Silvester ist vorbei und damit auch das zweite Corona-Jahr, doch die verschärften Kontaktbeschränkungen und Corona-Regeln in Deutschland bleiben weiter bestehen.

Seit dem 28. Dezember sind nur noch private Zusammenkünfte mit maximal zehn Personen erlaubt. Ungeimpfte dürfen sich über den eigenen Haushalt hinaus nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Clubs und Diskotheken müssen bundesweit geschlossen werden, Tanzveranstaltungen sind verboten. Doch in den Bundesländern gibt es Variationen dieser Reglung.

Ebenso gilt eigentlich bundesweit die 2G-Regelungen in Hotels, im Einzelhandel, Kinos, Restaurants und Museen. Doch auch hier gibt es Abweichungen. Daher haben wir für dich einen Überblick zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer – ob nun für einen Tagestrip, einen Urlaub über Silvester oder einen kurzen Ausflug zum Nachbarn. 

Am 7. Januar 2022 haben sich Bund und Länder bei einer sogenannten Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erneut über die Corona-Lage beraten. Unter anderem wurde dabei eine verkürzte Quarantänezeit für Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten und die Einführung der 2G-Plus-Regel in Restaurants beschlossen. Wann die neuen Beschlüsse der MPK umgesetzt werden, ist allerdings noch nicht klar.

Wegen der Ausbreitung der Corona-Variante verschärfte Schleswig-Holstein bereits vorab die Corona-Regeln. Und auch Hamburg führte bereits unabhängig von den Beschlüssen durch Bund und Länder in vielen Bereichen 2G plus ein. Bis zur Umsetzung der neuen Beschlüsse gilt in den Bundesländern Folgendes:

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Corona-Regeln in Baden-Württemberg

  • Sperrstunde in der Gastronomie von 22.30 Uhr bis 5 Uhr morgens. In der Silvesternacht begann sie erst um 1 Uhr.
  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen in Innenräumen, 50 in Außenbereichen.
  • Sobald eine ungeimpfte Person am Treffen teilnimmt, dürfen zu einem Haushalt nur zwei Personen aus einem weiteren Haushalt dazukommen. FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, in denen bereits eine Maskenpflicht besteht.
  • Die Kontaktbeschränkungen gelten auch bei privaten Treffen in Gaststätten.
  • Im Südwesten gilt für Genesene und Geimpfte in Restaurants  bereits eine Testpflicht (2G plus). Ausnahmen gibt es für Menschen mit einer Booster-Impfung, wenn die vollständige Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, und gegebenenfalls auch für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre mit vollständigem Impfschutz.
  • Bei einer Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 oder ab 450 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten dürfen bei öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen von beispielsweise Theatern, Opern, Konzerten und Sportveranstaltungen nur 50 Prozent der Kapazitäten genutzt werden, im Freien sind dann 500 Teilnehmende erlaubt.

Corona-Regeln in Bayern

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Zusammenkünften.
  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstands und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Hausstandes treffen.
  • Zuschauerverbot bei Sport-, Kultur- und vergleichbaren Veranstaltungen.
  • Alle Tanzveranstaltungen sind untersagt – unabhängig von Orten wie Clubs und Diskotheken.
  • Sperrstunde von 22 bis 5 Uhr in der Gastronomie
  • In Hotels, Restaurants, Skiliften, Zoos, Freizeitparks und den meisten Geschäften gilt die 2G-Regel. Bei Freizeit- und Kulturveranstaltungen, die vor allem innen stattfinden, gilt 2G plus. Geimpfte und Genesene benötigen also zusätzlich einen negativen Corona-Test. Bei Menschen, deren Booster-Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt, entfällt die Testpflicht.

Corona-Regeln in Berlin

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Zusammenkünften. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen.
  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts treffen.
  • Kultur- oder Sportveranstaltungen bleiben mit einer Obergrenze und unter strengen Hygiene-Bedingungen erlaubt. Clubs und Gaststätten dürfen zurzeit noch öffnen, doch das Tanzen ist untersagt.

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Corona-Regeln in Brandenburg

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen drinnen oder draußen. Die Regel gilt bis zum 11. Januar. 
  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Einkaufszentren und Kaufhäuser: Bändchen zur Kontrolle von Impf- oder Testnachweisen.

Corona-Regeln in Bremen

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
  • Ungeimpfte dürfen sich nur mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und höchstens zwei Mitgliedern eines weiteren Haushalts treffen. 
  • Es gilt die 2G-Regel im Einzelhandel, in der Gastronomie, bei Kultur- und Sportveranstaltungen.

Corona-Regeln in Hamburg

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen.
  • Für Ungeimpfte gilt eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.
  • 2G-Veranstaltungen sollen im Freien mit bis zu 5000 Personen und in Innenräumen mit bis zu 2500 Personen möglich sein. 3G-Veranstaltungen nur im Freien mit 500 Teilnehmenden, wenn es feste Sitzplätze gibt, und mit bis zu 250 Personen ohne feste Sitzplätze.
  • Sperrstunde in der Gastronomie ist 23 Uhr. Stehtische dürfen nicht mehr genutzt werden. Es besteht überall ein Tanzverbot.
  • Ab 10. Januar werden die Regeln für die Gastronomie, die Kultur und den Sport in Innenräumen verschärft. Dann gilt hier bereits 2G plus. Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht ausgenommen.

Corona-Regeln in Hessen

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen in der Öffentlichkeit. Für Treffen in Privathaushalten gilt nur eine „dringende Empfehlung“ von Kontaktbeschränkungen.
  • Sind nicht Geimpfte oder nicht Genesene dabei, dann sind weiterhin nur Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt.
  • Bei sportlichen, kulturellen und sonstigen Veranstaltung gilt eine Obergrenze von 250 Personen. Alle benötigen einen negativen Corona-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) – auch Geimpfte und Genesene.
  • Im Einzelhandel gilt 2G. Ausgenommen sind Läden für die Grundversorgung. 

Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. 
  • Falls ungeimpfte Personen bei Treffen dabei sind, darf sich nur der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen treffen.
  • Kinos, Theater, Museen, die Innenbereiche von Zoos, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen bleiben vorerst geschlossen. 
  • Ansonsten gilt im gesamten Bundesland 2G plus in Hotels und Gastronomie. Auch Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren müssen negativ getestet sein. Bei Übernachtungen in Hotels ist ein Test bei der Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts erforderlich. In Ferienwohnungen oder ‑häusern ist ein Test nur bei der Anreise erforderlich. 

Corona-Regeln in Niedersachsen

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Kinder werden dabei nicht mitgezählt. 
  • Ungeimpfte: Ein Haushalt darf sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • Clubs sind geschlossen, Veranstaltungen mit mehr als 500 Menschen verboten. Bei sonstigen Veranstaltungen mit einer Auslastung von 100 Prozent gilt 2G plus. Bei einer Auslastung von 70 Prozent kann der Corona-Test für Geimpfte und Genesene entfallen. Ebenso bei Personen mit einer Booster-Impfung oder die von einer Durchbruchsinfektion genesen sind.
  • Gleiches gilt für die Gastronomie.
  • Im Einzelhandel gilt FFP2-Maskenpflicht.

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen im Innen- wie im Außenbereich. Kinder bis einschließlich 13 Jahre sind ausgenommen.
  • Nimmt eine ungeimpfte Person am Treffen teil, dürfen nur noch zwei Personen eines weiteren Hausstands teilnehmen.
  • Tanzveranstaltungen sind verboten.
  • Sonstige Veranstaltungen sind auf 750 Zuschauende reduziert.
  • Im Freizeitbereich gelten Maskenpflichten und die 2G-plus-Regel.

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen in der Öffentlichkeit. Kinder bis 14 Jahre werden aber nicht mitgezählt. 
  • Wenn eine ungeimpfte Person dabei ist, dann darf sich ein Haushalt mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen.
  • Bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen ab 1000 Personen sind keine Zuschauerinnen und Zuschauer mehr zugelassen.
  • In Restaurants und Co. gilt bereits 2G plus. Eine Booster-Impfung hebt die Testpflicht auf. 
  • Im Handel mit Ausnahme von Supermärkten und ähnlichen Geschäften gilt 2G.

Corona-Regeln im Saarland

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. 
  • Ungeimpfte dürfen sich schon länger nur noch mit Angehörigen ihres Haushalts und zwei weiteren Personen treffen.
  • Tanzveranstaltungen sind nicht mehr erlaubt, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmenden.
  • Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind an Silvester und Neujahr im öffentlichen Raum verboten.

Corona-Regeln in Sachsen

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden nicht mitgezählt. 
  • Ist eine ungeimpfte Person dabei, sind Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person erlaubt. 
  • In geschlossenen öffentlichen Einrichtungen gilt eine FFP2-Maskenpflicht.

Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt

  • Für Geimpfte und Genesene gilt eine Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Kinder unter 15 Jahren sind ausgenommen.
  • Sobald eine ungeimpfte Person am Treffen teilnimmt, dürfen sich nur Angehörige des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen.
  • In Bereichen, wo 2G plus gilt, wird es aufgrund der hohen Inzidenz vorerst keine Testbefreiung für geboosterte Personen geben.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Das gilt ab dem 4. Dezember auch für Treffen im öffentlichen Raum. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. 
  • Wenn eine ungeimpfte Person dabei ist, gilt, dass sich ein Haushalt nur mit zwei Personen eines anderen Haushalts treffen darf. 
  • Bei Konzerten und Sportveranstaltungen werden die Zuschauerzahlen begrenzt: Statt 1000 Personen sind im Freien ab dem 4. Dezember nur 100 Personen erlaubt, im Innenbereich maximal 50.
  • Diskotheken und Clubs dürfen zwar öffnen. Beim Tanzen gilt aber eine Maskenpflicht sowie 2G plus. Für den Eintritt ist ein negativer PCR-Test, der nicht älter ist als 24 Stunden, Pflicht.
  • In Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben gilt ebenfalls 2G plus. Geimpfte und Genesene benötigen somit einen Antigen-Schnelltest (24 Stunden alt) oder PCR-Test (48 Stunden alt). Eine Booster-Impfung, die mindestens 14 Tage her ist, hebt die Testpflicht auf. 

Corona-Regeln in Thüringen

  • Geimpfte und Genesene: maximal zehn Personen bei privaten Treffen. Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und drei Monaten werden nicht mitgezählt.
  • Ist eine ungeimpfte Person dabei, sind Zusammenkünfte nur zwischen einem Hausstand und einer weiteren Person erlaubt. 
  • Volksfeste, Messen oder Veranstaltungen sind untersagt, Clubs und Diskotheken geschlossen.
  • Feuerwerk darf nicht mitgeführt oder gezündet werden.