Portugal ist Virusvariantengebiet: Was Urlauber wissen müssen
In der Nacht von Montag zu Dienstag wird ganz Portugal zum Virusvariantengebiet. Für Reisende hat das Konsequenzen: Wer nach Mitternacht ankommt, muss in 14-tägige Quarantäne und darf keinen ÖPNV mehr nutzen.
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Es war bereits befürchtet worden, nun ist es wahr geworden: Das Robert-Koch-Institut und die deutsche Regierung haben Portugal zum Virusvariantengebiet erklärt. Am Freitagabend kündigte das RKI auf seiner Website den neuen Status an, wirksam wurde er am Dienstag, 29. Juni, um Mitternacht. Wer also nun in Deutschland landet, muss mit strengen Regeln rechnen.
Der Grund dafür: Die Corona-Situation in Portugal hat sich zuletzt wieder enorm verschlechtert, die Lage machte ein Handeln notwendig, argumentiert die Regierung. In Lissabon stieg die Zahl der Neuinfektionen drastisch, die Inzidenz betrug am 29. Juni 233,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Auch an der Algarve stiegen die Fälle rasant – die Inzidenz kletterte auf 224,2.
Für Reisende ändert sich damit einiges, unter anderem greift ab Dienstag eine Quarantänepflicht. Wir haben Antworten auf häufige Fragen in der aktuellen Situation.
- Ich bin aktuell in Portugal – muss ich daheim in Quarantäne?
- Ich war gerade in Portugal – muss ich in Quarantäne?
- Wie bekomme ich bis Montag einen Rückflug?
- Ich komme erst Dienstag in Deutschland an – was gilt dann?
- Muss ich meinen Urlaub in Portugal jetzt zwingend abbrechen?
- Ich kann wegen der Quarantäne nicht arbeiten – wer zahlt das?
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Ich bin aktuell in Portugal – muss ich daheim in Quarantäne?
Bis einschließlich Dienstagmorgen (29. Juni), 0 Uhr, gelten die bisherigen Regeln. Das heißt, wer in Lissabon übernachtet hat, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen, ehe er oder sie nach Deutschland reist, da Lissabon bereits jetzt aufgrund der vielen Neuinfektionen als Risikogebiet gilt.
Alle Portugal-Reisenden, unabhängig des Ortes, an dem sie Urlaub gemacht haben, müssen vor der Rückreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test vorweisen. Das kann ein maximal 48 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest sein oder ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR-Test.
Es gibt in Portugal an mehreren Orten Testcenter, unter anderem an allen Flughäfen oder durch den Betreiber „SynLab“. Reisende sollten hier aber deutlich mehr Zeit einplanen, da an den Testzentren Wartezeiten von bis zu zwei Stunden möglich sind. Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene.
Wer aktuell in Portugal ist und seit Dienstag, 29. Juni, 0 Uhr in Deutschland ankommt, hat strenge Auflagen. Reisende müssen sich dann unverzüglich in vierzehntägige Quarantäne begeben, Freitesten ist nicht möglich. Der Grund dafür: Wegen vermehrter Fälle mit der Delta-Variante hat das Robert-Koch-Insitut Portugal als Virusvariantengebiet ausgewiesen.
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Ich war gerade in Portugal – muss ich in Quarantäne?
Ausschlaggebend ist hier, wann der Urlauber oder die Urlauberin nach Deutschland eingereist ist. Wer bereits in Deutschland ist, hat nichts zu befürchten. Auch all jene, die die Grenze vor Mitternacht Montag auf Dienstag überschreiten, müssen mit keinen Konsequenzen rechnen.
Aufpassen sollten all jene, die nach dem 18. Juni noch in Portugal waren. Denn die Quarantäneregeln gelten für all jene, die bei Einreise in den vergangenen zehn Tagen in einem Virusvariantengebiet waren. Das heißt: Wer bis 20. Juni in Portugal war und danach noch Urlaub in Spanien oder Frankreich macht, muss ebenfalls bis spätestens Mitternacht am Dienstagmorgen nach Deutschland zurückkehren. Es gilt dann nämlich nicht der letzte Aufenthaltsort, sondern alle Aufenthaltsorte der vergangenen zehn Tagen bei Einreise in die Bundesrepublik.
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Zum exklusiven GutscheinWie bekomme ich bis Montag einen Rückflug?
Pauschalreisende können darauf hoffen, dass ihr Reiseanbieter einen Ausweg findet und spätestens am Montag ein Flug angeboten wird. Wer den Flug allerdings selbst gebucht hat, muss auch selbst für Ersatz sorgen.
Hier lohnt es sich, möglichst sofort zu reagieren. Denn mit der immer knapper werdenden Zeit und der steigenden Nachfrage können Flugtickets deutlich teurer werden. Bereits am Samstagnachmittag waren viele Direktflüge für Sonntag und Montag ausgebucht, bei Lufthansa waren noch Resttickets ab 650 Euro zu haben.
Ich komme erst Dienstag in Deutschland an – was gilt dann?
Die Einstufung als Virusvariantengebiet durch das Robert-Koch-Institut greift Montag zu Dienstag ab Mitternacht. Wer es also nicht rechtzeitig nach Deutschland zurück schafft, unterliegt den Regelungen zu Virusvariantengebieten. Diese sind deutlich strenger, weil noch unklar ist, wie Impfungen und Genesenenstatus auf die Delta-Variante reagieren. Deutschland will damit einer weiteren Verbreitung der Mutation vorbeugen.
Konkret heißt das:
- Testpflicht: Noch vor der Einreise in Deutschland müssen Urlauber und Urlauberinnen einen negativen Corona-Test vorweisen. Weil Portugal Virusvariantengebiet ist, darf der Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.
- Anmeldepflicht: Reisende müssen sich vor der Einreise in Deutschland online unter www.einreiseanmeldung.de anmelden.
- Beförderungsverbot für Airlines: Es werden vermutlich deutlich weniger Direktflüge zwischen Portugal und Deutschland stattfinden. Reisende müssen auf dem Rückflug höchstwahrscheinlich umsteigen.
- Beförderungsverbot andere Verkehrsmittel: Reisende dürfen nicht mehr mit dem Zug oder Bus vom Zielort selbst nach Deutschland reisen. Vom Flughafen oder Bahnhof zum eigenen Zuhause darf der ÖPNV genutzt werden.
- Quarantänepflicht: Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist, muss sich auf direktem Weg, das heißt ohne Zwischenstopp, in sein Zuhause begeben oder an den Ort, an dem er oder sie die Quarantänezeit absutzt. Die Quarantänepflicht besteht für 14 Tage und kann nicht mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden.
Muss ich meinen Urlaub in Portugal jetzt zwingend abbrechen?
Nein. Es ist grundsätzlich möglich, den Urlaub fortzuführen. Allerdings sind gewisse Dinge zu beachten. Liegt der Rückflugtermin vor dem 13. Juli, wird der Flug wahrscheinlich storniert. Touristen und Touristinnen müssen sich dann um Ersatz kümmern und mit Einschränkungen wie zusätzlichen Umstiegen rechnen.
Generell sollten Urlauber und Urlauberinnen bedenken, dass ab Dienstag und zunächst für zwei Wochen ein Beförderungsverbot gilt, um die Verbreitung der Delta-Variante zu stoppen. Die direkte Einreise aus Portugal nach Deutschland ist dann nicht mehr möglich, ausgenommen sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Ich kann wegen der Quarantäne nicht arbeiten – wer zahlt das?
Aktuell gilt: Wer sich wissentlich in ein Risikogebiet begeben hat, erhält keine Lohnfortzahlung, wenn er oder sie nach Rückkehr in Quarantäne muss. Das gilt immer dann, wenn ein Gebiet schon als Risikogebiet ausgewiesen war, als die Reise angetreten wurde. Sprich: Wer nach der Ankündigung am vergangenen Freitag, 25. Juni, noch nach Portugal gereist ist, hat keinen Anspruch auf Gehalt während der Quarantänezeit.
Anders ist das bei Urlaubenden, die zum Zeitpunkt der Ankündigung bereits in Portugal waren. Sie mussten bei Reiseantritt keine Quarantäne nach ihrer Rückkehr befürchten. Sie haben deshalb nicht bewusst die Quarantäne in Kauf genommen. Laut IHK erhalten Arbeitnehmer deshalb eine Lohnfortzahlung.
Wenn Arbeitgeber Homeoffice ermöglichen, kann und muss übrigens auch während der Quarantänezeit gearbeitet werden. Unter welchen Bedingungen das Homeoffice stattfindet, ist nämlich nicht geregelt.