In Deutschland treten gelten ab sofort neue Corona-Regeln. Zu den Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gehört unter anderem die 3G-Regel im öffentlichen Nah- und Fernverkehr für Fahrgäste. Nur gegen Corona geimpfte, von Covid-19 genesene oder aktuell negativ auf das Virus getestete Personen haben dann Zugang zu Bus und Bahn. Reisende müssen sich somit auf einiges einstellen. Hier ein Überblick.

In welchen öffentlichen Verkehrsmitteln gilt 3G?

Das neue Infektionsschutzgesetz sieht bundesweit 3G in Bussen, Straßen- und U‑Bahnen, in öffentlichen Fern- und Regionalzügen samt ICE und Intercity sowie für den Luftverkehr vor. Die Einhaltung der Regel soll bei Kontrollen „stichprobenartig“ überprüft werden.

Die Deutsche Bahn kündigte an, dass die Regelung vom Sicherheits- und Kontrollpersonal kontrolliert werde, allerdings nur während der Fahrt und nicht etwa beim Einstieg. Die 3G-Regel gelte nur für die Züge, nicht für Bahnhöfe und Bahnsteige. Reisende, die im Zug keinen Nachweis vorweisen können, müssen am nächsten Halt aussteigen. Dort können die Kontrolleure auch die Bundespolizei um Unterstützung bitten.

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Ab wann gilt die 3G Regel in Bus und Bahn?

Im Regional- und Fernverkehr der Deutsche Bahn (DB), im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und in Flugzeugen gilt die 3G-Regel seit Mittwoch, 24. November. Das Gesetz wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, am Montag hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit den neuen Corona-Auflagen unterschrieben.

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Welcher Corona-Nachweis wird benötigt?

Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronavirus dann nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Der jeweilige Corona-Nachweis ist per Impfpass, Bescheinigung oder per App zu erbringen und muss auf Verlangen vorgezeigt werden. Der negative Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Anerkannt werden Tests des Arbeitgebers und kostenlose „Bürgertests“, die jeder einmal pro Woche an den Teststationen in Anspruch nehmen kann.

Verantwortlich für die Kontrollen der Corona-Nachweise sind nach dem Gesetz die Unternehmen. Die Verkehrsunternehmen im Nahverkehr setzen dennoch auf die Hilfe von Polizei und Ordnungsämtern vor Ort, damit gemeinsam effektive Stichproben durchgeführt werden können.

Welche Regelung gilt für Kinder in Bussen und Bahnen?

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Kinder unter sechs Jahren benötigen im Nahverkehr keinen Corona-Nachweis. Bei Kindern und Jugendlichen, die zur Schule gehen, wird davon ausgegangen, dass sie sich in dieser den regelmäßigen Tests unterziehen.

Für ungeimpfte Erwachsene könnte es hingegen komplizierter werden, auf dem täglichen Weg zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen zu einer Teststation zu kommen, vor allem wenn man dafür bereits Bus oder Bahn braucht.

Die Deutsche Bahn setzt ab dem 24. November die 3G-Pflicht im Regional- und Fernverkehr um.

Wie hoch ist das Infektionsrisiko in Bus und Bahn?

Mit einer Maske sei laut den Verkehrsunternehmen und Studien die Gefahr, sich mit Corona zu infizieren, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo. Allerdings entstanden diese Studien zu einer Zeit, in der noch nicht die Delta-Variante grassierte.

Welche Corona-Regeln gelten im Taxi?

Für eine Fahrt mit dem Taxi gibt es bislang keine Zugangsbeschränkungen. Eine Fahrt ist somit ohne Corona-Nachweis möglich – die 3G-Regelung greift hier nicht. Während die Fahrgästinnen und ‑gäste keinen Corona-Test, Impf- oder Genesenennachweis benötigen, gilt für die Taxifahrer und ‑fahrerinnen wie an allen anderen Arbeitsplätzen 3G. Zudem gilt für alle Insassen eine Maskenpflicht.