Thailand: Bei abgelaufenem Visum droht Abschiebung
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Die Grenze zwischen Kambodscha und Thailand.
© Quelle: imago/Arnulf Hettrich
Eigentlich benötigen deutsche Staatsangehörige vor der Einreise nach Thailand für touristische Zwecke kein Visum. Bei der Einreise wird durch die Einwanderungsbehörde dann in der Regel eine Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen bewilligt, die um zusätzliche 30 Tage verlängert werden kann. Allerdings nur, wenn Reisende tatsächlich nur Urlaub in Thailand machen und dort nicht für geschäftliche Zwecke unterwegs sind.
„Overstay“ in Thailand kann teuer und ungemütlich werden
Das Auswärtige Amt warnt nun davor, dass bei Verstößen gegen diese Aufenthaltsbestimmungen heftige Konsequenzen drohen. Beim sogenannten „Overstay“, also einem Überschreiten der zulässigen Aufenthaltsdauer, könnten Haft- und Geldstrafen sowie Abschiebung auf eigene Kosten und Wiedereinreisesperre drohen.
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Es werde außerdem empfohlen, Visa nur direkt über das thailändische Bureau of Immigration verlängern zu lassen. Für „Overstay“ müssen Reisende bis zu knapp 530 Euro Strafe zahlen. Und: Wie das thailändische Portal „The Nation“ informiert, drohte die Regierung des Landes jetzt an, Verstöße wie abgelaufene oder fehlende Visa zukünftig strenger zu kontrollieren und zu bestrafen.
Zehn Millionen Touristen kamen in diesem Jahr bisher nach Thailand
Bei einer Reihe von Razzien und Stichproben seien mehr als 1.000 Ausländer ohne Visa oder mit abgelaufenen Visa entlarvt worden. Allein zwischen Januar und August dieses Jahres kamen offiziellen Angaben zufolge mehr als zehn Millionen ausländische Touristen in das Land.
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