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Urlaub in Italien: Die aktuellen Corona-Regeln für Reisende

Blick auf Italiens Hauptstadt Rom mit Tiber und Petersdom.

Blick auf Italiens Hauptstadt Rom mit Tiber und Petersdom.

Die Traumziele in Italien – Orte wie Venedig, Rom und Florenz sowie die Inseln wie Sardinien und Sizilien oder Regionen wie die Adriaküste und der Gardasee– freuen sich auf Touristinnen und Touristen. Diese müssen für den Urlaub aktuell noch einige Dinge beachten.

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Wir informieren Reisende im Detail darüber, was sie bezüglich der Urlaubsplanung und vor Ort in Italien beachten müssen. 

Übersicht

Die aktuelle Corona-Lage in Italien

Italien ist eines der Länder in Europa, die im vergangenen Jahr am härtesten von der Corona-Pandemie getroffen wurden. Während es im Sommer und Herbst 2021 ruhig war, schlug Anfang 2022 die nächste Corona-Welle zu. Aktuell liegt die llandesweite 7-Tage-Inzidenz bei 714,5 steht (Stand: 18. März).

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Seit dem 3. März gilt das Land aus deutscher Sicht nicht mehr als Hochrisikogebiet. Italien selbst teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – es gelten unterschiedliche Einschränkungen. Am 20. März beendet Italien den Notstand, der mehr als zwei Jahre lang galt. 

Einreise nach Italien – die Vorschriften

Aus Ländern der Europäischen Union – und damit auch aus Deutschland– sowie aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist die Einreise nach Italien erlaubt. Es gelten folgende Regeln:

  • Nachweispflicht: Die Einreise ist mit dem „Grünen Pass“ möglich. Das heißt, Reisende müssen entweder den Nachweis über eine Impfung, eine Genesung von Covid-19 oder einen negativen Corona-Test parat haben. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Die Quarantänepflicht nach der Einreise für Ungeimpfte entfällt.
  • Online-Registrierung: Zur Einreise müssen Touristinnen und Touristen ein Formular (European Passenger Locator Form) ausfüllen, in dem sie Angaben zum Gesundheitszustand machen. Für die Einreise nach Südtirol gilt ein eigenes Online-Formular. Die Einreise ist stets dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen.

Mit Kindern nach Italien

Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Minderjährige im Allgemeinen sind von der Quarantänepflicht befreit, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für das aufgrund eines Impfzertifikats oder Genesenennachweises keine Quarantänepflicht besteht. Die Nachweispflicht über einen negativen Corona-Test für Kinder ab sechs Jahren bleibt davon unberührt.

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Mit Flugzeug, Bus, Bahn oder Auto nach Italien: Was geht?

Es gibt verschiedene Flugverbindungen zwischen Deutschland und Italien – zum Beispiel von Alitalia, Lufthansa, Easyjet, Ryanar und Eurowings. Täglich starten Maschinen von Frankfurt am Main und München, seltener von Berlin und Düsseldorf.

Die italienische Botschaft rät Passagieren dazu, sich bei den Airlines nach den für das Boarding erforderlichen Dokumenten zu erkundigen. Denn manchmal würden Fluggesellschaften zusätzliche – oder andere – Unterlagen verlangen, als in den Regelungen beider Länder vorgeschrieben ist. 

Mit dem Zug oder dem Bus nach Italien

Reisende sollten sich vor der geplanten Abfahrt informieren, ob ihre Bahnverbindung aktuell bedient wird. Die Schnellzüge von Trenitalia dürfen derzeit nur zu 50 Prozent ausgelastet werden, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Während der gesamten Bahnfahrt gilt eine Maskenpflicht.

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Alle Reisenden müssen beim Einstieg in ein öffentliches Transportmittel (Flugzeug, Bus, Zug oder Fähre) dem Beförderer eine Einreiseerklärung übergeben. Seit dem 10. Januar gilt zudem die 2G-Regel.

Kann ich mit dem Auto nach Italien?

Ja. Die Durchfahrt mit dem Auto sowohl durch die Schweiz als auch durch Österreich ist erlaubt. Tankstellen und Autobahntankstellen seien in ganz Italien geöffnet..

Regeln für Autofahrer in Italien

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten beachten, dass bei der Fahrt mit mehreren Haushalten generell höchstens zwei Personen im Auto sein dürfen. Eine Maskenpflicht gilt dann auch für alle Mitfahrenden, sofern keine Plexiglas-Trennwand zwischen Vorder- und Rücksitzen vorhanden ist.

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In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut ADAC-Informationen hingegen nicht begrenzt. Wenn sie aus verschiedenen Haushalten stammen, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien.

Die wichtigsten Corona-Regeln in Italien

Italien kündigt Lockerungen an, die vor allem den Urlaub in den Osterferien erleichtern. Wie die italienischen Zeitungen „La Stampa“ und „La Repubblica“ berichten, sollen ab dem 1. April in Hotels, in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr keine 2G- oder 3G-Zertifikate mehr verlangt werden.

Mundschutz muss in öffentlichen Verkehrsmitteln aber noch bis zum 30. April getragen werden und an Bord von Flugzeugen, Langstreckenflügen und Fernbussen gilt bis Ende April die 3G-Regel.

Was aktuell noch gilt

Bis zu den Lockerungen gilt in Italien derzeit in vielen Freizeitbereichen noch die 2G-Regel. So muss beispielsweise jeder Mensch ab zwölf Jahren, der ins Hotel einchecken oder im Restaurant essen möchte, den Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorweisen. Dieser wird in Italien „Super Green Pass“ genannt und ist seit dem 1. Februar nur noch sechs Monate gültig, dann ist ein Booster nötig. Diese Dauer weicht von der Gültigkeitsdauer des Impfnachweises für die Einreise (neun Monate) ab.

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Das gilt für die 2G-Regel in Hotels und Restaurants

Allerdings hat Italien seine Regeln im Februar 2022 leicht gelockert, um ausländischen Touristinnen und Touristen das Reisen im Land zu erleichtern. Für sie gilt die 2G-Regel auch dann als erfüllt, wenn der Impf- oder Genesenennachweis älter als sechs Monate ist und zusätzlich ein negativer Corona-Test vorgelegt wird. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden und ein Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein. 

Wichtig für Reisende sind außerdem folgende Einschränkungen, über die das Auswärtige Amt informiert:

  • Ein Mindestabstand von einem Meter ist vorgeschrieben.
  • Es besteht landesweit keine Maskenpflicht mehr im Freien.
  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten, wo ein Mindestabstand nicht möglich ist. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren.
  • Es finden häufig Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen wie Behörden, Geschäften oder Sehenswürdigkeiten statt.
  • Discos müssen geschlossen bleiben.
  • In einem Auto dürfen sich bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt ohne Maske aufhalten. Erlaubt sind außerdem maximal zwei Personen aus weiteren Haushalten, aber mit Maske. (siehe Regeln im Auto)

Einteilung des Landes in vier Risikostufen

Italien teilt die 20 Regionen des Landes je nach Infektionsgeschehen in vier Risikozonen ein – rot, orange, gelb und weiß. Die aktuellen Einstufungen sind auf einer Karte des italienischen Gesundheitsministeriums nachzusehen. Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Abstufungen und Einschränkungen:

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  • Weiße Zonen: Hier sind die meisten Beschränkungen aufgehoben. Die Menschen müssen nur die Maskenpflicht in den Innenräumen einhalten und auf die Abstände achten.
  • Gelbe Zonen: In Restaurants und Bars dürfen nur vier Menschen an einem Tisch sitzen, Museen und Ausstellungen dürfen öffnen. Es gilt eine Maskenpflicht im Freien.
  • Orangene Zonen: Hier sollen die Menschen in der Regel ihre Orte nicht verlassen. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Verkauf anbieten. Hotels dürfen aber grundsätzlich Übernachtungsgäste empfangen.
  • Rote Zonen: Es gelten Ausgangssperren. Die Menschen dürfen ihre Wohnungen grundsätzlich nur aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verlassen, das berichtet der „ADAC“. Die Ein- und Ausreise in rote Zonen ist grundsätzlich verboten. Restaurants und Bars sind dicht; auch alle Geschäfte, die keine lebenswichtigen Produkte anbieten, müssen schließen. Es gilt ein touristisches Beherbergungsverbot: Hotels dürfen keine Urlauber aufnehmen, sondern nur Geschäftsreisende.

Regeln für die Rückkehr aus Italien nach Deutschland

Seit dem 3. März 2022 gilt die geänderte Corona-Einreiseverordnung in Deutschland. In der folgenden Tabelle kannst du nachlesen, was derzeit für die Einreise aus Italien gilt. Da das Land nicht als Hochrisikogebiet eingestuft ist, musst du dazu in der Zeile „sonstige Gebiete“ nachschauen:

 

digitale Einreiseanmeldung

Nachweispflicht 

Quarantänepflicht

Beförderungsverbot

Virusvariantengebiet

ja

Vor Einreise: Negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 24 Stunden) (Impf-/Genesenennachweis nicht ausreichend)

14 Tage, auch für Geimpfte

ja

Hochrisikogebiet

ja

Vor Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden)

10 Tage, Verkürzung ab Tag 1 mit Impf- oder Genesenennachweis oder ab Tag 5 mit negativem Test; für Kinder unter 12 Jahren ist direktes freitesten ab Tag 1 möglich.

nein

sonstige Gebiete

nein

3G-Regel bei Einreise: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Test (max. 48 Stunden). Ausnahme: Kinder bis 12 Jahre.

nein

nein

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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So viel kostet ein Coronatest in Italien

In Italien kostet ein Antigen-Schnelltest 20 bis 50 Euro, ein PCR-Test liegt bei 50 bis 120 Euro. Die Preise können je nach Region und Anbieter variieren, darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Test-Orte in Italien finden sich beispielsweise an Flughäfen, in öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie in Apotheken. 

Es gibt aber auch die Möglichkeit auf kostenlose Tests: An mehreren Bahnhöfen hat das italienische Rote Kreuz kostenlose Teststationen eingerichtet. Diese sind stationiert in Rom Termini, Mailand Centrale, Bari Centrale, Bologna Centrale, Cagliari, Florenz SMN, Genua Piazza Principe, Neapel Centrale, Palermo Centrale, Reggio Calabria, Turin PN und Venedig Santa Lucia. Die Teststellen schließen um 13.30 Uhr, eine persönliche Anmeldung ist nötig und morgens ab 7.30 Uhr möglich. Es kann zu längeren Wartezeiten für Testwillige an den Bahnhöfen kommen.

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