Das bedeutet die Aufhebung der Reisewarnung für Urlauber
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Ein Flugzeug im Landeanflug auf Lanzarote – mit der Aufhebung der Reisewarnung fällt der Startschuss für den Sommerurlaub.
© Quelle: imago images / fStop Images
Urlaub an der Algarve, auf den Balearen oder den griechischen Inseln ist wieder möglich: Nach fast drei Monaten hob die Bundesregierung die Reisewarnung für viele Länder in Europa 15. Juni auf. Stattdessen gibt es nun Reisehinweise für die Länder.
Eine Reisewarnung ist zwar kein Verbot, jedoch hatten Reiseveranstalter und Kreuzfahrt-Anbieter den Reisebetrieb eingestellt. Nun kann es also langsam wieder losgehen. Die Aufhebung der Reisewarnung hat auch rechtlich einige Folgen für Urlauber, es ändern sich für Touristen auch Details in den Verträgen. Der reisereporter beantwortet die wichtigsten Fragen:
Übersicht
- Für welche Länder wird die Reisewarnung aufgehoben?
- Kann ein Reisehinweis wieder zur Reisewarnung werden?
- Was ist mit den Ländern außerhalb Europas?
- Wie ist die Lage in Ländern wie der Türkei und Ägypten?
- Kann ich in ein Land reisen, für das eine Reisewarnung gilt?
- Was ändert sich an der Ausgangslage?
- Angst vor Corona: Kann ich noch kostenfrei stornieren?
- Ich will dennoch stornieren: Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?
- Die Reise läuft anders als geplant: Welche Rechte habe ich?
- Mit Corona infiziert: Wie steht es um meinen Versicherungsschutz?
- Die zweite Welle: Bekomme ich diplomatische Unterstützung?
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Für welche Länder wird die Reisewarnung aufgehoben?
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Reisewarnung für die 26 Partnerländer Deutschlands in der Europäischen Union, das gerade aus der EU ausgetretene Großbritannien und die vier Staaten des grenzkontrollfreien Schengenraums, die nicht Mitglied in der EU sind, aufzuheben: Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.
Nein, die Reisewarnung wird nicht für alle 31 Länder gleichzeitig aufgehoben. Für 26 dieser Länder erfolgte die Aufhebung bereits am 15. Juni.
Verzögerungen gibt es zum einen für die Länder Spanien, Schweden, Norwegen und Finnland. Spanien hat die Einreisesperre und den Alarmzustand zum 21. Juni aufgehoben, damit fiel auch die Reisewarnung. In Sschweden ist aktuell die Zahl der Corona-Infizierten zu hoch.
In Finnland sollen die Einreisebeschränkungen zum 15. Juli aufgehoben werden, in Norwegen ist die Einreisesperre unbefristet, dort soll bis zum 20. Juli neu entschieden werden.
Kann ein Reisehinweis wieder zur Reisewarnung werden?
Dass die Reisewarnung für ein Land aufgehoben wurde, heißt nicht, dass sie nicht wieder reaktiviert werden könnte. Das Auswärtige Amt hat hat Kriterien für die Aufhebung der Reisewarnung aufgestellt – betrachtet werden dabei vor allem das Gesundheitssystem, der Schutz der Touristen und die Entwicklung des Infektionsgeschehens. Werden nicht alle Voraussetzungen erfüllt, kann aus dem Reisehinweis erneut eine Reisewarnung werden, betonte Außenminister Heiko Maas.
Wenn die Zahl der Neuinfektionen in einem Land insgesamt 50 pro 100.000 Einwohner in einer Woche übersteigt, wird die Reisewarnung reaktiviert. Aktuelles Beispiel dafür ist Schweden, daher wird die Warnung für das Land nicht zum 15. Juni aufgehoben.
Was ist mit den Ländern außerhalb Europas?
Für mehr als 160 Länder hat Außenminister Heiko Maas die Reisewarnung bis zum 31. August verlängert. Aber, so sagte er: Es könnten in diesem Zeitraum Ausnahmen für einzelne Länder gemacht werden.
Das Problem: Die EU müsste sich zunächst einig werden, weil innerhalb der Staatengemeinschaft die Grenzen ab Montag wieder weitgehend offen sind. Diese Einigkeit herzustellen, wird nicht einfach, weil es unterschiedliche Prioritäten gibt.
Für Deutschland geht es zum Beispiel vor allem um die Türkei, das drittbeliebteste Urlaubsland der Deutschen, Frankreich blickt dagegen eher auf die nordafrikanischen Ferienländer Tunesien und Marokko.
Wie ist die Lage in Ländern wie der Türkei und Ägypten?
Für bei Deutschen beliebte Reiseländer wie die Türkei und Ägypten wird die Reisewarnung erst einmal verlängert, beide Länder pochen aber daraus, dass sie aufgehoben wird.
Die Türkei hat die Grenzen für deutsche Urlauber geöffnet, der Flugverkehr wurde ebenfalls wieder aufgenommen. Auch Ägypten – nach der Türkei das zweitbeliebteste Urlaubsland der Deutschen außerhalb der EU – will die Urlaubsorte am Mittelmeehr und Roten Meer ab 1. Juli wieder für Touristen aus dem Ausland öffnen.
Kann ich in ein Land reisen, für das eine Reisewarnung gilt?
Grundsätzlich ja. „Eine Reisewarnung ist ja kein Reiseverbot“, betont Außenminister Heiko Maas immer wieder. Aber: Veranstalter bieten keine Pauschalreisen in diese Länder an, Urlauber kämen also nur auf eigene Faust dorthin – sofern es Flüge oder Fähren gibt und die Grenzen geöffnet sind. Zudem ist das Risiko höher. Zwar erlaubt die Reisewarnung eine kostenlose Stornierung einer Reise. Sie schränkt aber auch den Versicherungsschutz derjenigen ein, die trotzdem reisen.
Was ändert sich an der Ausgangslage?
Mit der Aufhebung der Reisewarnung für zunächst 29 europäische Länder werden Veranstalter wieder vermehrt Angebote für Pauschalreisen machen.
Das heißt: Die Ziele, die vorübergehend aus dem Programm genommen wurden, werden nun nach und nach wieder angesteuert. Auch Fluggesellschaften werden ihr Angebot wieder deutlich erhöhen. Allein Berlin-Tegel rechnet mit einem Zuwachs von 17.000 Reisenden innerhalb der nächsten sechs Wochen.
Allerdings gibt es immer noch Gründe, die gegen Pauschalreisen an verschiedene Orte sprechen. Eine Reise nach Großbritannien ist zum Beispiel bald wieder möglich, allerdings wird bei der Einreise eine 14-tägige Quarantäne verhängt. Das gelte, sagte Reiserechtlerin Sabine Fischer-Volk laut „Weser-Kurier“, als erhebliche Beeinträchtigung, weshalb Pauschalreisen dorthin erst einmal unwahrscheinlich sind.
Angst vor Corona: Kann ich noch kostenfrei stornieren?
Nein, eine kostenfreie Stornierung ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben. Die reine Angst davor, sich ab dem 15. Juni im Urlaub in beispielsweise Italien mit Corona zu infizieren, gilt nun nicht mehr als Absage-Grund – damit allein lässt sich eine kostenfreie Stornierung also nicht erwirken.
Allerdings gibt es durchaus Einzelfälle. Wenn eine Reise enorm beeinträchtigt würde, kann nach wie vor kostenfrei storniert oder umgebucht werden. Das wäre etwa im Falle der 14-tägigen Quarantäne in Großbritannien so. Auch wenn sich Routen oder Hotels ändern und gewisse Sehenswürdigkeiten nicht mehr besucht werden können, gelten außergewöhnliche Umstände.
Es kommt, so Fischer-Volk, zudem auf den Inhalt der Reisehinweise für das jeweilige Land an, der eine Orientierung gibt, ob mit Beeinträchtigungen zu rechnen ist.
Für Reisende, die ab dem 15. Juni verreisen sollten und nun von der Reise zurücktreten wollen, gelten die vertraglichen Storno-Regelungen, etwa eine Teilkostenerstattung. Aber auch hier gilt: Sprich mit deinem Anbieter, vielleicht zeigt er Kulanz, wenn du deine Reise einfach nur um ein paar Wochen oder Monate verschieben möchtest.
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Ich will dennoch stornieren: Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht bei reiner Angst vor einer Infektion und der daraus folgenden Absage seitens der Kunden. Außerdem haftet die Versicherung normalerweise nicht bei Krisen im Ausland, etwa kurzfristigen Quarantäne-Änderungen oder einem zweiten Lockdown.
Laut Bund der Versicherten, heißt es in dem Bericht, sei eine Quarantäne-Anordnung in Deutschland ebenfalls kein Fall für die Reiserücktrittsversicherung – wohl aber, wenn der Reisende nachweislich mit Corona infiziert ist.
Die Reise läuft anders als geplant: Welche Rechte habe ich?
Im Corona-Sommer kann es immer wieder, auch sehr kurzfristig, zu einer Änderung kommen. Ein Corona-Fall in einem Hotel kann zu einem Wechsel führen, vielleicht muss auch die ein oder andere Sehenswürdigkeit spontan schließen oder Ausflüge können nicht wie geplant durchgeführt werden.
In dem Fall gilt: Der Veranstalter muss Geld zurückerstatten – auch wenn er nichts für die Änderungen kann. Kunden haben einen Anspruch auf das Programm, das sie gebucht haben.
Mit Corona infiziert: Wie steht es um meinen Versicherungsschutz?
Bei Reisen in Länder mit Reisewarnungen greifen Auslands-Krankenversicherungen oft nicht. Das ändert sich jetzt – aber nicht automatisch auch für eine Erkrankung mit dem Coronavirus. Pandemien – und als solche ist das Coronavirus klassifiziert – sind häufig ausgenommen. Das hieße, du wärst zwar versichert, wenn du dir im Urlaub ein Bein brichst, bei einer möglichen Corona-Infektion müsstest du Behandlungen wie die künstliche Beatmung aber selbst bezahlen.
Außerdem solltest du die Bedingungen deiner Auslands-Krankenversicherung mit den Reisehinweisen abgleichen, die das Auswärtige Amt in den nächsten Tagen herausgeben möchte. Auch dort könnten Einschränkungen der Versicherungsleistungen drohen.
Die zweite Welle: Bekomme ich diplomatische Unterstützung?
Eine Rückholaktion, wie es sie im März und April gegeben hat, wird es bei einer zweiten Infektionswelle nicht geben. Das kündigte die Bundesregierung bereits an. Bei einer Reise musst du dir also im Klaren darüber sein, dass du im Zweifel ohne praktische Hilfe der deutschen Botschaft auskommen müsstest.
Zwar gibt es diplomatische Unterstützung bei Vorfällen in Ländern, in denen keine Reisewarnungen gelten. Dennoch ist zunächst einmal jeder Reisende, auch in der aktuellen Situation, selbst für seine Rückreise verantwortlich.
Reisereporter