Keine Souvenirs vom Strand mitnehmen – das ist verboten
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Darf das ins Gepäck oder nicht? Der reisereporter hat beim Experten nachgefragt. (Symbolfoto)
© Quelle: unsplash.com/Anunay Mahajan
Urlaubsmitbringsel sind nicht zu unterschätzen – vor allem, wenn es unter Artenschutz steht. So droht derzeit einer Familie aus Deutschland ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, weil sie am Berliner Flughafen von Zollbeamten mit zwei Schalen einer geschützten Riesenmuschel im Gepäck erwischt wurde. Das Souvenir hatten sie aus ihrem Kenia-Urlaub mitgebracht. Doch in Deutschland ist die Einfuhr geschützter Tiere verboten.
Du siehst: Solch vermeintlich harmlose mitgebrachte Souvenirs können dir den Urlaub richtig versauen. In manchen Ländern steht alleine schon das Sammeln von kleinen Steinen oder Muschel unter Strafe. Damit du beim Zoll nicht rausgewinkt wirst und im schlimmsten Fall Hunderte Euro Bußgeld zahlen musst, hat der reisereporter beim Experten nachgefragt.
Sand vom Strand als Andenken mitnehmen – bis zu 3000 Euro Strafe
„La Dolce Vita“ in Italien– aber bitte ohne Sand als Souvenir. Denn das ist im gesamten Land untersagt. Auf Sardinien kann dich das sogar zwischen 500 und 3000 Euro kosten. Gesetzlich verboten ist „jede Art von Veränderung der Sandstrände oder die Mitnahme von Sand, Kieseln oder Quarzgestein, auch nur in kleinster Menge“, warnt das Auswärtige Amt.
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Noch strenger geht es im Badeort Stintino auf Sardinien zu: Dort musste ein Tourist 100 Euro Strafe zahlen, weil er sein Handtuch unerlaubterweise direkt auf den Sand gelegt hatte. Denn die Handtücher würden zu viel des weißen Sandes abtragen und damit auf lange Sicht den Strand zerstören. Hier gilt: Matte unter das Badetuch legen.
Solche heftigen Strafen sind bisher nur aus Italien bekannt. Wie sieht es in anderen Ländern aus? „Da gibt es keine generellen Vorschriften, das regelt jedes Land selbst“, erklärt Artenschutzexperte Franz Böhmer vom Bundesamt für Naturschutz dem reisereporter.
Für ihn gehören solche Fragen zum Tagesgeschäft, denn Verstöße gegen das Artenschutzgesetz kommen an Flughäfen sehr oft ans Licht. Im Jahr 2018 wurden vom Zoll bundesweit mehr als 1.300 Verfahren wegen geschützter Tiere und Pflanzen eingeleitet.
Sand fällt darunter jedoch nicht, könnte aber als „nationales Kulturgut“ gelten. Recherchiere also vorher gründlich, wie das in deinem Urlaubsort gehandhabt wird.
In diesen Ländern solltest du keine Steine beim Strandspaziergang sammeln
Ähnlich wie in Italien ist auch im Vereinigten Königreich und in Griechenland die Mitnahme von (Kiesel-)Steinen verboten. In beiden Ländern kann das mit bis 1.000 Euro geahndet werden. Sowohl in Wales als auch auf der griechischen Insel Skiathos bedienen sich viele Touristen gern an den runden Kieselsteinen. Was sie offenbar nicht wissen: Die Steine sind ein natürlicher Schutz für den Strand.
Auch hier gibt es wie beim Sand keine einheitliche Regelung: „Teilweise sind es nicht mal die Länder, sondern vereinzelt Regionen oder Kommunen, die eigene Vorschriften erlassen“, sagt Böhmer.
Korallen: Lieber liegen lassen
Dem Strand zuliebe sollten Urlauber auch tote Korallenstücke liegen lassen: „Das weiße Kalkgerüst bildet den Strand des nächsten Jahres“, erklärt der Experte. Viele Arten stehen sogar unter Artenschutz.
Als Faustregel kannst du dir merken: Egal, wo du auf dieser Welt unterwegs bis, sind Steinkorallen als Souvenir tabu. Sie tragen maßgeblich zur Entstehung von Riffen bei.
Wenn du dir bei der Bestimmung der Koralle nicht sicher bist, gibt es auf der gemeinsamen Internetseite des Bundesamts für Naturschutz und des Zolls für jedes Land eine Übersicht mit entsprechenden Bildern.
Muscheln als beliebtes Souvenir sind grundsätzlich erlaubt, aber…
Genauso vorsichtig solltest du bei Muscheln und Schneckenhäusern sein. Riesenmuscheln sind alle geschützt. Du erkennst sie an dem wellenförmigen Rand, die Hälften greifen wie Zähne ineinander. Hinweis von Böhmer: „Der Name ist irreführend, riesig sind die nicht immer.“
Allerdings gibt er für Europa-Urlauber Entwarnung, da die Art dort kaum vorkommt. „Da wir wissen, wie gern Urlauber die Riesenmuscheln sammeln, sind bis zur drei Exemplare erlaubt.“
Davon abgesehen, musst du nicht auf das beliebte Mitbringsel verzichten. „Eine kleine Tüte mit Muscheln ist okay“, verrät der Artenschutzexperte. Nur aufpassen bei Schneckenhäusern: Die Fechterschnecke steht unter Schutz, ihre Schale wird in der Karibik als „Conch“ von Händlern verkauft.
Welche Strafen drohen bei Mitnahme von verbotenen Souvenirs?
Du hast doch ahnungslos ein paar Steine, Sand oder Muscheln in den Koffer gepackt, obwohl es in dem Land nicht erlaubt ist? Dann könntest du beim Zoll in Schwierigkeiten geraten. Dieser hält dich im Zweifelsfall am Flughafen an – und nimmt dir ersatzlos deine Souvenirs weg.
„Das ist ihr Recht“, erklärt Franz Böhmer und weist darauf hin, dass es sich dabei im Regefall um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Dann drohen Bußgelder, die bei 25 Euro beginnen, aber auch gut bei mehreren Hundert Euro landen können: „Bei Elfenbein und Schildpatt geht es vor Gericht.“ Droht dann Knast?
„Nein, ein gewöhnlicher Urlauber, der sich von Mallorca oder den Seychellen eine Muschel mitnimmt, muss keine Gefängnisstrafe fürchten“, beruhigt Böhmer.
Tipps vom Experten: So tappst du nicht in die Souvenir-Falle
Vor jeder Reise solltest du dich vorab über die Zollvorschriften und Ein- und Ausreisebedindungen informieren. Aber was kannst du noch tun, um am Ende nicht beim Zoll zu landen?
Tipps vom Experten:
- Bei Ankunft am Flughafen Hinweise checken.
- Vor Ort über regionale Regelungen informieren.
- Vorsicht bei Asienreisen: Schmuck aus Schildpatt und Elfenbein wird hier oft angeboten.
- Vorsicht bei Straßenhändlern: Niedrige Preise sollten dich misstrauisch machen.
- Internetseite des Zolls oder des Bundesamts für Naturschutz checken – es gibt sogar eine App.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Text erschien erstmals im Jahr 2019. Wir haben ihn im September 2022 aktualsiiert.
Reisereporter