24 Stunden lang streiken in Griechenland verschiedene Gewerkschaften – auch die Fluglotsinnen und Fluglotsen. Die Arbeitsniederlegungen haben am Donnerstag, 16. März, um 0.01 Uhr begonnen und enden um 23.59 Uhr.

Die Folge: Sämtliche Flüge von und nach Griechenland fallen heute aus. Betroffen sind auch Flüge von und auf die Inseln wie Rhodos, Kreta, Kos, Korfu und Santorin.

In der Nacht zu Freitag soll der Flugverkehr wieder aufgenommen werden, teilt die Gewerkschaft mit.

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Welche Rechte haben Reisende?

Reisende seien informiert, teilten griechische Fluglinien mit. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, dann sollten sich Betroffene mit ihrer Airline oder dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Denn sie haben Anspruch auf Alternativbeförderung: Die Airlines müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport organisieren.

Reisende können aber auch selbst kostenlos umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Fluggesellschaft.

Gibt es eine Entschädigung?

Grundsätzlich können Reisende ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke, geltend machen. So sieht es die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG 261) vor.

Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können jedoch bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.

Zwar gehören angekündigte wie unangekündigte Streiks bei der Airline nicht dazu. Bei Streiks der Fluglotsen oder von anderem Flughafenpersonal handelt es sich aber um außergewöhnliche Umstände, da sie nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen.

Daher haben Reisende im Fall Griechenland schlechte Karten, sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.