Was können Flug-Reisende machen, wenn der Koffer verloren geht?
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Was machen, wenn der Koffer verloren geht?
© Quelle: Getty Images/iStockphoto
Es gehört zu den Horror-Szenarien schlechthin: Das Gepäck ist weg! Reisende realisieren das meist erst dann, wenn der geliebte Koffer am Ziel-Flughafen einfach nicht auf dem Gepäckband vorbeirrollt. Der reisereporter hat mit Reiserechtsanwalt Paul Degott gesprochen und erklärt Schritt für Schritt, was zu tun ist.
1. Sofort am Flughafen eine Verlustmeldung aufgeben
Ganz gleich, ob du den Flug im Rahmen einer Pauschalreise oder individuell gebucht hast: Als Erstes müssen sich betroffene Passagiere so schnell wie möglich am Gepäckschalter melden. Halte Ausschau nach einem Schild mit der Aufschrift „lost and found“.
Dort meldest du dich mit deinem Flugticket (und dem Gepäckaufkleber) an: Es wird unter anderem nach deinem Namen, dem genauen Flug und der Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke gefragt. Hilfreich ist, wenn du die Koffer und Taschen detailliert beschreiben kannst.
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Führt deine Beschreibung nicht weiter und taucht das Gepäck währenddessen nicht auf, musst du zwingend eine Verlustmeldung aufgeben. Wichtig: Die Verlust-Bescheinigung unbedingt aufheben!
2. Geld zurück bei Pauschalreisen
Den nächsten großen Fehler solltest du vermeiden: „Nicht mit der Beschwerde bis nach dem Urlaub warten. Und auch nicht an der Hotelrezeption das verlorene Gepäck melden“, warnt Reiserechtsanwalt Paul Degott. Denn ein Verlust ist grundsätzlich umgehend zu melden – deine Unterkunft trägt in dem Fall keine Verantwortung.
Anders beim Pauschalreiseveranstalter: Ist dein Koffer nicht pünktlich am Reiseziel oder gar weg, haftet dieser. Hier greift die Gewährleistung, auch wenn der Veranstalter den Verlust nicht verschuldet hat.
Bei Pauschalreisen bis zu 50 Prozent des Reisepreises zurückverlangen
Kontaktiere also umgehend den Reiseveranstalter. Du kannst in jedem Fall einen Minderungsanspruch geltend machen. Bedeutet: Durch den (vorübergehenden) Verlust entsteht nicht nur ein materieller Schaden, sondern er belastet deinen ganzen Urlaub.
Zeit verstreicht wegen der Suche, darunter leidet dein Erholungswert, und womöglich musst du dich um die Besorgung notwendiger Utensilien kümmern. Daher muss dir der Veranstalter anteilig deinen Reisepreis zurückerstatten. Taucht das Gepäck während des ganzen Urlaubs nicht auf, kannst du mindestens 50 Prozent des Reisepreises zurückverlangen.
3. Individualreisen
Davon abgesehen, dass der verlorene Koffer die Urlaubsplanung durcheinanderbringt, entstehen auch vor Ort weitere Kosten.
Hygieneartikel, Kleidung oder anderer Kleinkram – bewahre bei jedem Kauf die Quittung auf und mache die Kosten geltend. Das gilt sowohl für Pauschalurlauber als auch für Individualreisende.
Der große Unterschied: Individualreisende, also jene, die nur den Flug bei einer Airline gebucht haben, können erst mal nur eine Schadensmeldung aufgeben. Auch hier gilt: Sammle alle Quittungen und reiche sie bei der Airline ein.
Kaufbelege sammeln und bei der Airline einreichen
Einen Mindestanspruch, weil deine Urlaubsqualität wegen des fehlenden Gepäcks gelitten hat, gilt hier nicht. Die Fluggesellschaft verpflichtet sich nur, dich von A nach B zu bringen. Alles andere ist Kulanz.
Die meisten stellen dir jedoch die nötigsten Artikel (Zahnbürste, Duschgel…) gratis zur Verfügung. Manchmal gibt es sogar eine Art Gutschein, um sich Kleidung zu kaufen. Die Höhe regelt jede Airline individuell.
„Notwendige Kleidung, keine Designer-Ware“, merkt Degott an. Taucht der Koffer gar nicht mehr auf, steht dir ein Schadensersatz von maximal 1.300 Euro zu – der gilt pro Passagier, nicht pro Gepäckstück. Ganz genau geregelt wird das im Montrealer Übereinkommen.
So oft gehen Koffer verloren
Im Flugjahr 2021 sollen 4,35 Gepäckstücke pro 1000 Passagierinnen und Passagiere nicht wie geplant am Zielflughafen angekommen – eine Steigerung von 24,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung des US-Luftfahrttechnologieunternehmens SITA.
In 71 Prozent der Fälle kam das Gepäck zu spät, 23 Prozent waren beschädigt. Sechs Prozent kamen gar nicht an: Sie gelten als verloren oder gestohlen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Text erschien erstmals im Juli 2019. Wir haben ihn im April 2023 aktualisiert.
Reisereporter