Ballermann: Alkohol-Verbot in der Schinkenstraße
Kein Scherz: Ausgerechnet am Ballermann gelten ab dem 1. April harte Regeln für Mallorcas Party-Touristen. Auf der berühmt-berüchtigten Schinkenstraße soll der Konsum von Alkohol verboten werden.
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Mallorcas Einwohner haben schon länger genug von den Saufgelagen der Touristen – jedes Jahr überlegt sich das Rathaus daher neue Auflagen. In diesem Jahr kommt ein echter Hammer für alle Party-Urlauber: Ausgerechnet auf der Schinkenstraße wird der öffentliche Alkoholkonsum verboten!
Wer zwischen April und September mit einer Bierflasche oder dem Sangriaglas auf der Straße erwischt wird, muss mit Strafen von bis zu 3.000 Euro rechnen. Das hat die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca am Mittwoch beschlossen, berichtet die „Mallorca-Zeitung“.
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Wer auf der Schinkenstraße trinkt, muss Strafe bezahlen
Die Regelung trifft nicht nur Touristen, sondern auch die Betreiber von Partylokalen an der Playa de Palma. Denn die müssen dafür sorgen, dass die Urlauber ihre gekauften Speisen und Getränke nicht mehr mit auf die Straße nehmen.
Dafür müssen die Biergärten im gesamten Bereich der Schinkenstraße von der Straße abgetrennt werden – zum Beispiel mit Zäunen oder Mauern.
Aktuell ist es für die Polizei auf Mallorca nämlich ziemlich schwierig zu kontrollieren, wer auf der Straße und wer im Biergarten trinkt. Zum Beispiel haben sowohl der Bierkönig als auch das Bamboleo unbefestigte Außenbereiche direkt am Bürgersteig.
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Das sind nicht die einzigen Auflagen, die beschlossen wurden. Zudem sind ab April an der gesamten Playa de Palma die Werbung für alkoholische Getränke sowie Happy-Hour-Aktionen verboten. Es dürften auch keinerlei Flyer mehr verteilt werden.
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Zum AngebotÜberblick: Das ist am Ballermann alles verboten
- Öffentliches Trinken, Strafe: 2.200 bis 3.000 Euro
- Straßenverkauf von Alkohol, Strafe: 700 bis 1.500 Euro
- Kauf bei illegalen Straßenhändlern (zum Beispiel Taschen oder Sonnenbrillen), Strafe: 100 bis 750 Euro
- Balconing, Strafe: bis zu 1.500 Euro
- Oben ohne rumlaufen (außer in Strandnähe), Strafe: 100 bis 750 Euro
- Werbung für Alkohol, Strafe: 2.200 bis 3.000 Euro
- Happy Hour für alkoholische Getränke, Strafe: 2.200 bis 3.000 Euro
- Flyer verteilen, Strafe: 2.200 bis 3.000 Euro
Grundlage für den aktuellen Beschluss ist nach dem Bericht der „Mallorca-Zeitung“ eine Verordnung, die im Januar in Kraft getreten ist. Die Straßen am Party-Hotspot an der Playa werden dafür zu sogenannten Gebieten von besonderem touristischen Interesse erklärt.
Dazu zählt nicht nicht nur die Schinkenstraße, auch der Paseo Marítimo, das Stadtzentrum bis zu den Avenidas sowie die Straßen Joan Miró und Cala Majorals sind betroffen.