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Corona-Rückholaktion: Was gestrandete Urlauber tun können

Die Bundesregierung will gestrandete Urlauber aus dem Ausland zurückholen.

Die Bundesregierung will gestrandete Urlauber aus dem Ausland zurückholen.

Die Corona-Krise hat weltweit für umfassende Reisebeschränkungen gesorgt. Zahlreiche Länder haben ihre Grenzen dicht gemacht und Flugverbindungen gestoppt. Da Deutschland mittlerweile zu den Hauptrisikoländern der Pandemie zählt, sind deutsche Touristen von den Einschränkungen besonders betroffen. Die Folge: Hunderttausende Deutsche sitzen im Ausland fest.

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In einer großen Rückholaktion der Regierung haben Fluggesellschaften und Veranstalter laut dem Auswärtigen Amt bereits mehr als 100.000 Betroffen zurückgeholt – zunächst Pauschalreisende aus Marokko, Ägypten, der Dominikanischen Republik, den Malediven und den Philippinen, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). 

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes würde die Bundesregierung derzeit etwa 10.000 Deutsche täglich aus dem Ausland zurückbringen. Doch die Rückholaktion gestalte sich zunehmend schwierig. Am Freitag teilte Außenminister Heiko Maas mit, sie könne noch zwei Wochen dauern.

Das verunsichert viele gestrandete Urlauber. Was sie tun können:

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Rückholaktion: Das können gestrandete Urlauber tun

Betroffene Urlauber aus diesen und allen anderen Ländern sollen sich nach Angaben des Auswärtigen Amtes zunächst über die Reise- und Sicherheitshinweise informieren, Kontakt zu ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluggesellschaft aufnehmen und sich in die Krisenvorsorgeliste eintragen.

Sollte es für keine reguläre  Ausreise- oder Rückkehrmöglichkeiten mehr geben, dann sollten Betroffene in Erfahrung bringen, ob für das Urlaubsland die Rückholaktion gilt. Ist dies der Fall, dann sollten sie sich auf der Webseite rueckholprogramm.de registrieren – auch wenn sie bereits auf der Krisenversorgerliste Eelefand oder in einem anderen Programm registriert sind. Die Seite wurde speziell für die Rückholaktion erstellt und hilft den Auslandsvertretungen, die Flüge bestmöglich zu planen. Sobald Betroffene registriert sind, kontaktiert dich die deutsche Auslandsvertretung Kontakt zu den Rückflügen.

 

Um an der Rückholaktion teilzunehmen, musst du außerdem unbedingt eine Erklärung nach §6 Konsulargesetz abgeben. Für Fragen steht außerdem der Krisenpool des Auswärtigen Amts unter der Telefonnummer 030/50003000 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auf den Social Media-Kanälen der deutschen Auslandvertretungen vor Ort.

Für diese Länder gilt die Rückholaktion

Bis zu 50 Millionen Euro stellt die Regierung für die Rückholaktion zu Verfügung, die derzeit 18 Länder betrifft. Für jedes einzelne hat das Auswärtige Amt eine eigene To-do-Liste mit Handlungshinweisen angelegt. 

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So ist die Lage für Urlauber auf den Balearen

Die Regierung der Balearen hat rund 25.000 Touristen auf Mallorca und den anderen Inseln aufgefordert, schnellstmöglich in ihre Heimat zurückzukehren. Laut der Regionalpräsidentin Francina Armengol soll man an der „Operation Rückkehr“ teilnehmen. Es mache keinen Sinn, die Menschen in einem Hotel einzusperren, sagte sie dem Radiosender „Cadena Ser“.

Eine Rückkehr von den Balearen ins Ausland sei garantiert. Die Abreise soll in geordneter Weise erfolgen, ohne dass es „Anhäufungen“ an Flughäfen gibt, heißt es in der Regionalzeitung „Diario de Mallorca“. Zudem führt die Regierung Hygienekontrollen der Reisenden ein. Anhand eines Fragebogens soll analysiert werden, wie es mit ihrer Gesundheit aussieht, „um sicherzustellen, dass sie bei guter Gesundheit ankommen“, sagte Armengol. Mit diesem „Screening“ sollen mögliche Coronavirus-Patienten erkannt werden.

Laut dem Auswärtigen Amt bestehen weiterhin Flugverbindungen zwischen Spanien und Deutschalnd. Reisende sollen sich an ihren Veranstalter oder bei Individualreisen an die Fluggesellschaft wenden, um mit einem kommerziellen Flug nach Hause zu kommen. Auch Flüge nach Frankreich, Belgien, Österreich oder Schweiz sollten in Betracht gezogen werden. Eine Überischt der aktuell geplanten Flüge gibt es beim spanischen Flughafenbetreiber Aena.

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Diese Rechte haben Pauschalreisende und Individualreisende

Welche Rechte Urlauber haben, hängt laut Reiserechtsanwalt Holger Hopperdietzel von Advocatur Wiesbaden ganz von der Reiseart ab: „Findet am Urlaubsort kein Luftverkehr statt, haben Pauschalreisende das Recht darauf, vom Veranstalter zurückgeholt zu werden.“ Bei Mehrkosten nach einer Pauschalreise, beispielsweise für einen verlängerten Hotelaufenthalt, müsse der Veranstalter die ersten drei Tage tragen. Danach liegen die Kosten beim Reisenden, so Hopperdietzel.

Bei einer plötzlichen Hotelschließung aufgrund des Coronavirus müssen Urlauber nicht für die Mehrkosten aufkommen, wenn ihre Buchung noch einige Tage gilt und sie sich nicht in einem Krisengebiet aufhalten: „Um eine anderweitige Unterbringung muss sich dann der Veranstalter kümmern. Schafft er dies nicht, können sich Urlauber bis zu ihrem Rückflug selbst eine Wohngelegenheit organisieren. Die Kosten muss anschließend der Veranstalter zahlen.  

Individualreisende müssen ihre Ausreise zunächst selbst organisieren

Individualreisende, die Flug und Hotel separat gebucht haben, müssen die Mehrkosten allerdings vom ersten Tag an selbst zahlen – auch wenn sie ihre Reise über Plattformen wie Expedia.de oder Booking.com gebucht haben. „Diese Webseiten dienen lediglich als Vermittler der Reise. Der Vertragspartner ist immer die entsprechende Fluggesellschaft oder das Hotel“, sagt Hopperdietzel. Bei einer deutschen Fluggesellschaft sei aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ gegebenenfalls ein kostenloser Rücktransport möglich.

Das Auswärtige Amt weist zudem daraufhin, dass sie auch ihre Rückreise selbst organisieren müssen. Wenn allerdings eine Rückkehr mit eigenen Mitteln nicht mehr möglich ist, sei das Amt bestrebt eine Lösung zu finden. Betroffene sollen die gebuchte Fluggesellschaft kontaktieren und sich in die Krisenvorsorgeliste Elefand eintragen. Die zuständige Auslandsvertretung würde sich melden, sobald es Reisemöglichkeiten nach Deutschland gebe. Zusätzlich dürfen sich Individualreisende auch für das Rückholprogramm registrieren, insofern das Urlaubsland dafür eingetragen ist.

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Bundesregierung warnt vor Reisen ins Ausland

Um nicht noch mehr Menschen aus anderen Ländern zurückholen zu müssen, warnt das Auswärtige Amt vor allen nicht notwendigen touristischen Reisen ins Ausland. Denn: Reisende müssen mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im Luft- und Reiseverkehr, mit Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens rechen, heißt es. Das Risiko, eine Rückreise nicht mehr antreten zu können, sei bei vielen Destinationen derzeit hoch.

Besonders fatal: „Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung.“ Davon seien zahlreiche Reisende in mehreren Ländern derzeit betroffen – sie würden daher an der Weiter- oder Rückreise gehindert.

Auch die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Mit der Reisewarnung wolle man verhindern, dass weitere Deutsche im Urlaub stranden, sagte Maas. In einem Tweet rief er zudem dazu auf, zu Hause zu bleiben: „Helfen Sie damit sich und anderen!“

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