Pilotenstreiks: Neues Urteil für Schadensersatz
Dieses Thema könnte aktueller nicht sein: Das Luxemburger Gericht sprach zwei Lufthansa-Passagieren das Recht auf Ausgleichszahlungen für Verspätung durch Pilotenstreiks zu. Signalwirkung für Ryanair?
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Es ist bereits der zweite Fall, in dem ein Gericht Streiks der Mitarbeiter von Fluggesellschaften nicht als außergewöhnlichen Umstand einstufte: Bei dem Fall, der vom Luxenburger Friedensgericht entschieden wurde, handelt es sich um einen Pilotenstreik bei der Lufthansa im Oktober 2016.
Damals wurde ein Flug nach Oslo gestrichen, der Ersatzflieger traf erst mit dreistündiger Verspätung am Ziel ein.
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Lufthansa muss Entschädigung für von Pilotenstreik betroffene Passagiere zahlen
Zwei Passagiere aus Luxemburg forderten daraufhin Ausgleichszahlungen ein, die Lufthansa verwehrte dies. Aber, so das Urteil: Der Pilotenstreik sei kein außergewöhnlicher Umstand, wie von der europäischen Fluggastrechteverordnung definiert, gewesen. Deshalb sei die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet. Die beiden Kläger erhalten nun jeweils 250 Euro Entschädigung plus Zinsen, berichtet der Branchendienst „Reise vor 9“.
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Zum AngebotGerichtsurteil: Signalwirkung für Ryanair?
Auch wenn dieses Urteil zunächst nur für Luxemburg gilt, könnte es Signalwirkung für andere Fälle haben. Zum Beispiel für Ryanair. Der irische Billigflieger rechtfertigt sich in der aktuellen Streikwelle stets damit, die Flugstreichungen zählten gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung zu außergewöhnlichen Umständen, da diese von der Gewerkschaft ungerechtfertigt und außerhalb der Kontrolle von Ryanair verursacht würde.