Piloten-Aufstand bei Air Berlin: Was sind meine Rechte?
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/7HPUAVJXPRI2FKDUZFHZ26JXKL.jpg)
Piloten der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin proben seit Dienstagmorgen den Aufstand. (Symbolfoto)
© Quelle: imago/Future Image
Revolte bei Air Berlin: Seit Dienstagmorgen bleiben fast alle Flugzeuge der insolventen Airline am Boden. Das meldet die Fluggesellschaft auf ihrer Website. Der Grund, so heißt es dort: „Air Berlin verzeichnet heute eine ungewöhnlich hohe Zahl von Krankmeldungen ihrer Piloten und muss deshalb Flüge streichen.“
Tausende Passagiere vom Piloten-Aufstand bei Air Berlin betroffen
Welche Rechte haben Fluggäste jetzt? „Bei einer Annulierung oder Verspätung muss die Airline für die Kosten aufkommen. Der Fluggast erhält dann je nach Flugentfernung eine Pauschale“, erklärt Sascha Gramm, Fachanwalt für Reiserecht, dem reisereporter. Diese Pauschale liegt zwischen 250 und 600 Euro.
Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Airline nicht aufkommen
Die Airline muss aber nicht für die Kosten aufkommen, wenn es sich um außergewöhnliche Umstände handelt. „Bei einem Streik muss zunächst geklärt werden, ob es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt oder nicht“, so Gramm.
Aktuelle Deals
Passagiere sollten sich in jedem Fall den Ausfall des Fluges schriftlich bestätigen lassen, um ihre Ansprüche anschließend geltend machen zu können.
EU-Verodnung regelt Anspruch auf Versorgung und Ersatz-Transport
Wenn dieser Piloten-Aufstand als Streik gewertet wird, muss Air Berlin die betroffenen Fluggäste betreuen. Das schreibt die EU-Richtlinie 261/2004 vor. Demnach haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Telefonate, Essen, Getränke und wenn notwendig eine Hotel-Übernachtung.
Reisereporter