Das muss passieren, um als Gast aus dem Hotel zu fliegen
Wer sich im Hotel danebenbenimmt, kann des Hauses verwiesen werden. Bis es so weit kommt, müssen die Gäste sich aber einiges geleistet haben. Wir erklären, wann der Rauswurf droht und was danach passiert.
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Auf Mallorca sind jüngst sechs Urlauber aus dem Hotel geschmissen worden. Wie die „Mallorca-Zeitung“ berichtet, waren sie betrunken ausfällig geworden. Nur wenige Tage später sprangen in einem anderen Hotel auf der Ferieninsel drei Männer vom Balkon und wurden daraufhin ebenfalls von der Polizei hinausgeleitet – inklusive Reisegepäck.
Die als Balconing bekannten Mutproben, bei denen Menschen vom Balkon in den Hotelpool springen oder von einem Balkon auf einen anderen klettern, sind auf Mallorca verboten – ebenso wie übermäßiger Alkoholkonsum oder Belästigung von Angestellten des Hotels oder anderen Urlauberinnen und Urlaubern. Wie man an den jüngsten Fällen sieht, können diese Regelverletzungen Konsequenzen nach sich ziehen.
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Diese Regeln gelten im Hotel
In den Hotels an der Playa de Palma müssen Reisende beim Check-in ein Dokument mit diesen und weiteren Benimmregeln durchlesen und unterschreiben. Ein solches Dokument gibt es zwar längst nicht überall, trotzdem ist ein Hotel natürlich niemals ein regelfreier Raum.
„Es gelten die gleichen Rechtsgrundsätze und Regeln wie in jeder anderen Rechtsbeziehung beziehungsweise Vertragsverhältnis sowie die Hausordnung des Hotels“, erklärt Stefan Dinnendahl, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotelverbands, dem reisereporter.
Wer im Hotel eincheckt, muss sich dort auch an die geltenden Regeln halten.
So müssen Urlauberinnen und Urlauber beispielsweise während der Nachtruhe Lärm vermeiden, sie müssen pfleglich mit der Hoteleinrichtung umgehen und dürfen keine Gegenstände aus dem Hotelzimmer mitnehmen. Die Grundregeln sind in jedem Hotel ähnlich, „aber letztendlich kann jedes Hotel angemessene eigene Regeln aufstellen und an seinem Betreiberkonzept ausrichten“, so Stefan Dinnendahl.
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Zum exklusiven GutscheinEin Rauswurf ist „Ultima Ratio“
Was aber passiert nun, wenn Touristinnen und Touristen gegen diese Regeln verstoßen – mit Absicht oder auch aus Unwissen? Landen sie dann direkt vor der Tür?
Ganz so schnell geht es nicht, erklärt Stefan Dinnendahl. „Das Verweisen eines Gastes aus einem Hotel ist immer Ultima Ratio.“ Gastfreundschaft, Vertrauen und persönliche Betreuung gehörten zum Grundauftrag der Hotellerie. In der Regel werde die Urlauberin oder der Urlauber deswegen zunächst gebeten, sich an die Regeln zu halten.
„Nur bei besonders schweren Verstößen gegen den Hausfrieden oder wenn die Sicherheit des Hotels oder anderer Gäste bedroht oder gefährdet ist, kommt es zu einer Verweisung.“ Insbesondere bei strafbaren Handlungen wie Beleidigung, Sachbeschädigung, Bedrohung oder Körperverletzung ist eine fristlose Kündigung demnach zulässig.
Was passiert nach dem Rauswurf?
Fliegt ein Gast tatsächlich aus dem Hotel, kann er das restliche Geld für seinen Aufenthalt zurückverlangen. „Dem Hotel können aber Schadensersatzansprüche aufgrund von Vertragsverletzungen oder gesetzlichen Haftungsansprüchen zustehen“, gibt Stefan Dinnendahl zu bedenken.
Nach dem Rauswurf kann das Hotel dem Gast außerdem ein Hausverbot erteilen, sodass dieser dort nicht erneut ein Zimmer buchen kann. Auch die Balconing-Sünder auf Mallorca dürfen laut „Mallorca-Zeitung“ nicht mehr zurück in das Hotel. Außerdem wurde ein Geldbuße-Verfahren eingeleitet, ihnen droht eine Strafe zwischen 6000 und 60.000 Euro.