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Strafe droht: Alkoholverbot am Ballermann wird ausgeweitet

Mallorca will strenger gegen Sauf- und Partytouristinnen und ‑touristen vorgehen.

Mallorca will strenger gegen Sauf- und Partytouristinnen und ‑touristen vorgehen.

Nächtliches Gegröle, Auseinandersetzungen, Müll auf den Straßen und Wildpinkler zwischen Autos und Häuserfassaden: Schon seit Jahren haben die Einwohnerinnen und Einwohner Palmas genug von den öffentlichen Saufgelagen der Partytouristinnen und Partytouristen. Das Rathaus überlegt sich immer wieder neue Auflagen, um Anwohnerinnen, Anwohner sowie Diskothekenbetreiberinnen und ‑betreiber möglichst gleichermaßen zufriedenzustellen. Geändert hat sich bisher nur wenig. Doch damit soll jetzt Schluss sein.

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Pünktlich vor dem Saisonstart am 1. April wurde die Alkohol-Verbotszone rund um die beliebte Partymeile am Ballermann erweitert. Mit dabei sind unter anderem die Bierstraße und das Gebiet rund um den Megapark. Wer hier mit Alkohol auf der Straße erwischt wird, muss mit Strafen von bis zu 3000 Euro rechnen. Das hat die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca vergangenen Mittwoch beschlossen, wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet.

Alkoholverbot in der Schinkenstraße machte den Anfang

Angefangen mit der Schinkenstraße 2019 wurden die sogenannten ZEIT-Zonen (Zonas de Especial Intervención Turística) Jahr um Jahr von der Stadt erweitert. Mit der verstärkten Kontrolle von Benimmregeln und Einhaltung des Alkoholverbots in diesen Bereichen will die Regierung den öffentlichen Trinkgelagen einen Riegel vorschieben.

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Ausgeweitet wird der alkoholfreie Bereich nun auch auf den Carrer de Miquel Pellisa, besser bekannt als Bierstraße, den Carrer de la Missió de San Diego, den Carrer del Llaüt sowie die Meerespromenade Carretera de s’Arenal dazu – also das Gebiet vom Megapark bis zum Dino-Minigolf. Vom 1. April bis zum 1. Oktober soll es hier vermehrt zu Kontrollen kommen.

Starke Ruhestörung kann 3000 Euro kosten

In den ZEIT-Zonen ist es unter anderem untersagt, Alkohol in der Öffentlichkeit zu konsumieren, für Alkohol zu werben oder ihn auszuschenken. Bars und Diskotheken in diesem Bereich müssen ihre Außenbereiche von der Straße deutlich abtrennen, zudem benötigen sie getrennte Ein- und Ausgänge, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

Am Ballermann wurden die Alkoholverbotszonen um vier beliebte Partystraßen erweitert.

Am Ballermann wurden die Alkoholverbotszonen um vier beliebte Partystraßen erweitert.

Wie die „Mallorca Zeitung“ berichtet, werden bei leichten Vergehen Bußgelder in Höhe von 100 bis 750 Euro fällig, bei schweren Fällen 750 bis 1500 Euro und bei sehr schweren bis zu 3000 Euro. Letzteres betreffe „starke Ruhestörungen“ oder „Belästigung infolge eines Alkohol- oder Drogenrauschs“.

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