Urlaub in der Schweiz: Was bei einer Reise noch wichtig ist
Die Schweiz ist zum Skifahren ein beliebtes Urlaubsziel. Im Land selbst gibt es keine Corona-Maßnahmen mehr. Was Reisende jetzt nur noch beachten müssen: ein Überblick zur Inzidenz und Einreise.
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Hohe Berge, schnelle Skipisten, leckere Schokolade, cremiger Käse und hochwertige Uhren – die Schweiz ist voller Klischees und nicht alle sind falsch. Aber die Alpenrepublik hat auch viel Kultur, Natur und Freizeitspaß zu bieten.
Im Corona-Frühling 2022 können wieder alle Reisende die Vielfalt der Schweiz genießen – am am 17. Februar sind die meisten Corona-Maßnahmen gefallen, am 1. April auch die letzten. Hier ein Überblick, welche Regeln jetzt noch bei einer Reise gelten.
Die aktuelle Corona-Lage in der Schweiz
Nach einem Höhepunkt von 35.965 Corona-Neuinfektionszahlen Ende Januar an nur einem Tag, schwanken die Zahlen – derzeit sinken sie. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 1092,3 (Stand: 1. April 2022). Die Impfquote liegt bei 68,8 Prozent an vollständig geimpften Erwachsenen. Deutschland stuft das Land nicht als Hochrisikogebiet ein.
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Diese Einreise-Regeln gelten in der Schweiz
Durch den „Freedom Day“ sind auch die Corona-Einreise-Regeln weg. Reisende benötigen weder einen Impf- oder Genesenennachweis, noch einen Corona-Test.
Zuvor war die Einreise in die Schweiz nur unter der 3G-Regel für Geimpfte, Genesene und Getestete aus Deutschland möglich – entweder mit Antigen-Schnelltest oder PCR-Test. Im Land selbst galten für Ungeimpfte Beschränkungen im Sinne der 2G-Regel, sodass ein normaler Urlaub schwierig war. Das alles ist seither hinfällig.
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Aktuelle Einschränkungen in der Schweiz
Es gibt seit dem 17. Februar fast keine Einschränkungen mehr. Am 1. April ist auch im öffentlichen Verkehr, also in Bussen und Zügen, die Maskenpflicht gefallen. gleiches gilt für Krankenhäusern oder Altenheimen bleibt. Für Hotels oder Restaurants und Freizeiteinrichtungen besteht seit Längerem keine Maskenpflicht mehr.
Diese Regeln gelten beim Skifahren in der Schweiz
In den Skigebieten der Schweiz gab es auch vor dem „Freedom Day“ keine Beschränkungen für Ungeimpfte und nicht Genesene.
Bei der Rückreise müssen Ungeimpfte und nicht Genesene allerdings einen negativen Corona-Test nachweisen, da in Deutschland für die Einreise die 3G-Regel gilt.
Vom gigantischen Titlis aus kannst du das wunderschöne Bergpanorama genießen.
Deutschlands Regeln für die Rückreise aus der Schweiz
Reisende müssen folgende Regeln beachten:
Nachweispflicht: Bei der Einreise muss der Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test vorliegen. Möglich ist ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren.