Streiks an Flughäfen am Freitag: Was Betroffene tun können
An diesem Freitag werden die Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart und Karlsruhe bestreikt. Verdi hat dazu aufgerufen. Es fallen Hunderte Flüge aus. Welche Rechte haben Reisende?
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Reisende müssen sich am Freitag, 17. März, auf Flugausfälle und Verspätungen gefasst machen. Die Gewerkschaft Verdi kündigte an, dass an den Airports Düsseldorf, Köln/Bonn, Stuttgart und Karlsruhe/Baden Baden gestreikt wird.
Die Arbeitsniederlegungen beginnen am Freitag um 0.01 Uhr und enden um 23.59 Uhr. Aufgerufen dazu seien Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und in der Frachtkontrolle sowie Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, teilte Verdi NRW am Mittwoch mit. Mit dem Streikaufruf reagiert die Gewerkschaft auf die stockenden Verhandlungen im Tarifstreit im öffentlichen Dienst.
Insgesamt fallen daher an diesem Freitag 681 Flüge aus. Betroffen seien rund 89.000 Passagiere, teilte der Flughafenverband ADV mit. Wir beantworten alle wichtigen Fragen:
- Welche Flüge fallen am Freitag aus?
- Wie komme ich an einen neuen Flug?
- Habe ich bei einem Flugausfall Anspruch auf Entschädigung?
- Gestrandet am Flughafen: Wer zahlt Unterkunft und Verpflegung?
- Was ist mit meinem Koffer?
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Welche Flüge fallen an den Flughäfen aus?
Die Auswirkungen der Streiks sind wieder massiv:
- Flughafen Düsseldorf: Am NRW-Flughafen wird nur einen Notbetrieb aufrechterhalten. Auf der Online-Abflugtafel sind die meisten Flüge als annulliert angegeben. Ursprünglich waren für Freitag, 17. März, 185 Starts und 183 Landungen vorgesehen. Um die Fluggastkontrollen zu beschleunigen, sollten Reisende das Handgepäck auf ein Minimum reduzieren. Ein Late Night Check-In ist am Donnerstag, 16. März, streikbedingt nicht möglich.
- Flughafen Köln/Bonn: „Aufgrund der Streikankündigung ist mit massiven Beeinträchtigungen des Flugbetriebs und einer erheblichen Anzahl an Flugausfällen am Airport zu rechnen“, teilt der Flughafen mit. Am Freitag waren für Köln/Bonn insgesamt 148 Passagierflüge (75 Starts, 73 Landungen) geplant. Etwa 30 Starts werden auf der Online-Abflughafel bereits als gecancelt angezeigt, einige weitere werden von anderen Flughäfen starten.
- Flughafen Karlsruhe/Baden Baden: Der Airport kündigt an, dass Reisende vor allem mit längeren Wartezeiten rechnen müssen. Von Flugausfällen ist auf der Webseite bisher nichts zu lesen.
- Flughafen Stuttgart: Am Freitag geht nichts mehr. „Am Freitag, 17. März, sind ganztägig wegen des Streiks von Verdi keine Starts und Landungen möglich“, teilt der Airport Stuttgart mit. Reisende und Abholende werden gebeten, nicht zum Flughafen zu kommen. Am Samstag, 18. März, sei wieder ein regulärer Flugbetrieb geplant.
Reisende sollten sich bei ihrer Airline oder ihrem Reiseveranstalter erkunden, ob der Flug wie geplant stattfinden kann.
Wie komme ich an einen neuen Flug?
Ab einer Verspätung von drei Stunden haben Reisende Anspruch auf Alternativbeförderung. Bei einem Streik sind die Fluggesellschaften verpflichtet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Ersatztransport zu organisieren.
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Reisende können aber auch selbst kostenlos bei ihrer Airline umbuchen oder komplett stornieren. Das ist online möglich, zum Beispiel über die Buchungsseite der Fluggesellschaft.
Für innerdeutsche Flüge, die aufgrund des Streiks nicht durchgeführt werden können, besteht die Möglichkeit, das Flugticket in einen Fahrschein der Deutschen Bahn umzuwandeln.
Wichtig ist, dass die Fluggästinnen und Fluggäste die Belege für Zugtickets oder andere Beförderungsmittel aufbewahren, damit sie ihrer Airline die Kosten in Rechnung stellen können.
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Erhalte deinen CodeWas ist mit meinem Gepäck?
Sollten die Flüge stattfinden, kann es dennoch zu Verzögerungen in der Gepäckabfertigung kommen. Heißt: Gegebenenfalls müssen Koffer nachgeliefert werden.
Habe ich bei Streiks Anspruch auf Entschädigung?
Durch die Streiks werden viele Reisende ihr Ziel nicht wie geplant erreichen. Bei Verspätungen von über drei Stunden oder Ausfällen haben betroffene Passagierinnen und Passagiere grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von 200 bis 600 Euro, je nach Flugstrecke. So sieht es die Europäische Fluggastrechteverordnung (EG 261) vor.
Außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle können bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird. Angekündigte wie unangekündigte Streiks bei der Airline gehören nicht dazu.
Doch im aktuellen Fall haben Reisende schlechte Karten: „Da es sich um einen Streik des Boden- beziehungsweise Flughafenpersonals handelt, haben betroffene Passagiere in der Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung“, so Julián Navas vom Fluggastrechteportal „Airhelp“.
Diese Streiks liegen nicht im Einflussbereich der Fluggesellschaft. Eine Ausnahme gelte, wenn auch das Personal am Check-in, welches von der Airline gestellt wird, streike.
Am Flughafen gestrandet: Wer zahlt Verpflegung und Unterkunft?
Wird ein Flug annulliert oder verspätet er sich, muss sich die Fluggesellschaft immer um wartende Fluggästinnen und Fluggäste kümmern.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden erhalten sie kostenlose Mahlzeiten und Getränke am Airport, oftmals werden Restaurantgutscheine verteilt.
Zudem muss die Airline zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E‑Mails ermöglichen – beispielsweise, indem sie einen kostenlosen WLAN-Zugang zur Verfügung stellt.
Wenn der Alternativflug erst am nächsten Tag stattfindet, muss die Airline eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Klasse und den Transport zur Unterkunft organisieren.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wird laufend aktualisiert.