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Welche Corona-Regeln gelten für Herbsturlaub in Deutschland?

Eine junge Frau verlässt den Flughafen mit ihrem Gepäck. Einreisende nach Deutschland brauchen auch künftig keinen 3G-Nachweis.

Eine junge Frau verlässt den Flughafen mit ihrem Gepäck. Einreisende nach Deutschland brauchen auch künftig keinen 3G-Nachweis.

Reisende müssen im Herbst 2022 mit verschärften Corona-Regeln rechen. Ein neues Infektionsschutzgesetz sieht erweiterte Regelungen unter anderem bei der Maskenpflicht vor. Wo Urlauberinnen und Urlauber in Deutschland ab Herbst wieder Corona-Maßnahmen beachten müssen.

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Züge und Flugzeuge: Wo gilt die FFP2-Maskenpflicht?

Die Regeln zur Maskenpflicht wollte die Bundesregierung zum Herbst eigentlich wieder für Fernzügen und Flugzeugen verschärfen. In beiden Verkehrsmitteln sollte ab Oktober FFP2-Masken vorgeschrieben sein. Doch nun stimmte der Bundestag dafür, dass ab dem 1. Oktober die Maskenpflicht in Flugzeugen ganz entfällt. Allerdings soll die Bundesregierung diese per Verordnung auch ohne Zustimmung des Bundesrats wieder einführen können.

In den Fernzügen soll weiterhin die FFP2-Maskenpflicht gelten. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie das Personal sollen auch medizinische Masken tragen können. 

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Nach dem Gesetzespaket sollen die deutschen Bundesländer ab Oktober auch in Geschäften, Restaurants undbei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen wieder eine Maskenpflicht verhängen können. Auch weitere Regeln wie eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs und in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen sollen die Länder je nach Infektionslage ab Oktober anordnen können.

Kannst du aber zum Beispiel beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Test vorzeigen, wirst du laut Gesetzespaket keine Maske tragen müssen. 

Bei einer kritischeren Corona-Lage sollen die Länder die Maskenpflichten aber auch bei Veranstaltungen draußen verhängen können, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Zudem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen mit einem Landtagsbeschluss möglich sein, wenn das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region gefährdet ist.

Dem Gesetzespaket muss allerdings auch noch der Bundesrat zustimmen. Gelten sollen die neuen Corona-Maßnahmen für den Herbst vom 1. Oktober bis 7. April 2023.

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Gelten weiterhin gelockerte Corona-Einreiseregeln?

In diesem Sommer war die Einreise nach Deutschland denkbar unkompliziert. Wenn du zum Beispiel aus dem Sommerurlaub im Ausland zurückgekehrt bist, brauchst du dafür keinen 3G-Nachweis. Die aktuelle Corona-Einreiseverordnung gilt seit Juni. 

Aber auch im Herbst wird die Einreise nach Deutschland erst mal unkompliziert bleiben. Die Bundesregierung hat die geltende Regelung um einen Monat bis zum 30. September verlängert. Einreisende müssen also weiterhin nicht nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Eine Ausnahme gilt nach wie vor für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet. Kommst du aus einem solchen Gebiet nach Deutschland, musst du dich vor der Einreise nach Deutschland elektronisch über eine digitale Einreiseanmeldung registrieren. Außerdem brauchst du ein negatives PCR-Testergebnis. Nach der Einreise müssen alle, also auch Geimpfte und Genesene, 14 Tage in Quarantäne.  

Im Moment gilt kein Gebiet als Virusvariantengebiet. Allerdings teilt die Bundesregierung mit, dass es wegen des weltweiten Infektionsschutzgeschehens nicht auszuschließen sei, „dass neue gefährliche Varianten entstehen können und damit erneut Virusvariantengebiete ausgewiesen werden müssen“. Um in diesem Fall schnell reagieren zu können, bleiben die Regeln deswegen bestehen. Aktuelle Informationen zu Risikogebieten finden Reisende beim Robert Koch-Institut.

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