Gute Nachricht für alle Reisefans: Ab dem 1. Juli wird der Urlaub unbeschwerter möglich. Die Bundesregierung hebt die Reisewarnung für Risikogebiete auf, wenn die Inzidenz dort unter 200 liegt. Damit können mehr als 100 Länder wieder unbeschränkt bereist werden – zumindest von deutscher Seite aus.

Neue Regeln für Reisewarnungen ab dem 1. Juli

Die Bundesregierung rät ab 1. Juli auch nicht mehr generell von touristischen Reisen ins Ausland ab. Das sei möglich, weil es in Europa künftig einheitliche Regeln für den Umgang mit Geimpften, Genesenen und Getesteten gibt, so Außenminister Heiko Maas. „Nach langen Monaten des Lockdowns dürfen wir uns auf mehr Normalität freuen, das gilt auch für das Reisen“, sagte der Außenminister. „So wie wir im Alltag gelernt haben, mit dem Virus umzugehen, so wird es uns auch in diesem Sommer unterwegs begleiten – im Flugzeug, im Hotel oder am Strand.“ 

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Was gilt für Reisewarnungen ab 1. Juli?

Die Reisewarnung des Auswärtigen Amts gilt erst ab einer Inzidenz von 200, also für sogenannte Hochinzidenzgebiete, und für Virusvariantengebiete, in denen sich gefährliche Virusvarianten stark verbreitet haben. Das sind weltweit nur 40 von insgesamt knapp 200 Ländern.

In Europa gibt es aktuell gar keine Hochinzidenzgebiete mehr. Nur Großbritannien und Portugal sind derzeit noch als Virusvariantengebiet eingestuft. Beide Staaten könnten aber nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bald wieder heruntergestuft und dann nur noch als Hochinzidenzgebiete gelten. Grund dafür ist, dass sich auch in Deutschland die Delta-Variante immer weiter ausbreitet.

Reisewarnung ist kein Reiseverbot

Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts soll vor allem abschreckende Wirkung haben, ein Reiseverbot ist sie nicht. Vor der Corona-Pandemie wurde sie nur für Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien, Jemen oder den Gaza-Streifen ausgesprochen. Die praktischen Auswirkungen sind aber begrenzt. Vor allem ist sie ein starkes Indiz dafür, dass Urlauberinnen und Urlauber eine Buchung kostenlos stornieren können.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes gilt ab dem 1. Juli folgende Systematik:

  • Für Länder und Regionen, die als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, gilt weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung.
  • Für „einfache“ Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 200) wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
  • Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Ländern und Regionen der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.
  • Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Drittstaaten mit fortbestehenden Einschränkungen (Einreisebeschränkungen, Quarantänepflicht) wird von Reisen abgeraten, andernfalls angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.

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Für diese Länder wurde die Reisewarnung aufgehoben

Es gibt weit mehr als 100 weitere Länder außerhalb der EU, die entweder einfache Risikogebiete (Inzidenz zwischen 50 und 200) sind oder als „risikofrei“ gelten. Die Reisewarnung für diese Länder wird aufgehoben. Soweit dort Einreisebeschränkungen oder Quarantänepflichten nach der Einreise bestehen, rät das Auswärtige Amt von touristischen Reisen dorthin ab. Das betrifft folgende Länder, für welche die Reisewarnung am 1. Juli aufgehoben wurde:

  • Afghanistan
  • Algerien
  • Andorra
  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Äthiopien
  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Belarus
  • Belize
  • Benin
  • Bhutan
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Côte d’Ivoire
  • Demokratische Republik Kongo
  • Dschibuti
  • Dominikanische Republik
  • El Salvador
  • Eritrea
  • Fidschi
  • Frankreich
  • Gabun
  • Georgien
  • Ghana
  • Guatemala
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Honduras
  • Indonesien
  • Irak
  • Irland
  • Jemen
  • Kamerun
  • Kapverden (Cabo Verde)
  • Kasachstan
  • Kenia
  • Kirgistan
  • Komoren
  • Kroatien
  • Kongo
  • Korea
  • Kuba
  • Liberia
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Mali
  • Mauretanien
  • Mexiko
  • Nicaragua
  • Niederlande: Sint Maarten
  • Niger
  • Nigeria
  • Pakistan
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • Ruanda
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Senegal
  • Sierra Leonoe
  • Somalia
  • Spanien
  • St. Kitts und Nevis
  • Tadschikistan
  • Timor-Leste
  • Togo
  • Tschad
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Usbekistan
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Zypern

Stand der Liste: 2. Juli 2021

Von Reisen in diese Länder wird nicht mehr abgeraten

Außerdem wird von touristischen Reisen in diese Drittstaaten ab dem 1. Juli nicht mehr abgeraten, weil dort alle Einreisehindernisse aufgehoben sind:

Für die 26 EU-Länder außer Deutschland sowie für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gilt folgende Regelung: Wenn sie nicht mehr als Risikogebiet eingestuft sind, wird in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts nur noch „um besondere Vorsicht gebeten“. Ausnahmen sind einzelne Regionen in Spanien, Irland, Kroatien und Schweden: Hier wurde die Reisewarnung zwar aufgehoben, von Reisen wird aber weiterhin abgeraten, weil die jeweilige Sieben-Tage-Inzidenz über 50 liegt.

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Barbados
  • Bosnien und Herzegowina
  • Grenada
  • Jordanien
  • Kosovo
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Nicaragua
  • Nordmazedonien
  • São Tomé und Príncipe
  • Serbien
  • St. Lucia
  • Ukraine

Stand der Liste: 1. Juli 2021

Für diese Länder gilt weiterhin eine Reisewarnung

Die Reisewarnung gilt erst ab einer Inzidenz von 200 (Hochinzidenzgebiete) und für Gebiete, in denen sich gefährliche Virusvarianten stark verbreitet haben (Virusvariantengebiete). Das sind weltweit nur 42 von insgesamt rund 200 Ländern:

  • Ägypten
  • Argentinien
  • Bahrain
  • Bolivien
  • Botswana
  • Brasilien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Ecuador
  • Eswatini
  • Großbritannien
  • Indien
  • Iran
  • Jemen
  • Kolumbien
  • Lesotho
  • Malawi
  • Malaysia
  • Malediven
  • Marokko
  • Mongolei
  • Mosambik
  • Namibia
  • Nepal
  • Oman
  • Paraguay
  • Peru
  • Portugal
  • Russland
  • Sambia
  • Seychellen
  • Sri Lanka
  • Südafrika
  • Sudan
  • Südsudan
  • Suriname
  • Tansania
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Uruguay
  • Zentralafrikanische Republik

Stand der Liste: 1. Juli 2021

Diese Einreiseregeln gelten ab 1. Juli in Deutschland

Mit einer neuen Einreiseverordnung hat Deutschland die Regeln ohnehin Ende Mai 2021 gelockert: Geimpfte, Genesene und negativ Getestete sind seither schon von der Quarantänepflicht nach der Einreise befreit, selbst wenn sie aus Risikogebieten oder Hochinzidenzgebieten einreisen. 

Nachweispflicht für Flugreisende: Test, Impfung oder Genesung

Ohne Einschränkungen können die Deutschen aber trotzdem nicht reisen: Sie werden immer den Nachweis über einen Corona-Test, die vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder eine Genesung von Covid-19 vorzeigen müssen – und zwar bei der Einreise in den allermeisten Ländern in Europa wie auch bei der Rückreise per Flugzeug in Deutschland.

Denn die sogenannte Nachweispflicht in Deutschland gilt auch im Sommer. Demnach müssen alle Menschen, die per Flugzeug in die Bundesrepublik einreisen, schon am Reiseziel beim Check-in ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob die Reisenden sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder nicht.

Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen will, muss sich vor dem Antritt der Reise nach Deutschland testen lassen und den entsprechenden Nachweis vorlegen. Außerdem müssen Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer in Deutschland für 14 Tage in strikte Quarantäne, die nicht durch einen weiteren Corona-Test verkürzt werden kann. Es gelten keine Ausnahmen für Geimpfte und Genesene.

Digitaler Impfpass ab Juli

Den Nachweis über die Impfung, die Genesung oder den Test sollen Reisende in allen EU-Ländern digital vorzeigen können. Der digitale Impfausweis ist am 1. Juli offiziell an den Start gegangen.