Thomas-Cook-Pleite: So bekommen Urlauber Geld zurück
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Die Insolvenz von Thomas Cook betrifft Hunderttausende Urlauber – der reisereporter liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
© Quelle: imago images/ZUMA Press
Vier Tage nach dem britischen Mutterkonzern meldet auch die deutsche Thomas Cook GmbH am Mittwoch, 25. September, Insolvenz an. Ein Schock für Urlauber, die aktuell mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen unterwegs sind und gebucht haben: Alle Reisen bis 31. Oktober sind abgesagt.
Was passiert mit bereits gebuchten Urlauben? Was ist mit Touristen, die gerade mit Thomas Cook unterwegs sind? Was ist mit Condor-Flügen? Der reisereporter liefert Antworten.
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Bekommen Thomas-Cook-Kunden Geld zurück?
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Ich bin mit Thomas Cook im Urlaub – wie komme ich zurück?
Das Hotel will Geld von mir – was soll ich machen?
Ich habe bei Neckermann oder Öger Tours gebucht – und nun?
Was ist mit Flügen von Condor?
Betroffenen Pauschalreisenden steht im Fall der Thomas-Cook-Insolvenz eine Kostenerstattung zu – nach geltendem EU-Recht müssen jegliche Reisekosten erstattet werden. Denn: „Eine Insolvenzversicherung ist für Veranstalter vorgeschrieben“, sagt Reiserechtsanwalt Paul Degott.
In Deutschland müssen Reiseveranstalter die Absicherung durch einen Sicherungsschein nachweisen, dieser liegt den Reiseunterlagen bei. „Insolvenzabsicherer von Thomas Cook ist die Zurich Versicherung“, so Degott. Diese hat für die Abwicklung von Ansprüchen die Kaera AG beauftragt.
Betroffene Reisende sollen sich an diesen Dienstleister wenden, die können ihre Schadenmeldung über ein Formular auf der Homepage der Kaera AG melden.
Pauschalreise abgesagt: Bekommen alle Kunden das Geld zurück?
Die Hängepartie, die deutsche Kunden von Thomas Cook seit Montag, 23. September, durchlitten haben, ist mit der Stellung des Insolvenzantrages vorbei. „Dem Deutschen Reiseverband (DRV) wurde bestätigt, dass die Zurich Versicherung die Kosten für zwischen Thomas Cook Deutschland und Leistungserbringern wie zum Beispiel Hotels und Fluggesellschaften vereinbarten Leistungen übernimmt“, teilt der DRV am Mittwochmorgen mit.
Ob aber wirklich alle betroffenen Pauschalreisekunden eine vollständige Erstattung des Reisepreises erhalten, bleibt zunächst unklar. Denn die Insolvenzversicherung der deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook sei auf 110 Millionen Euro begrenzt, erläutert Julia Buchweitz, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Tipp von Reiserechtsanwalt Degott: „Sie sollten zunächst prüfen, ob das Geld eventuell noch rückbuchbar ist und sich dafür mit dem Kreditkarteninstitut beziehungsweise der Bank in Verbindung setzen“, so Degott.
Urlaub mit gebuchten Einzelleistungen: Das Geld ist wohl weg
Schlecht sieht es für Kunden aus, die bei insolventen Anbietern Einzelleistungen gebucht und bezahlt haben, die Insolvenzabsicherung springt nur für Pauschalurlauber ein.
Kunden, die Einzelleistungen, zum Beispiel nur Hotel oder Flug, gebucht haben, können die Kosten zwar zur Insolvenztabelle anmelden. Sie werden aber wohl leer ausgehen, so Degott. Auch die Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherungen haften in solchen Fällen in der Regel nicht.
Wer bei den deutschen Veranstaltertöchtern des britischen Reisekonzerns Thomas Cook, darunter Neckermann Reisen, Bucher Reisen, Öger Tours, Air Marin und Thomas Cook Signature, eine Reise gebucht hat, für den gilt aktuell: „Wer jetzt kurz vor der Abreise steht, kann seine Koffer eigentlich wieder auspacken“, sagt Degott. Die Reise werde nicht wie geplant stattfinden können.
Stattdessen sollten Betroffene ihre Ansprüche jetzt bei dem Abwickler anmelden. Die Veranstaltertöchter haben den Verkauf von Reisen bereits am Montag komplett gestoppt.
Betroffene Reisende, die aktuell mit Thomas-Cook-Marken im Urlaub sind und nicht wissen, wie sie zurückkommen, sollten sich im ersten Schritt an die Reiseleitung vor Ort wenden – „die müsste vom Konzern über die nächsten Schritte informiert werden“, so Degott. Im zweiten Schritt sollten sich Betroffene an den Veranstalter sowie Insolvenzversicherer Zurich wenden.
Diese ist mit Stellung des Insolvenzantrages ist der Insolvenzversicherer zur Rückführung der Reisenden verpflichtet. Daher rät Degott Reisenden dazu, nicht in Panik zu geraten und ohne Rücksprache einfach selbst eine Rückreise zu organisieren. „Dann könnte es Probleme geben, das Geld zurückzubekommen“, so der Experte.
Selbst einen Flug buchen sollten Reisende nur, wenn sie über den Weg Reiseleitung, Veranstalter und Insolvenzabsicherer keinen Erfolg hatten.
Können Reisende den Urlaub wie geplant zu Ende bringen?
Nicht unbedingt. Grundsätzlich erstattet die Insolvenzversicherung die Kosten für einen gegebenenfalls längeren Aufenthalt am Urlaubsort und für die Rückreise – sie kann aber auch den Abbruch der Reise bestimmen. In diesem Fall erhält der Urlauber die nicht erbrachte Leistung erstattet.
Dass Urlauber in Unterkünften in einer Art „Geiselhaft“ am Reiseziel festgehalten werden – so wie das in mehreren Hotels geschehen ist – „geht gar nicht“, so Degott. „Rein rechtlich ist das Freiheitsberaubung.“ Der Hotelier habe keinen Vertrag mit den Reisenden geschlossen, sondern mit dem Veranstalter. Daher könne er auch bei Urlaubern keine Ansprüche geltend machen.
Trotzdem hatten Hotels Pauschalurlauber festhalten und zwingen, den Preis ein weiteres Mal zu zahlen – weil Thomas Cook oder Tochterunternehmen wie Neckermann, ÖgerTours & Co. die Rechnung nicht bezahlt haben.
Ab diesem Freitag, 27. September sollen Hotels im Ausland Geld von der Zurich-Versicherung bekommen. Die Zahlungen an die Hotels sind laut Zurich an die Bedingung geknüpft, dass Urlauber nicht mehr zu Extra-Zahlungen aufgefordert werden.
Wenn du zu Betroffenen gehört, die gezahlt haben: Ganz wichtig, lass dir vom Hotel eine schriftliche Rechnung geben und heb alle Belege auf. Diese kannst du später beim Veranstalter beziehungsweise Insolvenzabsicherer einreichen.
Der Ferienflieger Condor kann nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook dank eines 380-Millionen-Euro-Kredits des Staates auf Rettung hoffen. Das Tochterunternehmen von Thomas Cook versicherte bereits am Montag, dass der Flugbetrieb weitergehe.
Condor darf Thomas-Cook-Gäste nicht mehr fliegen
Aber: Aus rechtlichen Gründen darf Condor Urlauber, die mit mit Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, nicht mehr an ihr Reiseziel bringen, das teilte die Airline mit.
„Condor wurde von Ihrem Reiseveranstalter informiert, dass eine Gewährleistung zur Durchführung Ihrer Reise heute und morgen nicht gegeben ist. Wir dürfen Sie daher für Ihren Flug nicht annehmen, was uns außerordentlich leid tut“, so Condor am Montag.
Reisereporter