Die Nachrichten über Flugannullierungen aufgrund von Personalmangel reißen nicht ab: Anfang Mai hatte die niederländische Fluggesellschaft KLM am Flughafen Amsterdam-Schiphol mehr als 50 Flüge gestrichen. Noch härter trifft es Passagiere von SAS: Die der skandinavischen Airline kündigte an, aufgrund von fehlendem Personal und Verzögerungen bei der Auslieferung von neuen Flugzeugen in der Sommerzeit mehr als 4000 Flüge zu annullieren.

Droht ein Flugverspätungssommer?

Droht das im Sommer auch Reisenden in Deutschland? „Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis vielfache Flugverspätungen und -annullierungen aufgrund von Personalmangel auch in Deutschland auftreten werden“, ist sich Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin beim Fluggastrechteportal „Flightright“, sicher.

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Besonders mit Blick auf die Sommerferien seien viele Airlines und Flughäfen aufgrund von Personalabbau während der Corona-Pandemie unterbesetzt und kommen nicht damit nach, neues Personal einzustellen, so Brosche.

Was tun bei Flugausfall?

Sollten Airlines auch in Deutschland Flüge aufgrund von Personalmangel kurzfristig streichen, dann sollten Reisende einen Anspruch auf Ticketrückerstattung oder Entschädigung prüfen lassen.

Personalmangel zähle nicht als außergewöhnlicher Umstand, so die Fluggastrechtsexpertin. Daher können sich die Airlines hierauf nicht berufen, um sich von einem potenziellen Anspruch aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu befreien. „Sollte der Flug ausfallen, haben Passagiere und Passagierinnen grundsätzlich Anspruch auf einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises“, sagt Brosche.

Welche Entschädigung steht mir zu?

Wird ein Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert, kann Reisenden nach EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigungszahlung zwischen 250 und 600 Euro pro Person zustehen. Bei Flugverspätungen haben Reisende ab zwei Stunden Wartezeit außerdem einen Anspruch auf Versorgung mit Getränken und Snacks durch die Airline.

Kommen Passagierinnen und Passagiere mehr als drei Stunden später am Zielflughafen an, kann ihnen nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung je nach Länge der Flugstrecke eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen.