Ist die Pinkelpause im Stau auf der Autobahn erlaubt?
Warnblinklichter, ein Stocken, das Auto steht. Stau auf der Autobahn. Und dann kommt auch noch ein dringendes Bedürfnis hinzu. Aber: Ist die kurze Pinkelpause in der Böschung überhaupt erlaubt?
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Ein Horror auf der Autobahn. Es geht keinen Meter weiter, Minute um Minute, vielleicht sogar Stunde um Stunde. Irgendwann drückt die Blase. Dürftest du dich kurz in der Böschung erleichtern? Klare Antwort: Nein. Denn es ist grundsätzlich verboten, die Autobahn zu betreten.
Da ist es auch völlig egal, ob du dir nur kurz die Beine vertreten wolltest oder wirklich dringend aufs Klo musst. Ein Verstoß wird mit einem Warngeld von 10 Euro geahndet.
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Stau: Aussteigen für eine Pinkelpause ist verboten
Aussteigen aus dem Auto ist ausschließlich dann erlaubt, wenn du selbst eine Fahrzeugpanne oder einen Unfall hattest. Dann solltest du möglichst hinter die Leitplanke gehen.
Zwar wird die Polizei nach Angaben des ADAC bei einer Vollsperrung vermutlich auf eine Strafe verzichten. Trotzdem solltest du dich nicht vom Auto entfernen, denn ein Stau kann sich auch schnell wieder auflösen. Und wenn du den Nachfolgeverkehr behinderst, kann das Bußgeld sogar 30 Euro betragen (Halten auf der Autobahn). Solltest du im Gebüsch länger brauchen und das Auto bleibt mehr als drei Minuten lang auf der Fahrbahn stehen, kostet das „Parken auf der Autobahn“ sogar 70 Euro.
Ebenfalls verboten sind übrigens Befahren des Standstreifens, Behindern der Einsatzkräfte, Wenden oder Rückwärtsfahren. Hier kann es auch deutlich teurer werden.