Reisegutscheine bei Stornierung: Was dafür und dagegen spricht
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Reisende mit Mundschutz am Flughafen von Sydney.
© Quelle: imago images/AAP
Reisewarnungen, geschlossene Grenzen, abgesagte Flüge: Wegen der Ausbreitung des Coronavirus sind in den Monaten Abertausende Reisen storniert worden – für Reiseunternehmen ist das eine Katastrophe. Denn es fallen nicht nur Einnahmen weg, Veranstalter bleiben auch auf massiven Kosten sitzen.
Nun hat der Bundestag in Sachen Gutscheinlösung entschieden: Pauschalurlauber können ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Reise wegen Corona ausgefallen ist. Einen Gutschein des Reiseveranstalters müssen sie nicht akzeptieren, das bleibt freiwillig.
Viele Urlauber fragen sich nun: Was steckt hinter einem solchen Reisegutschein? Welche Vorteile bringt es, und gibt es auch Risiken für mich? Der reisereporter klärt auf:
Das steckt hinter dem Reisegutschein
Einige Urlauber stornieren ihre Reise, andere verschieben sie auf ein anderes Datum. Aber nicht jeder, der sich gegen eine Absage entscheidet, ist in der Lage, sich bereits auf einen neuen Reisetermin festzulegen. Die meisten Veranstalter und Airlines boten schon jetzt, vor der vom Bundesregierung abgesegneten Lösung, die Möglichkeit an, die schon geleisteten Zahlungen als Gutschrift für eine zukünftige Buchung einzubehalten. Sie stellen also quasi einen Gutschein aus.
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Dieser kann dann bei einer Neubuchung eingelöst werden. In der aktuellen Situation gewähren Reiseveranstalter oft einen zusätzlichen Bonus, um die Kunden zu motivieren, einen solchen Gutschein statt der Rückerstattung anzunehmen.
Diese Regeln gibt es für die Gutscheinlösung
Die Bundesregierung hat nun festgelegt, was Veranstalter auf dem Reisegutschein neben dem Wert vermerken müssen: Es muss klar sein, dass der Voucher wegen der Covid-19-Pandemie ausgestellt wurde und wie lange er gültig ist. Außerdem muss der Hinweis enthalten sein, dass der Kunde sofortige Erstattung geleisteter Vorauszahlungen verlangen kann, wenn der Gutschein nicht innerhalb dessen Gültigkeitsdauer eingelöst wurde.
Und es muss darauf hingewiesen werden, dass der Gutschein bei Insolvenz des Reiseveranstalters ergänzend gegebenenfalls durch eine staatliche Garantie abgesichert ist.
Contra: Was gegen einen Gutschein und für die Rückerstattung spricht
Wer einen Reisegutschein akzeptiert, der sollte sich über mehrere Punkte im Klaren sein. Was aus Sicht der Urlauber gegen einen Gutschein spricht:
Erstens: Der Kunde bekommt für die abgesagte Reise kein Geld zurück, sondern muss es für eine neue Buchung einsetzen. Heißt im Klartext: Das Geld ist nicht kurzfristig für etwas anderes verfügbar. Wer also in diesem und nächsten Jahr 2021 keine große Reise machen will, ist mit einer Rückerstattung besser beraten.
Gutscheine sind an Veranstalter und Airline gebunden
Zweitens: Wer eine Reise plant und dafür den Gutschein einsetzen will, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er als Kunde an den Aussteller des Gutscheins gebunden ist. Sprich: Wer bei Tui einen Reisegutschein akzeptiert, muss ihn auch bei Tui einlösen, Ausweichen zu Alltours oder Schauinsland ist nicht möglich. Wer bei Lufthansa einen Reisegutschein akzeptiert, muss auch wieder mit der deutschen Airline fliegen.
Wenn Reise oder Flug teurer wird, zahlt Gutschein-Inhaber drauf
Drittens: Der Kunde erhält einen Gutschein, dessen realer Wert sich verändern kann. Das heißt: Wenn das Reisen in der Zukunft teurer wird, dann kann es sein, dass Kunden draufzahlen müssen.
Ein Beispiel: Du hast einen Lufthansa-Flug für 800 Euro nach New York gebucht und erhältst diesen Wert als Gutschein. Diesen willst du für einen Abflug im Jahr 2021 einlösen, doch der Flug kostet 300 Euro mehr als der ursprüngliche. Diese müsstest du zusätzlich zahlen. Auch ein Upgrade in eine höhere Buchungsklasse zahlst du selbst.
Diese Punkte zur Tarifdifferenz gelten aber natürlich auch, wenn du eine Reise jetzt stornierst und dann neu buchst.
Pro: Was für einen Gutschein statt der Rückerstattung spricht
Es gibt auch Gründe und Vorteile, die für einen Gutschein und gegen die Rückerstattung sprechen:
Erstens: Der finanzielle Anreiz. Die Veranstalter wollen aus wirtschaftlichen Gründen möglichst viele Gutscheine ausgeben, statt den Reisepreis jetzt zurückzuerstatten. Deswegen bieten die meisten entsprechende Anreize wie einen finanziellen Bonus.
Beispiele: Der Branchenriese Tui verspricht seinen Kunden bei abgesagten Reisen bis zu 150 Euro Reiseguthaben extra, wenn diese sich für einen Gutschein statt für eine Rückerstattung entscheiden. DER Touristik bietet Kunden für die Voucher-Wahl einen Rabatt von 50 Euro auf die nächste Buchung, und FTI packt 200 Euro für Extra-Leistungen am Reiseziel obendrauf, wenn Kunden auf einen späteren Zeitpunkt (auch mit Reisebeginn 2021) umbuchen.
Gutschein ist gegen Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert
Zweitens: Vor der Lösung der Bundesregierung trugen die Kunden noch das volle Insolvenzrisiko. Das hieß ganz konkret: Sollte ein Reseveranstalter oder eine Airline insolvent werden, wäre der Reisegutschein wertlos gewesen. Denn anders als fest gebuchte (oder umgebuchte) Pauschalreisen waren Gutscheine bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters nicht abgesichert, für Gutscheine gibt es keinen Sicherungsschein. Das Geld wäre damit also weg.
Aber: Das Risiko, dass ein Gutschein bei einer Insolvenz des Veranstalters seinen Wert verliert und das Geld weg ist, besteht nicht mehr. Die Bundesregierung will die Gutscheine gegen eine Pleite absichern, gegebenenenfalls durch eine staatliche Garantie.
Auch die Gutscheine von Kunden, die sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzentwurfs von Reiseveranstaltern für vor dem 8. März 2020 gebuchte und stornierte Reisen akzeptiert haben, sollen an diese Vorgaben angepasst werden.
Reisereporter