Corona-Testpflicht vor der Einreise – was Urlauber wissen müssen
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Die Testpflicht bei der Einreise aus einem Risikogebiet wird wieder aufgenommen – zusätzlich zur Quarantäne.
© Quelle: imago images/Ralph Peters
Bisher galt eine Corona-Testpflicht nur für Reiserückkehrer aus einem ausländischen Risikogebiet – das soll sich jetzt offenbar grundlegend ändern. Dafür soll eine neue Einreiseverordnung in Kraft treten, wodurch eine Corona-Testpflicht für alle Flugreisen vor der Abreise Urlaubsziel gilt. Anders als zunächst vom Gesundheitsministerium kommuniziert, soll sie aber nicht am Sonntag, sondern zu Dienstag, 30. März, in Kraft treten.
Corona-Testpflicht für alle Flugreisenden aus jedem Gebiet im Ausland
Bund und Länder hatten die Neuerung in der Nacht zu Dienstag auf dem digitalen Corona-Gipfel beschlossen. Mit der Einführung würde die Bundesregierung nun erstmals auf eine generelle Coronavirus-Testpflicht für alle Flugreisenden auf dem Weg nach Deutschland bestehen und auf die Ausweisung einzelner Urlaubsregionen oder Länder verzichten.
Bisher wurden nur Einreisende aus einem ausgewiesenen Risikogebiet zu Quarantäne und Corona-Tests verpflichtet. Was bedeutet das nun konkret für Reisende? Der reisereporter klärt auf.
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Für wen gilt die Corona-Testpflicht?
Die Corona-Testpflicht wird für alle Personen gelten, die nach Deutschland einreisen wollen – unabhängig von der Inzidenz des Gebietes. Bisher konnten Reiserückkehrer, die aus einem Land einreisen, das nicht als Risikogebiet gilt, frei nach Deutschland einreisen: ohne Corona-Test und ohne Quarantäne.
Doch nun müssen auch sie einen Nachweis über ein negatives Testergebnis vor der Abreise nach Deutschland vorzeigen. Wer der Airline keinen entsprechenden Nachweis vorlegen kann, dürfe nicht befördert werden, heißt es in dem Text. Die Crews von Airlines sind von dieser Verpflichtung nicht betroffen.
Ab wann gilt die Testpflicht?
Die Regelung soll ab Dienstag, 30. März, gelten. In einem ersten Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums war zunächst von Freitag und dann von Sonntag die Rede, allerdings ruderte das Ministerium mehrfach zurück. Denn: Reisende und Fluggesellschaften bräuchten etwas mehr Zeit, um sich auf die neue Regelung einzustellen.
Kann ich gezwungen werden, mich testen zu lassen?
Nein, direkt gezwungen werden können Urlauber nicht. Aber die Beförderung durch die Flugverkehrsunternehmen ist nur bei Vorlage eines negativen Testergebnisses gestattet – ohne Test kommt man also nicht per Flugzeug zurück nach Deutschland.
Wann genau müssen Urlauber sich testen lassen?
Das Testergebnis muss vor der Abreise vorliegen, um es dem Beförderer vorlegen zu können. Die dem Test zugrundeliegende Abstrichnahme darf grundsätzlich höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein.
Wo können Urlauber sich aufs Coronavirus testen lassen?
Erste Airlines hatten bereits angekündigt, dass sie Urlauber selbst auf Corona testen wollen. Lufthansa, Eurowings, Condor und Tui würden sich bereits darauf vorbereiten, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Derzeit seien aber noch Details wie die Testkapazitäten und geeignete Örtlichkeiten zu überprüfen.
Urlauber des Reiseanbieter FTI werden vor Ort bei der Organisation eines Tests für den Heimflug nach Deutschland unterstützen und über die entsprechenden Vorgaben informiert, heißt es auf reisereporter-Anfrage. Für viele Gäste ändere sich jedoch nichts: Beispielsweise sei Dubai sehr stark über die Osterferienzeit gebucht – dort sei ein PCR-Test vor der Heimreise schon seit langem Pflicht und entsprechende Strukturen und Abläufe etabliert. Die Kosten tragen die Urlauber.
DER Touristik habe bereits im Dezember 2019 mobile Testlabore auf den Kanaren eingerichtet und seit Anfang Januar weltweit mobile Labore bereit stehen. In großen Zielgebieten würden die mobilen Labore direkt in den Hotels stehen. Die Kosten für einen PCR-Test tragen die Reisegäste.
Der Reiseveranstalter Schauinsland will nicht selbst testen, aber seine Kunden darüber informieren, wo sie entsprechende Tests erhalten können.
Mallorca-Urlauber können sich vor der Rückkehr bereits ab sofort am Airport Palma de Mallorca testen lassen. Dort hat ein Testzentrum ausschließlich für abfliegende Gäste im Abflugbereich eröffnet. Neben PCR-Tests soll es in der Abflughalle auch Schnelltests geben.
Je nach Reiseziel gibt es hier unterschiedliche Optionen, teils am Flughafen, teils in Krankenhäusern, teils in privaten Instituten. Für alle Reisenden hat die Lufthansa sämtliche internationale Testcenter auf ihrer Website aufgelistet.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten für den Corona-Test sollen laut Entwurf die Reisenden selbst übernehmen. Ein PCR-Test soll zwischen 58 und 70 Euro kosten, Antigentests sollen für 24 bis 29 Euro zu haben sein. Ob einzelne Reiseveranstalter die Kosten für ihre Kunden übernehmen wollen, ist noch unklar.
Welchen Corona-Test muss ich zum Nachweis machen?
Für den Nachweis kann entweder ein PCR-, LAMP-, TMA- oder ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Welche Tests zugelassen sind, richtet sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nach einer Liste des Robert-Koch-Institutes (RKI).
Wichtig: Als Nachweis NICHT akzeptiert werden Corona-Selbsttests für zu Hause, die beispielsweise in Drogeriemärkten erhältlich sind. Diese werden bei Ein- oder Ausreisekontrollen nicht als Nachweis akzeptiert. Nötig ist ein ärztliches Zeugnis oder ein dokumentiertes negatives Antigen-Schnelltestergebnis erforderlich.
Was passiert, wenn Urlauber positiv getestet werden?
Sollte ein Test – beispielsweise auf Mallorca oder an der Algarve – positiv ausfallen, ist die Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen nicht gestattet. Das heißt: Die betroffenen Urlauber müssen am Reiseziel bleiben. Dort ist „eine Isolierung nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung durchzuführen“, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Auf Mallorca gibt es dafür beispielsweise extra vorgesehene Hotels.
Wer übernimmt die Kosten für die Quarantäne?
„Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen richten sich nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sich die Person im Ausland aufhält“, das teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Die Kosten für die Quarantäne werden bei einer Pauschalreise meist vom Reiseveranstalter übernommen. Tui und FTI sowie mehrere Airlines bieten für diesen Fall spezielle Corona-Versicherungen an.
Individualreisende haben jedoch das Nachsehen – sie bleiben bei einer Infektion mit Corona in der Regel auf den Kosten sitzen. Denn zahlreiche Reiseversicherungen haben im Jahr 2020 die Pandemie-Klausel aus den Verträgen gestrichen. Sie enthielt unter anderem die Kostenübernahme der Unterbringung im Krankheitsfall.
Gilt die Testpflicht nur für Flugreisende oder auch für Reisen mit dem Auto?
Die Regel gilt nur für Flugreisende. Aber: Für Reisende aus einem Risikogebiet – „normale“ Risikogebiete mit Inzidenz über 50, Hochinzidenzgebiet mit Inzidenz über 200 und VIrusvariantengebiete – sind auch Einreisen mit anderen Verkehrsträgern betroffen, hier gelten weiterhin Corona-Test- und Quarantäneregeln.
Bis wann gilt die Regelung?
Aus dem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums geht hervor, dass die Regelung zunächst bis zum 12. Mai gelten soll.
Wie wird die Testpflicht kontrolliert?
Auch bei der neuen allgemeinen Testpflicht im Flugverkehr kontrollieren die Beförderer das Vorliegen eines Testnachweises, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium. Zusätzlich können auch das Gesundheitsamt und die Bundespolizei die Vorlage eines Testnachweises anfordern.
Reisereporter