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Flugverbot für Paar: Überbucht oder zu betrunken?

Don't drink and fly.

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Überbucht meinen die einen, zu betrunken sagen die anderen. Wie das Darmstädter Eche berichtet, durften Lars Mitterkohlgruber und Nicole Dehmer im März nicht in den Flieger in Frankfurt steigen. Sie hatten bei Tuifly eine Reise nach Teneriffa gebucht und kamen gerade eben so die Treppe zum Flugzeug hoch. Dann ging's wieder runter und zurück nach Hause. Nach Angaben des Paares hätte die Cabin Crew ihnen den Zugang ohne Angaben von Gründen verwehrt. Erst im Nachgang hieß es, dass die beiden zu betrunken gewesen wären.

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Das verneint wiederum das Paar. Sie vermuten, dass der Flieger überbucht gewesen sei. Tuifly-Sprecher Jan Hilrichs bleibt auch auf reisereporter-Nachfrage dabei: „Aus Sicherheitsgründen konnten wir das Paar nicht mitnehmen.“ In dem Fall, urteilte die Cabin Crew, dass die Sicherheit durch starken Alkoholkonsum gefährdet gewesen sei.

Wann Fluggäste zu betrunken sind, um mitzufliegen, entscheidet der Kapitän in Abstimmung mit der Crew, sagt Carola Scheffler, Sprecherin des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrsmanagement gegenüber reisereporter. „Der Kapitän ist für einen sicheren Flug verantworltich und hat das letzte Wort an Board.“ Es gebe im Falle von überhöhtem Alkoholkonsum allerdings keinen festgesetzten Promillewert, sondern das Gesamtverhalten des Passagiers ist maßgeblich. „Selbstverständlich stehen Bodenpersonal (Ramp Agent) und Check-in Personal im Austausch mit der Crew,“, sagt Scheffler weiter. Bei Trunkenheit stehe dem Passagier keine Entschädigung zu.

Lars Mitterkohlgruber und seine Lebensgefährtin Nicole Dehmer möchten ihr Reisegeld zurück.

Reisereporter

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