit dem Flugzeug nach Hause wollen, heißt das: Die Rückreise ist vorerst gestrichen. Sie müssen am Reiseziel in Quarantäne, zum Beispiel in einem dafür vorgesehenen Hotel. Wer kommt für die Unterbringung auf? Zahlt meine Auslandskrankenversicherung?
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Wer kommt bei einer Corona-Infektion für meine Kosten auf?
Wer im Urlaub positiv auf Corona getestet wird, muss dort in Quarantäne und im schlimmsten Fall auch medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Wer am Ende die Kosten für all das trägt, das ist vor allem von der Reiseart abhängig.
Pauschalreisende können zumindest schon einmal darauf setzen, dass sie nach Ende der Quarantäne sicher wieder zurück nach Hause kommen. Denn der Rreiseveranstalter muss sich am Ende um alternative Rückflüge kümmern, wenn der Urlauber seine Heimreise aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht antreten kann. Wenn die Quarantäne in die eigentliche Urlaubszeit fällt, dann können Touristen sogar direkt vor Ort über eine Minderung des Reisepreises verhandeln. Dabei kommt es allerdings auf die Kulanz der einzelnen Veranstalter und die genauen Reiseumstände vor Ort an.
Etwas schwieriger gestalter sich das Ganze, wenn die Quarantäne über den Reisezeitraum hinausreicht. Denn nur weil der Urlauber wegen der staatlichen Anordnung weiterhin am Reiseziel festsitzt, muss der Veranstalter nicht automatisch haften. Der Reisende soll aber laut einer gängigen Auffassung der Rechtslage auch nicht dafür zahlen müssen. Demnach zahlt am Ende der, der die Quarantäne anordnet. Das ist in dem Fall der jeweilige Staat.
Individualreisende zahlen für ihre Freiheit in einem entsprechenden Fall unter Umständen viel. Die Unterkunft kann im Quarantäne-Fall zwar eine Entschädigung vom Staat einfordern, die Airline bittet allerdings in der Regel die Passagiere zur Kasse, wenn die den Flug verpassen. Aber: Mit viel Glück zeigt sich die Fluggesellschaft in der Krise kulant und man kann sich auf eine kostengünstige Umbuchung einigen.
In welchen Fällen zahlt die Auslandskrankenversicherung?
Neben der Quarantäne und der Rückreise spielt auch die medizinische Versorgung vor Ort bei einer Coronavirus-Infektion im Urlaub eine wichtige Rolle. Wer also eine Auslandskrankenversicherung hat, kann sich durch die Aufhebung der Reisewarnung in den meisten Ländern Europas wieder auf diese verlassen. Zu den üblichen Leistungen gehören dann etwa der Rücktransport im Krankheitsfall oder die medizinische Versorgung am Reiseziel.
Aber: Im Falle einer als Pandemie eingestuften Infektion, was auf das Coronavirus zutrifft, ist das noch keine Garantie für die Kostenübernahme durch die Versicherung. Denn viele Policen schließen ebendiese Krankheitsfälle aus. Sollte das der Fall sein, müssen Kosten für Medikamente und eine eventuelle Beatmung am Ende vom Urlauber selbst getragen werden.
Neu seit der Pandemie: Corona-Reiseschutzversicherungen
Um auf Nummer sicher zu gehen, können Urlauber sich eine spezielle Corona-Reiseversicherung hinzubuchen. Das bieten immer mehr Reiseveranstalter und Versicherungen an. Diese Zusatzversicherung greift, wenn während der Reise eine Infektion oder der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und Reisende dadurch eine Quarantäne angeordnet bekommen oder ihnen die Rückbeförderung verweigert wird. Die Versicherung übernimmt dann zusätzliche Rückreisekosten, erstattet eventuell nicht stattgefundene Reiseleistungen und übernimmt Hotelkosten im Isolationsfall.
Die Kosten für diese Versicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Reisedauer – bei einigen Pauschalreiseanbietern wie Tui oder Berge und Meer sind sie derzeit automatisch und kostenlos inkludiert. Auch hier gilt: Immer die Rahmenbedindungen checken!
Im Ausland in Quarantäne – was sind die Folgen für die Arbeit?
Was passiert, wenn ich im am Urlaubsziel in Quarantäne muss? Verliere ich unter Umständen Lohn? Dazu schreibt der Deutsche Gewerkschaftsbund: „Grundsätzlich verlieren Beschäftigte nicht ihr Recht auf Vergütung, wenn sie vorübergehend an der Arbeitsleistung ohne eigenes Verschulden verhindert sind (§ 616 BGB).“ Allerdings sei es umstritten, ob und wenn ja, für welchen Zeitraum diese Regelung für diejenigen greift, die nach Rückkehr aus einem Risikogebiet in Quarantäne müssen. Wie es im Fall von Nicht-Risikogebieten und einer Quarantäne dort aussieht, dazu gibt es bislang keine gesonderten Infos.
Allerdings, so der DGB, sei der Anspruch bei vorübergehender Verhinderung in vielen Fällen in zahlreichen Tarif- und Arbeitsverträgen zulässigerweise ausgeschlossen und greife damit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht. Aber: „Diejenigen, die aufgrund der Quarantäneanordnung nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfall erleiden, haben grundsätzlich das Recht auf eine staatliche Entschädigungszahlung. Diese Entschädigung gilt für maximal sechs Wochen in Höhe des ausgefallenen Lohnes. Diese Zahlung streckt der Arbeitgeber für die Dauer der Quarantäne vor und beantragt die Erstattung von der zuständigen Behörde.“
Wird meine Reise bei einem positiven Corona-Test storniert?
Neben Deutschland haben auch zahlreiche andere Länder strenge Auflagen eingeführt: Einreisende müssen auch dort einen negativen Corona-Test vorweisen. Allerdings besteht dabei immer auch die Möglichkeit, dass der Corona-Test positiv ausfällt. Dann heißt es für die Betroffenen: Quarantäne statt Strandurlaub. Aber was wird dann aus der Reise? Die fällt in jedem Fall zunächst einmal aus.
Und dann kommt es ganz darauf an, wie kulant der jeweilige Reiseveranstalter ist: Einige bieten ihren Kunden angesichts der aktuellen Lage ohnehin kostenloses Umbuchen auf einen späteren Zeitpunkt an. Dazu gibt es auch spezielle Flex-Tarife. Das Prinzip dahinter: Wer für seinen Pauschalurlaub etwas mehr bezahlt, darf ihn auch kurzfristig ohne die sonst üblichen Stornierungsgebühren wieder absagen oder umbuchen.
Einfach so auf eine kostenlose Stornierung jedoch sollten Kunden nicht hoffen. Denn: Die Stornierung erfolgt in dem Fall nicht wegen außergewöhnlicher Umstände, sondern aus gesundheitlichen Gründen des Reisenden. Damit ist das grundsätzlich ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Die sichert Urlauber für unvorhersehbare gesundheitliche Hindernisse ab. Einige Versicherungs-Policen schließen allerdings im Kleingedruckten Pandemie-Fälle aus – da lohnt sich also ein genauer Blick in die Papiere.
Reisereporter