Spanien, Griechenland, Kroatien, Italien und die Türkei haben zwei Gemeinsamkeiten: Sie sind bei den Deutschen extrem beliebte Reiseziele, und die meisten Reisenden nutzen für einen Urlaub dort das Flugzeug. Und das hat Konsequenzen für den Sommerurlaub. Denn eine Rückreise nach Deutschland ohne Einschränkungen wird es für Flugreisende wohl nicht geben.

Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Bundesländer wollen die Nachweispflicht vor dem Abflug zumindest bis zum Ende der Sommerferien in allen Bundesländern verlängern. Das berichtet das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) und beruft sich dabei auf einen Beschlussentwurf der Bundesländer für das Treffen am heutigen Mittwoch mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Grund dafür ist die Ausbreitung von ansteckenderen Virusvarianten in einigen Ländern.

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Testpflicht für Flugreisende bis September

Das bedeutet: Alle Flugreisenden müssten, wie jetzt auch, noch im Reiseland einen Corona-Test machen und diesen beim Check-in am Flughafen der Fluggesellschaft vorzeigen. Akzeptiert werden PCR-Tests (zum Zeitpunkt der Einreise in Deutschland maximal 72 Stunden alt) und offizielle Antigen-Schnelltests (maximal 48 Stunden alt). Wer keinen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung dabeihat, darf nicht befördert werden. Diese Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob sich die Urlauberinnen und Urlauber in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Testpflicht nur bei Flugreisen in Risikogebiete?

Ein Änderungsantrag zu dem Beschlussentwurf aus Rheinland-Pfalz spricht sich dem RND zufolge allerdings dafür aus, die Testpflicht innerhalb der EU nur noch bei Einreisen aus Risikogebieten aufrechtzuerhalten.

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Anmeldung vor Einreise aus Risikogebieten

Einreisende aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten sollen dem Beschlussentwurf zufolge auch in den Sommerferien dazu verpflichtet sein, sich vor der Einreise online auf www.einreiseanmeldung.de zu registrieren. 

Die Mobilfunkbetreiber sollen außerdem auch weiterhin dazu verpflichtet werden, ihren Kundinnen und Kunden eine SMS der Bundesregierung über die Test- und Quarantänepflichten zuzustellen, wenn sie sich mehr als 24 Stunden im Ausland aufgehalten haben und sich anschließend wieder ins deutsche Mobilfunknetz einwählen.

Reise in Virusvariantengebiet: Strenge Quarantänepflicht

Für Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten soll es dem Beschlussentwurf zufolge weiterhin nicht die Möglichkeit des „Freitestens“ geben: Alle Menschen, auch Geimpfte und Genesene, müssen vor der Einreise einen Corona-Test vorlegen (maximal 24 Stunden alt) und nach der Rückkehr für 14 Tage in Quarantäne. Zu den Virusvariantengebieten zählen aktuell beispielsweise Großbritannien und Brasilien.

Für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten soll es die Möglichkeit des „Freitestens“ frühestens fünf Tage nach der Einreise geben.

Wann gilt für ein Risikogebiet eine Reisewarnung?

Die Regeln, nach denen für Risikogebiete eine Reisewarnung gilt, sollen sich zum 1. Juli ändern. Dann soll eine Reisewarnung nur noch für Risikogebiete mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 gelten, sagte Außenminister Heiko Maas (SPD). Die Bundesregierung rät ab 1. Juli auch nicht mehr generell von touristischen Reisen ins Ausland ab.
Nach Angaben des Auswärtigen Amtes wird ab dem 1. Juli folgende Systematik gelten:

  • Für Länder und Regionen, die als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, gilt weiterhin eine coronabedingte Reisewarnung.
  • Für „einfache“ Risikogebiete (Sieben-Tage-Inzidenz über 50, aber unter 200) wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen abgeraten.
  • Bei nicht als Risikogebiet eingestuften EU-Ländern und -Regionen sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.
  • Bei nicht als Risikogebiet eingestuften Drittstaaten wird bei fortbestehenden Einschränkungen (Einreisebeschränkungen, Quarantänepflicht) von Reisen abgeraten sowie angesichts der fortdauernden Pandemie um besondere Vorsicht gebeten.