Corona-SMS: Was in der Nachricht an Urlauber steht
Wer aus dem Ausland nach Deutschland einreist, bekommt eine SMS aufs Handy. Darin informiert die Bundesregierung über die Einreise-Regeln. Wir erklären, was drinsteht und was Reisende beachten müssen.
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So mancher Urlauber und so manche Urlauberin hat sich zuletzt gewundert – weil er oder sie bei der Rückkehr nach Deutschland eine SMS auf sein Handy geschickt bekommen hat. Darin steht: „Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln“, es folgt ein Link zur Website des Bundesgesundheitsministeriums.
Warum erhalten Reisende diese Corona-SMS? Was steht drin? Und wie sieht es in Sachen Datenschutz aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen liefert diese Übersicht.
Ist die Einreise-SMS neu?
Die Corona-SMS wird nicht erst seit dem 1. August im Zuge der neuen Einreiseverordnung verschickt, wie einige Menschen mutmaßen. Tatsächlich müssen deutsche Mobilfunkbetreiber ihre Kundinnen und Kunden bereits seit dem 1. März 2021 auf diesem Wege über die Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen infomieren (Grundlage: Paragraf 36 Absatz 10 Satz 1 Nummer 3 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraf 12 der Coronavirus-Einreiseverordnung). Der Text in der SMS stammt von der Bundesregierung.
Der Empfang der Nachrichten erfolgt, sobald sich ein Smartphone in ein deutsches Mobilfunknetz einloggt, sie ist für den Empfänger oder die Empfängerin kostenlos. Absender ist die Rufnummer (0172) 1241041.
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Wie sieht die Corona-SMS aus?
In der Corona-SMS steht: „Die Bundesregierung: Willkommen/Welcome! Bitte beachten Sie die Test-/Quarantäneregeln; please follow the rules on tests/quarantine: https://bmg.bund.de/covid19.“
Wer auf den Link klickt, erhält auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums ausführliche Informationen über Pflichten im Zusammenhang mit dem Coronavirus, also Quarantäne und Testungen, sowie Hinweise zu den wesentlichen zu beachtenden Infektionsschutzmaßnahmen, zum Beispiel der Maskenpflicht.
Und so sieht die SMS aus:
So sieht die Corona-SMS bei Einreise aus, in der die Bundesregierung über die Einreise-Regeln informiert.
Speichert die Bundesregierung meine Daten?
Die Netzbetreiber stellen fest, welcher Mobilfunkteilnehmer oder welche -teilnehmerin einreist. Eine Weitergabe von Daten erfolge nicht – weder an eine Bundesbehörde noch an ein Gesundheitsamt, teilt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit mit.
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Der Netzbetreiber selbst speichere die Daten kurzzeitig, damit zum Beispiel einreisende Ausländer nicht jedes Mal beim Einbuchen in ein Netz diese SMS erhalten. Nach einer Woche werden die Infos zum SMS-Versand gelöscht, dann würden Einreisende mit ausländischer SIM-Karte wieder eine SMS erhalten. Infos zum Datenschutz listen auch die Mobilfunkbetreiber auf.
Was gilt bei der Einreise nach Deutschland?
Seit dem 1. August gilt in Deutschland eine neue Einreiseverordnung. Seither unterscheidet die Bundesregierung nur noch zwischen zwei Arten von Corona-Risikogebieten: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Für viele Reisende erleichtert diese Einstufung einiges – denn Staaten, in denen die Inzidenz unter 100 liegt, werden in den meisten Fällen nun nicht mehr auf der Liste des Robert Koch-Insituts (RKI) als Risikogebiet gelistet.
Allerdings gibt es auch neue Regeln für alle Reisenden, die aus Nicht-Risikogebieten kommen. Im folgenden liest du, was du beachten musst.
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Zum exklusiven GutscheinWelche Dokumente brauche ich?
Reisende brauchen ihren Personalausweis oder Reisepass sowie einen Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung, eine Genesung oder einen aktuellen negativen Corona-Test. Dies kann ein maximal 72 Stunden alter PCR-Test oder ein maximal 48 Stunden alter Antigen-Schnelltest sein. Reisende können für den Impfnachweis den Impfpass auf Papier nutzen oder die QR-Codes des digitalen Impfnachweises in die CovPass-App laden. Das geht auch mit dem negativen Testergebnis. Die Nachweispflicht gilt für Reisende ab zwölf Jahren.
Der Impfnachweis gehört ins Gepäck – am besten sowohl als digitale Version in der CovPass-App als auch im Impfpass auf Papier.
Wann muss ich das digitale Einreiseformular ausfüllen?
In anderen Ländern wie Kroatien, Spanien, Griechenland und Italien müssen sich alle Einreisenden vorab anmelden. In Deutschland ist das anders: Nur, wer aus einem Risikogebiet – also einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet – einreist, muss sich vorab digital registrieren auf www.einreiseanmeldung.de.
Danach erhält der- oder diejenige Reisende eine PDF-Datei als Bestätigung. Der Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob eine Bestätigung vorliegt. Ansonsten dürfen beispielsweise Airlines die Reisenden nicht mitnehmen. Sollte die digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, zum Beispiel wegen technischer Probleme, muss alternativ eine Ersatzmitteilung auf Papier (PDF hier zum Download) ausgefüllt werden.
Wer muss in Quarantäne – und wie lange?
Wer Urlaub in einem besonders von Corona betroffenen Gebiet gemacht hat, muss nach der Rückkehr in Deutschland in Quarantäne. Seit dem 1. August wird nur noch zwischen Hochrisikogebieten und Virusvariantengebieten unterschieden. Es gelten folgende Regeln:
Hochrisikogebiete: Wer aus einem Hochinzidenzgebiet kommt, muss für bis zu zehn Tage in Quarantäne. Ausgenommen hiervon sind Genesene und Geimpfte, wenn sie bei der Einreise einen Nachweis darüber vorlegen. Für alle anderen ist ein Freitesten aus der Isolation ab Tag fünf mit einem Corona-Test möglich. Für Kinder gelten Sonderregeln (siehe weiter unten). Als Hochrisikogebiet werden seit dem 1. August Länder eingestuft, deren Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner liegt oder wenn aufgrund quantitativer oder qualitativer Kriterien Anhaltspunkte eines gefährlichen Infektionsgeschehens vorliegen.
Virusvariantengebiet: Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer, die in einem Virusvariantengebiet waren, müssen vor der Einreise einen Corona-Test vorzeigen (PCR-Test maximal 72 Stunden alt, Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt) und dann für 14 Tage in Quarantäne. Diese kann nicht durch weitere Corona-Tests verkürzt werden.
Eine Testpflicht gilt auch für Geimpfte und Genesene. Allerdings gibt es Außnahmen bei der Quarantäne für Geimpfte: „Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz haben, können ihre Quarantäne mit Übersendung des Impfnachweises dann beenden, wenn das Robert Koch-Institut feststellt und auf seiner Website veröffentlicht, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, die zur Einstufung des Gebietes als Virusvariantengebiet geführt hat“, heißt es von der Bunderegierung.
Müssen auch Kinder in Quarantäne?
Ja. Die Quarantänepflicht gilt, anders als die Testpflicht, auch für Kinder unanhängig vom Alter. Sie müssen nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet in Quarantäne. Die Quarantänepflicht gilt auch, wenn beide Elternteile vollständig geimpft sind. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet müssen sich auch Kinder unter zwölf Jahren für 14 Tage isolieren.
Eine neue Regelung gibt es aber bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten: Es besteht eine Quarantänepflicht von fünf Tagen; aber anders als vor dem 1. August müssen sich Kinder nach dieser Quarantänezeit nicht freitesten. Die Quarantänepflicht entfällt automatisch – ein Corona-Test zum Freitesten ist nicht nötig.
Wo liegen die Hochinzidenzgebiete?
Folgende Länder gelten aktuell als Hochrisikogebiete (Stand: 4. August):
- Ägypten
- Andorra
- Argentinien
- Bolivien
- Botswana
- Chile
- Costa Rica
- Ecuador
- Eswatini
- Fidschi
- Georgien
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Kolumbien
- Kuba
- Kuwait
- Lesotho
- Libyen
- Malawi
- Malaysia
- Mongolei
- Mosambik
- Namibia
- Nepal
- Niederlande – inklusive der autonomen Länder und der karibischen Teile des Königreichs der Niederlande
- Oman
- Paraguay
- Peru
- Portugal –inklusive der autonomen Regionen Madeira und Azoren
- Russland
- Sambia
- Seychellen
- Simbabwe
- Spanien – inklusive der Balearen und Kanaren
- Südafrika
- Sudan
- Suriname
- Syrien
- Tansania
- Tunesien
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
- Zypern