Seit dem Sommer des vergangenen Jahres schreibt die Fluggesellschaft Aeroflot ihren Stewardessen eine maximale Konfektionsgröße vor. Wer nicht in die russische Konfektionsgröße 48 reinpasst (das entspricht der europäischen Größe 42), wird bestraft: Gehaltskürzungen, keine Auslandsflüge, unzumutbare Arbeitszeiten.

Jewgenija Magurina, Flugbegleiterin seit 2010, wollte sich das nicht gefallen lassen. Zusammen mit einer Kollegin zog die 42-Jährige vor Gericht, forderte rund 1500 Euro Schmerzensgeld.

„Im Juni letzten Jahres hat man uns alle fotografiert und unsere Körpermaße gemessen. Einige wurden sogar gewogen“, sagte sie dem Sender „Radio Liberty“.

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Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für gutes Aussehen unserer Mitarbeiter…

Pawel Danilin, Aeroflot-Beirat

Seitdem habe sich ihr Leben verändert. Denn: Jewgenija passte nicht in das Schönheitsideal von Aeroflot. Ab diesen Zeitpunkt sei sie nur bei Inlandsflügen eingesetzt worden und habe jeden Monat umgerechnet 250 Euro weniger verdient.

Vertreter von Aeroflot gaben im Frühjahr die Diskriminierung zu. „Aeroflot ist eine Premium-Airline, und unsere Fluggäste zahlen auch für gutes Aussehen unserer Mitarbeiter“, äußerte sich Pawel Danilin, ein Mitglied des Aeroflot-Beirats. Für jedes Kilogramm Körpergewicht über der „Norm“ habe die Fluggesellschaft nämlich jedes Jahr Mehrkosten von umgerechnet zehn Euro.

In einer Revisonsentscheidung gab ein Moskauer Gericht der Klägerin nun recht und sprach ihr Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet knapp 70 Euro zu. Darüber hinaus muss Aeroflot ihr die zurückgehaltenen Gehälter nachzahlen.

Die Schlankheitsklausel sei nicht rechtens, so das Gericht.

Das ist Jewgenija aber egal. Sie hat Aeroflot verlassen. „Es fängt ein neues Leben an, in dem ich nicht mehr wie eine Kuh bewertet werde“, wird sie vom russischen Portal „Wonderzine“ zitiert.