2,2 Millionen Menschen mit einer Behinderung sind im Jahr 2015 nach Angaben des Deutschen Seminars für Tourismus (DSFT) gereist. Diese Menschen müssen oft lange suchen, um zum Beispiel ein passendes barrierefreies Hotel oder Restaurant zu finden. 

In den Beschreibungen der Betriebe tauchen Begriffe auf wie „behindertenfreundlich“ und „seniorengerecht“. Was heißt das genau? Und wenn die Unterkunft „rollstuhlgerecht“ ist, sind die Türen dann auch wirklich breit genug für jeden Rollstuhl?

Aktuelle Deals

Barrierefreiheit: Infos zu  2.000 Betrieben

Das Projekt „Reisen für Alle“ des DSFT, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, will Klarheit schaffen und hat ein bundesweit einheitliches Kennzeichnungssystem entwickelt. Auf dem Onlineportal „Reisen für Alle“ sind bislang etwa 2.000 geprüfte Angebote – von Hotels über Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie bis zu Verkehrsangeboten – in elf Bundesländern aufgeführt. Tendenz steigend.

„Es reicht nicht, wenn nur das Hotel am Urlaubsort barrierefrei ist. Man will ja auch einkaufen, essen gehen, Events besuchen. Die ganze Servicekette muss passen“,  sagt Rolf Schrader, Geschäftsführer des DSFT. 

Für jedes der rund 1.800 Angebote gibt es in der Datenbank Infos zu Anforderungen für Rollstuhlfahrer sowie gehbehinderte, schwerhörige, gehörlose, sehbehinderte, blinde und kognitiv beeinträchtigte Menschen. „40 Prozent der Angebote sind Unterkünfte, 20 Prozent aus dem Bereich Unterhaltung und Kultur, 13 Prozent sind Touristeninfos, Freizeit und Sport machen elf Prozent aus, Gastronomie zehn“, zählt Schrader auf. 

Die Symbole und die Prüfkriterien für „Reisen für Alle“ sind bundesweit einheitlich.

Weiterlesen nach der Anzeige

Anzeige

So funktioniert die Datenbank „Reisen für Alle“

Und so funktioniert die Datenbank: Du kannst speziell nach deinen individuellen Bedürfnissen suchen. Nehmen wir an, du sitzt im Rollstuhl und suchst ein Hotel. Dann wählst du die Kategorie Unterkünfte aus, wahlweise ein Bundesland und klickst dann nötige Merkmale an wie stufenloser Zugang, Türbreite mindestens 90 Zentimeter, Pflegebett, WC mit Rollstuhl anfahrbar und stufenlose Dusche.

Die Datenbank zeigt dir dann alle passenden Unterkünfte an. Zu jeder gibt's umfangreiche Infos über Aspekte, die für die Barrierefreiheit entscheidend sind.

Prüfung der Angebote auf Barrierefreiheit

Die Infos haben externe Prüfer zusammengetragen. Sie besuchen die Betriebe und prüfen dort nach dem einheitlichen Kriterienkatalog die Barrierefreiheit, messen aus, machen Fotos. Zudem wird ein Mitarbeiter geschult und für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert. Die geprüften Betriebe werden, wenn alle Anforderungen erfüllt sind, zertifiziert. 

Die Barrierefreiheit wird durch Symbole, welche die einzelnen Behinderungen darstellen, gekennzeichnet. Dieses Kennzeichnungssystem ist bundesweit einheitlich. Sind nicht alle Anforderungen erfüllt, wird das jeweilige Symbol mit einem „i“ versehen. Das zeigt dir, dass du in den Infos noch einmal genau prüfen solltest, ob das Angebot tatsächlich deinen individuellen Ansprüchen genügt. 

Warum ein neues Bewertungssystem für Barrierefreiheit?

„Bisher gab es kein bundesweit einheitliches, aber viele verschiedene Kennzeichnungssysteme mit unterschiedlichen Kriterien, von einzelnen Branchen oder Regionen“, sagt Schrader. „Betroffene brauchen jedoch vergleichbare Infos.“ Zudem beruhten die meisten Kennzeichnungssysteme bisher auf Selbstauskunft der Betriebe. „Viele wissen jedoch nicht, welche Kriterien entscheidend sind oder messen wichtige Daten wie Türbreiten vielleicht nicht korrekt aus.“ 

Die Kriterien, nach denen Angebote für das Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ geprüft werden, fußen auf der Zielvereinbarung, die vom Sozialverband VdK Deutschland initiiert und mit weiteren vier Behindertenverbänden sowie dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und dem Hotelverband Deutschland 2005 abgeschlossen wurde. Auf den Homepages von elf Bundesländern sind die Infos der Datenbank bereits eingebunden.