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Wo Skiurlaub möglich ist – und welche Regeln gelten

Ein Skifahrer braust eine Piste in Hopfgarten (Tirol) hinab.

Ein Skifahrer braust eine Piste in Hopfgarten (Tirol) hinab.

Für die Wintersport-Gebiete in den Alpen war die Corona-Pandemie ein heftiger Schlag. Nach einer verlorenen Saison 2020/2021 empfangen die Liftbetriebe, Gastronomien und Hotels in allen Alpenländern in dieser Saison wieder Besucherinnen und Besucher. Allerdings gelten in Deutschland, Österreich und Co. strenge Corona-Regeln. Für die Planung des Skiurlaubs im Winter gibt es im Folgenden die aktuell geplanten Corona-Regeln im Überblick:

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Übersicht

Deutschland: 2G-Regel in fast allen Bergbahnen

Der Wintersportbetrieb in Bayern ist diese Saison am Laufen – allerdings ist das Ski- und Snowboardvergnügen den Geimpften und Getesteten vorbehalten. Für die Nutzung von Skiliften muss ein 2G-Nachweis vorgezeigt werden. Die zwischenzeitliche zusätzliche Testpflicht (2G plus) wurde wieder gekippt.

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In allen Liftanlagen gelten zudem die FFP2-Maskenpflicht und Abstandsregeln. Ausgenommen sind Kinder im Alter bis sechs Jahren, für Kinder bis 16 Jahren reicht eine medizinische Maske. In Großkabinen mit Platz für mehr als zehn Besucher dürfe derzeit maximal ein Viertel der möglichen Sportlerinnen und Sportler mitfahren.

 In Baden-Württembergs Skigebieten gilt abhängig vom Infektionsgeschehen die 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel, derzeit besteht 2G plus. In NRW gilt im Skigebiet Winterberg 2G, während in Thüringen die Skilifte mit 3G geöffnet haben.   

Deutschlands höchstes Skigebiet: Der Wintersportbetrieb auf der Zugspitze soll am 19. November starten.

Deutschlands höchstes Skigebiet: Der Wintersportbetrieb auf der Zugspitze soll am 19. November starten.

Als erstes deutsches Skigebiet startete die Zugspitze am 19. November in die Skisaison, inzwischen laufen immer mehr Lifte. Darunter auch in folgenden Skigebieten in Bayern: Söllereckbahn bei Oberstdorf und Kanzelwand, Skigebiete der Hörnerdörfer in Bolsterlang, Ofterschwang, Grasgehren am Riedbergpass, Skigebiet Oberjoch, Bad Hindelang, Schwärzenlifte in Eschach, Thaler Höhe in Missen, Felderhalde in Isny, Balderschwang, Skigebiet Jungholz.

Österreich: 2G plus für den Skiurlaub

Der Party-Ort Ischgl in Österreich spielte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 eine unrühmliche Rolle. Das Virus hatte sich vom beliebten Skigebiet in weite Teile Europas verbreitet. Mehr als 11.000 Menschen sollen sich nach ORF-Recherchen angesteckt haben. Jetzt läuft der Betrieb in Ischgl wieder, allerdings auch 2021/2022 ohne Après-Ski. Auch weitere Skigebiete haben geöffnet – alle allerdings nur für Geimpfte und Genesene. Für Kinder gelten Sonderregelungen.

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Regeln für die Einreise

Zur Eindämmung der Omikron-Variante des Coronavirus hat Österreich zum 20. Dezember seine Einreisebestimmungen drastisch verschärft, seither gilt 2G plus. Das heißt: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf gar nicht mehr ins Land. Und Geimpfte und Genesene müssen entweder bereits ihre Boosterimpfung erhalten haben, oder sie müssen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise maximal 72 Stunden als ist, vorweisen.

Wer keine Auffrischungsimpfung oder aktuellen Test vorlegen kann, muss umgehend nach der Einreise in Quarantäne. Die Selbstisolation kann erst beendet werden, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis vorliegt. Ausgenommen von dem 2G-plus-Nachweis sind Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Der Ausnahmegrund muss mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden. Sonderregeln gelten außerdem für Schüler und Schülerinnen beziehungsweise Kinder im schulpflichtigen Alter genügt die Erfüllung der Testintervalle des sogenannten „Ninja-Pass“.

Vor der Einreise müssen sich Touristinnen und Touristen außerdem online registrieren. Bei Geimpften darf die Zweitimpfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen. Eine Boosterimpfung verlängert das Impfzertifikat erneut um 270 Tage. 

Corona-Regeln in Österreich

In Österreich selbst gilt ein Lockdown für Ungeimpfte. Folgende Bereiche des öffentlichen Lebens sind derzeit nur für vollständig Geimpfte und Genesene zugänglich (2G-Regel):

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  • Restaurants, Cafés, Clubs, Discos und andere gastronomische Betriebe
  • Hotels, Pensionen und andere touristische Unterkünfte
  • Theater, Kinos und kulturelle Einrichtungen (Ausnahme: Museen)
  • Sport- und Freizeitanlagen – dazu zählen auch Seilbahnen und Skigebiete

Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder unter zwölf Jahren.

Außerdem gilt eine FFP2-Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Skilifte), Geschäften und in allen geschlossenen Räumen.

Italien: 2G-Regel und geringere Lift-Auslastung

 Die Skigebiete in Italien (mit Südtirol) sind bereits mitten in die Saison. Folgende Corona-Regeln gelten:

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  • Einreise: Italien hat die Einreiseregeln verschärft. Geimpfte und Genesene benötigen nun auch einen aktuellen negativen Corona-Test. Ungeimpfte benötigen ebenfalls einen Test und müssen sich zusätzlich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben.
  • 2G-Regel: Nur wer nachweislich geimpft oder genesen ist, darf in den Skigebieten ins Hotel, die Lifte nutzen oder ins Restaurant. Maßgeblich ist das digitale Covid-Zertifikat „Super Grüner Pass“. Auch für Hütten gilt 2G-Regel.
  • Geringere Auslastung: Kabinenbahnen und Sessellifte mit geschlossener Haube dürfen maximal zu 80 Prozent ausgelastet sein, offene Sessellifte und Kabinenbahnen können zu 100 Prozent genutzt werden. Für Fahrgäste ab sechs Jahren gilt eine Maskenpflicht.

Schweiz – Richtiger Skiurlaub nur mit 2G-Nachweis

Die Schweiz hatte bereits im letzten Corona-Winter Pisten und Skilifte in Betrieb. Auch 2021/2022 läuft die Saison, zuerst starteten Europas höchstgelegenem Skigebiet Zermatt-Matterhorn sowie Saas-Fee.

Es gelten verschäfte Maßnahmen. Für Menschen ohne Impfung oder Genesung ist ein richtiger Skiurlaub kaum möglich. Es gilt aktuell:

  • Einreise: Einreisen dürfen alle mit 2G-Nachweis, seit dem 20. Dezember sind auch Antigen-Schnelltests zugelassen, die nicht älter als 24 Stunden sind. PCR-Tests sind weiterhin ebenfalls möglich, sie sind 72 Stunden gültig. Zusätzlich entfällt für Geimpfte und Genesene die Pflicht zur Vorlage eines zweiten Tests vier bis sieben Tage nach der Einreise. Das teilte die Schweizer Regierung mit.
  • Wintersport ist theoretisch ohne Corona-Nachweis möglich, da aber unter anderem in Restarants 2G gilt, ist ein Urlaub für nicht geimpfte oder genesene Personen schwieriger. Nur im Skigebiet Samnaun ist 2G vorgeschrieben, da es mit Ischgl in Österreich verbunden ist.
  • 2G im Freizeitbereich: Zu Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang.
  • Maskenpflicht: In geschlossenen Fahrzeugen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.

Frankreich: 3G-Regel und Maskenpflicht

 In Frankreich ist ein Skiurlaub bisher unter der 3G-Regel möglich. Wintersportlerinnen und -sportler müssen demnach eine Impfung, die Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Es gilt eine Maskenpflicht in Seilbahnen und Warteschlangen für Menschen ab elf Jahren. 

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Allerdings soll es angesichts der verschärften Corona-Lage künftig zu einschränkungen für Ungeimpfte kommen. Sie könnten demnächst keinen Zugang mehr zu Orten wie Restaurants, Kinos oder Fernzügen haben. Die Regierung will den Gesundheitspass, der aktuell für Geimpfte, Genesene und Getestete gültig ist, durch einen Impfpass (pass vaccinal) ersetzen. Zunächst muss sich aber der Senat mit den neuen Regeln befassen.

 

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