Urlaub im Hochrisikogebiet: Was Reisende wissen müssen
Der Winterurlaub steht an, und die Corona-Zahlen schnellen in vielen europäischen Ländern wieder nach oben. Unter anderem gelten Dänemark und Frankreich wieder als Hochrisikogebiete. Damit gelten strengere Quarantänepflichten.
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Mit der kalten Jahreszeit sind in vielen europäischen Ländern die Corona-Zahlen ransant angestiegen – und drohren den Winterurlaub an Weihnachten und Silvester zu vermiesen. Doch auch wenn beispielsweise Reiseziele wie Dänemark, Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Belgien, Tschechien, Ungarn und große Teile Österreichs als Hochrisikogebiete gelten, sind Reisen weiterhin möglich.
Für geimpfte und genesene Urlaubende ändert sich nicht viel – für Familien und nicht-geimpfte hingegen schon. Es gelten strengere Regeln bei der Rückkehr.
Welche Länder sind Hochrisikogebiete?
Das Robert Koch-Institut (RKI) teilt jeden Freitag mit, welche Länder ab dem darauffolgenden Sonntag als Hochinzidenzgebiet gelten. Alle Hochrisikogebiete (Stand: 18. Dezember):
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- Ägypten
- Äthiopien
- Barbados
- Belarus
- Belgien
- Belize
- Bosnien und Herzegowina
- Burundi
- Dänemark – inklusive Färöer und Grönland
- Dominica
- Frankreich
- Georgien
- Griechenland
- Haiti
- Irland
- Jemen
- Jordanien
- Kamerun
- Libanon
- Republik Kongo
- Kroatien
- Laos
- Libyen
- Liechtenstein
- Litauen
- Malaysia
- Mauritius
- Mexiko
- Norwegen
- Montenegro
- Niederlande mit Bonaire, Sint Eustatius und Saba
- Nordkorea
- Österreich (ohne die Gemeinden Mittelberg und Jungholz und dem Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee)
- Papua-Neuguinea
- Polen
- Russland
- Schweiz
- Serbien
- Seychellen
- Slowakei
- Slowenien
- Sudan
- Syrien
- Tadschikistan
- Tansania
- Trinidad und Tobago
- Tschechien
- Türkei
- Turkmenistan
- Ukraine
- Ungarn
- Venezuela
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inklusive der Isle of Man sowie aller Kanalinseln und aller britischen Überseegebiete
- Vietnam
Wann wird ein Land als Hochrisikogebiet eingestuft?
Das Robert Koch-Institut sowie die Bundesregierung teilen Länder seit dem 1. August 2021 nur noch in in zwei verschiedene Risikogebiete-Gruppen ein: Hochrisikogebiet und Virusvariantengebiet. Einfache Risikogebiete gibt es nicht mehr.
Als Hochrisikogebiete werden Länder und Regionen eingestuft, die besonders hohe Fallzahlen haben, was Corona-Neuinfektionen angeht. Als Richtwert gilt dabei, ob die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Land an sieben aufeinanderfolgenden Tagen 100 deutlich überschreitet.
Allerdings beziehen RKI, Bundesgesundheitsministerium und Auswärtiges Amt weitere Faktoren ein, etwa, wie verlässlich die übermittelten Zahlen sind, wie hoch die Hospitalisierungsrate ist oder eine geringe Testrate bei gleichzeitig hoher Positivitätsrate. Deshalb ist beispielsweise Tansania, das offiziell eine Inzidenz von null angibt, dennoch als Hochrisikogebiet gelistet – das Land testet schlicht nicht auf Covid-19.
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Welche Regeln gelten für ungeimpfte Reiserückkehrer?
Die unschöne Nachricht für ungeimpfte und nicht-genesene Reisende: Leider endet der Urlaub in einer Quarantäne. Generell greifen drei Pflichten für Touristinnen und Touristen, die weder vollständig gegen Corona geimpft sind noch in den vergangenen sechs Wochen eine Corona-Infektion überstanden haben.
Wichtig: Mit der neuen Einreiseverordnung vom 1. August gelten die Regeln für ganz Deutschland einheitlich. Zuvor hatten einzelne Bundesländer die Rückkehr aus Hochinzidenzgebieten besonders geregelt.
- Anmeldepflicht
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland reist, muss sich vorab online über das Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort kann auch das negative Testergebnis hochgeladen werden. - Nachweispflicht
Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen bereits vor der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test, eine Impfung oder Genesung vorweisen. Es darf ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest sein oder ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test. Airlines sind angewiesen, den Test von Passagierinnen und Passagieren vor dem Einstieg ins Flugzeug zu kontrollieren. Die Nachweispflicht gilt für Kinder ab zwölf Jahren. - Quarantänepflicht
Trotz negativen Corona-Tests müssen Reiserückkehrerinnen und ‑rückkehrer aus Hochrisikogebieten, die weder eine Impfung noch Genesung vorweisen können, in Quarantäne. Die Absonderungspflicht, wie es offiziell in der deutschen Einreiseverordnung heißt, gilt für zehn Tage. Am fünften Tag nach der Rückkehr können sich Reisende durch einen Corona-Test (beispielsweise den kostenlosen Bürger-Schnelltest) mit einem negativen Ergebnis freitesten. Mindestens fünf Tage Quarantäne müssen ungeimpfte und nicht genesene Urlauberinnen und Urlauber also einplanen.
Das gilt auch für Kinder, wie das Bundesgesundheitsministerium auf reisereporter-Nachfrage betont: „Bei der Quarantäne gibt es kein Mindestalter. Für unter Zwölfjährige gelten dieselben Vorschriften wie für Erwachsene. Sie können sich bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise freitesten. Ob die Eltern geimpft sind, macht keinen Unterschied.“ Aber: Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag.
Welche Regeln gelten für geimpfte und genesene Reiserückkehrer?
Für Reisende, die bereits vollständig geimpft (Zweitimpfung muss 14 Tage zurückliegen) oder in den vergangenen sechs Monaten genesen sind, gelten andere Regeln bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet. Dennoch müssen sie sich an einige Pflichten halten:
- Anmeldepflicht
Wer aus einem Hochinzidenzgebiet nach Deutschland reist, muss sich vorab online über das Portal www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort können auch Impf- oder Genesenennachweis hochgeladen werden. - Testpflicht
Geimpfte und genesene Reisende sind von der Testpflicht ausgenommen. Für sie greift aber die Nachweispflicht: Sie müssen Impf- oder Genesenennachweis mit sich führen, etwa den digitalen Impfpass in der CovApp. - Quarantänepflicht
Es gilt keine Quarantänepflicht für geimpfte und genesene Reisende.
Wichtig: Seit der neuen Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 gelten die Regeln für ganz Deutschland einheitlich.
Reisewarnung für mein Urlaubsziel – was bedeutet das für mich?
Generell wurde die Reisewarnung für Corona-Risikogebiete am 1. Juli aufgehoben. Das gilt allerdings nicht für Virusvarianten- und Hochinzidenzgebiete, hier greift weiterhin oder wieder eine Reisewarnung.
Das hat vor allem im rechtlichen Bereich folgen: So greifen viele Auslandskrankenversicherungen nicht, wenn eine Person bewusst an ein Ziel reist, für das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt.
Außerdem sagen viele größere Reiseveranstalter Reisen ab, wenn eine Reisewarnung gilt. Für Individualreisende hat die Reisewarnung jedoch wenige Konsequenzen.
Stornierungen sind allerdings nicht immer kostenfrei möglich. Da die Pandemie bereits zum Alltag gehört, können sich Reisende nicht immer auf außergewöhnliche Umstände berufen – als triftiger Grund werden oft nur noch plötzliche Quarantänebestimmungen im Reiseland angesehen. Ansonsten muss jeder Fall individuell betrachtet werden, doch Urlaubende können meist nur auf die Kulantz des Reiseveranstalters hoffen.