Corona: Was aktuell für Urlaub in Deutschland gilt
Eigentlich sollten am 20. März die allermeisten Corona-Regeln entfallen. Doch nun rudern viele Bundesländer zurück. Welche Regel musst du wo beim Urlaub in Deutschland beachten? Unsere Übersicht hilft weiter.
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Der 20. März sollte Deutschlands „Freedom Day“ werden: Maskenpflicht und 3G-Regeln sollten bundesweit fallen, so sieht es das neue Infektionsschutzgesetz vor. Doch so einfach wird es nun doch nicht, denn bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht. Das erschwert auch die Planung von Urlaub und Ausflügen in Deutschland.
Corona-Regeln ab 20. März: Das hat die Bundesregierung entschieden
Eigentlich sollten Masken nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen getragen werden müssen. Gleichzeitig sollten noch bestehende 2G- oder 3G-Regeln für Restaurants, Hotels und andere Freizeitbereiche fallen. Damit wäre auch für Nicht-Geimpfte wieder ein Urlaub ohne Einschränkungen möglich.
Bundesländer wollen Corona-Regeln beibehalten
Doch der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes räumt den Bundesländern eine Übergangsfrist ein. Und weil die Corona-Inzidenzen sowie die Zahl der Todesfälle in Deutschland seit Tagen steigen, wollen viele Länder diese Zeit nutzen und die bisherigen Maßnahmen bis zum 2. April verlängern.
Gilt der Urlaubsort als Hotspot?
Gesundheitsminister Karl Lauterbach empfahl, nach dieser Übergangszeit sogenannte Hotspot-Regelungen einzuführen. Gemeint sind gesonderte Regelungen für einzelne Regionen oder ganze Bundesländer, in denen die Infektionslage kritisch wird. Das Problem: Wann ein Gebiet genau als Hotspot gilt, steht bislang noch nicht fest.
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Welche Regelungen gelten ab wann in welchem Bundesland? Für einen besseren Überblick über die Corona-Regeln für deinen Kurztrip oder Urlaub in Deutschland haben wir einen Überblick zu den 16 Bundesländern zusammengestellt.
Baden-Württemberg
- Die Maskenpflicht bleibt in Baden-Württemberg bis zum 2. April bestehen – sie gilt dann für Geschäfte, Kinos, Veranstaltungen und andere öffentliche Innenräume sowie für den öffentlichen Nahverkehr.
- 3G gilt bis dahin ebenfalls weiterhin in Restaurants und Hotels, 2G plus bleibt für Clubs und Diskotheken bestehen.
- Die Obergrenzen für Besucherzahlen bei Veranstaltungen sollen künftig wegfallen.
Ein Kellner serviert im Restaurant und trägt dabei ein Maske.
Bayern
- Die Maskenpflicht bleibt in Bayern bis zum 2. April wie bisher bestehen.
- In Hotels, Restaurants, Bars, Kneipen gilt die 3G-Regel.
- Für den Zugang zu Clubs und Diskotheken wird ein 2G-Nachweis benötigt.
- In Bayern gibt es keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, Ungeimpfte dürfen sich nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen.
- Bei Veranstaltungen dürfen 75 Prozent der Plätze belegt werden, bei Sportveranstaltungen 50 Prozent, insgesamt dürfen 25.000 Menschen teilnehmen.
Berlin
- Das Bundesland Berlin behält die bestehenden Regelungen bis zum 31. März bei.
- Das heißt: Für Übernachtungen in Hotels oder Ferienwohnungen benötigst du einen 3G-Nachweis, ebenso in Restaurants.
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit elf bis 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern gilt die 3G-Regel, zusätzlich besteht Maskenpflicht.
- Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien mit 1001 bis 2000 Menschen.
- Bei Großveranstaltungen dürfen bis zu 60 Prozent der Plätze belegt werden, doch es gibt keine Obergrenze bei der Personenzahl.
- Im Freien, zum Beispiel bei einem Open-Air-Konzert, werden maximal 25.000 Menschen zugelassen, insgesamt dürfen jedoch höchstens 75 Prozent der Plätze belegt werden.
- Bei Großveranstaltungen und Open-Air-Ereignissen gelten die 2G-plus-Regel und Maskenpflicht.
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Brandenburg
- Brandenburg will viele Corona-Maßnahmen auch über den 20. März hinaus beibehalten, doch bislang hat das Bundesland keine Übergangsverordnung veröffentlicht.
- 3G gilt weiterhin in Gaststätten und Hotels und auch in Kinos, Theatern und Konzerthäusern.
- Für Clubs bleibt vermutlich die 2G-plus-Regel bestehen.
- Die Maskenpflicht bleibt laut „RBB24“ in Innenräumen bestehen und draußen immer dann, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
- Bei Unterhaltungsveranstaltungen in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, etwa in Theatern, Konzerthäusern, Spielhallen, bei Messen und Ausstellungen.
- Auch im öffentlichen Nahverkehr muss eine Maske getragen werden.
Bremen
- Auch Bremen will die Corona-Regeln erst zum 2. April lockern.
- Unabhängig von der Warnstufe gilt in Bremen die 3G-Regel in Hotels, der Gastronomie, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, beim Sport und bei körpernahen Dienstleistungen wie Massagen.
- Maske tragen ist in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Besuch von Geschäften und in geschlossenen Räumen und beim Besuch von Großveranstaltungen (über 1000 Teilnehmende) obligatorisch.
Hamburg
- Hamburg will die aktuellen Maßnahmen unverändert verlängern.
- Das bedeutet: Ein 3G-Nachweis ist nötig in Beherbergungsbetrieben und Hotels sowie bei körpernahen Dienstleistungen und beim Sport.
- In geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr ist das Tragen einer FFP2-Maske außerdem obligatorisch.
- Das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ist aufgehoben.
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- Auch Hessen will die Corona-Regeln verlängern.
- Im öffentlichen Nahverkehr und in geschlossenen Räumen musst du nach wie vor eine OP- oder eine FFP2-Maske tragen.
- Bei Veranstaltungen drinnen und draußen musst du einen 3G-Nachweis zeigen, ab 500 Teilnehmenden gilt die 2G-plus-Regel.
- In Discos und Clubs kann mit 2G-plus-Nachweis gefeiert werden, auch in Innenräumen bei einer Kapazitätsbeschränkung von 60 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern will die derzeitigen Corona-Regeln verlängern.
- Das bedeutet: Maskenpflicht in Innenbereichen mit Publikumsverkehr (OP oder FFP2), bei Großveranstaltungen, im öffentlichen Nahverkehr.
- Je nach Infektionslage kann auch eine FFP2-Maske vorgeschrieben sein, etwa im Einzelhandel (ausgenommen ist die Grundversorgung) oder im Kino.
- Clubs dürfen je nach Infektionslage entweder mit 2G plus oder 3G öffnen und nur zu 50 Prozent ausgelastet sein.
Niedersachsen
- Im Laufe der Woche will das Land Niedersachsen eine Übergangsverordnung beschließen, die bis zum 2. April gültig sein soll.
- Welche Regelungen sie genau enthält, ist noch unklar. Laut Medienberichten sollen etwa die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte fallen.
- Bislang gilt in Niedersachsen: Der Restaurantbesuch ist mit 3G-Nachweis möglich, im öffentlichen Nahverkehr besteht FFP2-Masken-Pflicht.
Nordrhein-Westfalen
- Eine Übergangsregelung soll bis zum 2. April gelten.
- Bis dahin gilt an den meisten Orten die 3G-Regel – außer dort, wo das Infektionsrisiko besonders groß ist, also bei Volksfesten, Groß- und Tanzveranstaltungen, in Diskotheken und Bordellen.
- Beim Besuch von Volksfesten oder privaten Feiern muss ein 2G-plus-Nachweis vorliegen.
- Bei Großveranstaltungen gelten die vom Bund vereinbarten Regeln.
- Im öffentlichen Nahverkehr und in Innenräumen muss eine OP-Maske getragen werden, Menschen ohne Impfung benötigen für körpernahe Dienstleistungen eine FFP2-Maske.
Rheinland-Pfalz
- In Rheinland-Pfalz werden die geltenden Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert.
- Bis dahin gilt: Immer, wenn der Impfstatus oder ein Test kontrolliert werden kann, fällt die Maskenpflicht weg.
- Beim Einkaufen, bei Behörden, im Nahverkehr und in Krankenhäusern bleibt sie allerdings weiterhin Pflicht.
- Möglich sind OP- oder FFP2-Masken.
- In Hotels und Restaurants gilt die 3G-Regel, Maske tragen musst du dort nur in Abholsituationen.
Saarland
- Die aktuellen Regeln verlängerte die Regierung vorerst bis zum 31. März.
- Im Saarland besteht bis dahin eine Maskenpflicht (FFP2- oder OP-Maske) in allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, im öffentlichen Nahverkehr sowie im Innenbereich von Bahnhöfen, Flughäfen, Haltestellen und in Wartebereichen.
- Einen 2G-plus-Nachweis benötigst du, wenn du an öffentlichen oder privaten Veranstaltungen mit mehr als 2000 Menschen teilnehmen willst, beim Besuch eines Clubs und in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
- Ein 3G-Nachweis wird fällig bei Übernachtungen, Restaurantbesuch, körpernahen Dienstleistungen, in Freizeitparks, in Schwimm- und Spaßbädern, in Saunen, beim Sport, in Spielhallen, Museen, Reisebussen und bei Schiffsreisen sowie bei der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen.
Sachsen
- Bis zum 2. April bleiben die bestehenden Corona-Regeln in Sachsen an der Tagesordnung.
- An einigen Stellen lockert der Freistaat schon ab dem 18. März.
- Zwischen dem 18. März und dem 2. April entfallen private Kontaktbeschränkungen und Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen.
- In Innenräumen wie zum Beispiel in den öffentlichen Bereichen eines Hotels muss weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden, das Land empfiehlt dies außerdem, wenn viele Menschen in Außenbereichen zusammenkommen.
- Bei Veranstaltungen entfällt die FFP2-Maskenpflicht, wenn am eigenen Platz der Mindestabstand eingehalten wird.
- Im öffentlichen Nahverkehr entfällt die 3G-Regel, die Maskenpflicht (FFP2) bleibt bestehen.
Sachsen-Anhalt
- In Sachsen-Anhalt gilt bis zum 2. April die 3G-Regel in Beherbergungsbetrieben und in der Gastronomie.
- In Clubs und Diskotheken ist ein 2G-plus-Nachweis notwendig.
- Beim Sport hat Sachsen-Anhalt die 3G-Regelung eingeführt.
- Bis zu 6000 Menschen dürfen an Großveranstaltungen in Innenräumen teilnehmen, höchstens 60 Prozent der Plätze darf der Veranstalter an Menschen mit 2G-plus-Nachweis vergeben.
- Im Freien sind es 75 Prozent und maximal 25.000 Menschen mit 2G-plus-Nachweis.
Schleswig-Holstein
- Auch Schleswig-Holstein verlängert die Corona-Regeln, doch das Bundesland gibt eine wichtige Lockerung bekannt: Ab dem 20. März entfällt dort 3G.
- Maskenpflicht (OP oder FFP2) besteht allerdings weiterhin in allen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, etwa dem Einzelhandel, im öffentlichen Nahverkehr, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen sowie in Krankenhäusern, auch in Restaurants abseits des eigenen Platzes.
- Diskotheken und Clubs dürfen für Feiernde öffnen, die einen frischen 2G-plus-Nachweis zeigen, eine Maskenpflicht besteht dort nicht.
- An Veranstaltungen dürfen drinnen bis zu 6000 Menschen teilnehmen, draußen sind es 25.000.
Thüringen
- Thüringen will zum 2. April lockern, bis dahin bleibt unter anderem die Maskenpflicht in der Gastronomie und bei touristischen Übernachtungen bestehen, ebenso bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen.
- Die Regierung empfiehlt hierzu FFP2-Masken.
- Die bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln bleiben bis zum 2. April bestehen. Das bedeutet: Für den Restaurant- und Barbesuch benötigst du einen 3G-Nachweis, ebenso bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (bei mehr als 500 Menschen wird ein 2G-plus-Nachweis notwendig), in Museen, Spielhallen, beim Sport, in Schwimmbädern, Thermen und Saunen.
- Einen 2G-Nachweis musst du vor dem Besuch im Club vorzeigen.