Eins haben die Bundesländer gemeinsam: Die Infektionslage entscheidet über die Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen. Urlaub ist erlaubt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens fünf Tage unter 100 liegt. Steigt die Zahl über den kritischen Wert, muss wieder dichtgemacht werden, so sieht es die Notbremse vor.

Aber: Jedes Bundesland entscheidet für sich selbst über die Öffnungsschritte. Da, wo sie bereits gelten, sind die Regeln nicht einheitlich. Mancherorts dürfen nur einheimische Urlaub machen, andernorts dürfen zunächst nur Campingplätze und Ferienwohnungen öffnen, Hotels aber nicht.

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Urlaub in Deutschland: Die Pläne der Bundesländer im Überblick

Deutschland ist beim Thema Tourismus-Neustart – wie auch bei anderen Themen so oft – erneut ein Flickenteppich. Du willst den Durchblick behalten? Der reisereporter zeigt dir, welche Regeln in den Bundesländern gelten (Stand: 1. Juni):

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Baden-Württemberg: Ferienwohnungen dürfen seit 21. Mai öffnen

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze dürfen in Baden-Württemberg seit dem 21. Mai für Touristen öffnen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Woche stabil unter 100 liegt. Übernachten dürfen zwei Haushalte. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss alle drei Tage einen Corona-Test machen. Freizeiteinrichtungen dürfen ebenfalls öffnen, die Außengastronomie bis 21 Uhr. Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind noch nicht erlaubt.

Bayern: Hotelaufenthalt seit 21. Mai möglich

Das südlichste Bundesland hat bereits Lockerungen eingeleitet. Zu Beginn der Pfingstferien durften Hotels und Pensionen öffnen, Gleiches gilt für Restaurants bis 22 Uhr sowie Wellness- und Fitnessbereiche. Voraussetzungen sind: stabile Inzidenz unter 100, Gäste über sechs Jahre müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Test nachweisen. 

Berlin: Hotelaufenthalt ab 18. Juni

In Berlin hat die Außengastronomie seit Pfingsten wieder geöffnet – auch Kulturveranstaltungen dürfen stattfinden. Besucherinnen und Besucher brauchen einen negativen Corona-Test oder einen Impf- beziehungsweise Genesenen-Nachweis. Ab dem 4. Juni sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Die Innenbereiche von Zoo, Tierpark und Botanischem Garten sollen mit Reservierungs- und Testpflicht wieder zugänglich sein. 

Ab 18. Juni sollen touristische Übernachtungen in Hotels sowie Innengastronomie mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht und Testpflicht zu ermöglicht werden. Im Einzelhandel soll die Testpflicht dann wegfallen. Ganz fix sind die Daten noch nicht: Endgültig beschlossen werden sollen die Lockerungen im Juni. Voraussetzung sind stetig sinkende Infektionszahlen.

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Brandenburg plant Öffnungen ab Juni

Die Hotels in Brandenburg müssen noch zu bleiben, ab dem 11. Juni sollen aber Ferienhäuser, Ferienwohnungen, Campingplätze sowie Hausboote öffnen, voraussichtlich ohne Auslastungsbeschränkung. Die Außengastronomie darf auch öffnen, Kulturevents mit bis zu 100 Teilnehmern sind erlaubt.

Bremen kündigt Öffnungen zu Pfingsten an

Ab dem 19. Mai sollen Hotels und Pensionen für Touristen öffnen dürfen, kündigte Bürgermeister Andreas Bovenschulte am 18. Mai an. Auch die Außengastronomie von Restaurants darf dann öffnen. Bei einer tagesaktuellen Inzidenz von über 50 sei ein aktueller Corona-Test erforderlich, bei einer Inzidenz unter 50 nicht.

Hamburg: Hotels mit Kapazitätsbegrenzung

In der bei Touristen beliebten Hansestadt dürfen Hotels wieder Gäste empfangen, die maximale Auslastung beträgt 60 Prozent. Die Außenbereiche von Gaststätten sind bereits seit Pfingsten geöffnet. Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher stellte in Aussicht, auch die Innengastronomie zuzulassen, sollten die Infektionszahlen weiter sinken. Eine Entscheidung dazu soll bereits am 1. Juni fallen.

Hessen: Hotels dürfen öffnen 

Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze dürfen seit dem 17. Mai unter Auflagen öffnen, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt. In Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Frühstücksräumen gilt: maximal 60 Prozent Auslastung, ein Corona-Test bei Anreise und dann zweimal pro Woche, ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Restaurants dürfen die Außenbereiche öffnen, Kulturevents im Freien sind ebenfalls erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern: Urlaub für alle ab 4. Juni

Übernachtungen in Mecklenburg-Vorpommern sind bereits für Bewohner des Bundeslandes wieder erlaubt. Besucher aus anderen Bundesländern ab 4. Juni wieder in Mecklenburg-Vorpommern übernachten. Tagestourismus ist eine Woche später erlaubt. Die Gastronomie darf seit dem 23. Mai wieder Gäste empfangen, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Niedersachsen: Urlaub für alle möglich

Niedersachsen hatte eigentlich geplant, dass zunächst nur Einheimische in Hotels, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben übernachten dürfen. Doch diese Regelung ist ab sofort passé: Das Oberverwaltungsgericht hat die Tourismusöffnung, beschränkt auf die Einwohner Niedersachsens, am 18. Mai gekippt. Die Regelung sei wenig effektiv und außerdem eine Ungleichbehandlung. Das bedeutet: Ab sofort können somit Touristen von überall in Niedersachsen Urlaub machen.

Die erlaubte maximale Auslastung beträgt 60 Prozent, ein Tag nach Abreise gilt eine Wiederbelegungssperre. Alle noch nicht vollständig geimpften oder genesenen Gäste müssen bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche einen negativen Test nachweisen. Auch die Außengastronomie darf öffnen, Kultur im Freien ebenfalls unter Auflagen.

Nordrhein-Westfalen: Hotels dürfen öffnen bei Inzidenz unter 100

Hotels dürfen wieder Urlauber beherbergen, wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer Stadt mindestens fünf Tage in Folge unter 100 liegt. Die maximale Auslastung liegt bei 60 Prozent, bis die Inzidenz unter 50 liegt. Die Außengastro darf ebenfalls öffnen. Wer ins Museum will oder andere Freizeiteinrichtungen besuchen will, muss einen Termin buchen.

Rheinland-Pfalz: Hotels dürfen öffnen

Kontaktarmer Urlaub zu Pfingsten ist in Rheinland-Pfalz dort erlaubt, wo die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Die Vermietung von Ferienwohnungen und die Übernachtung in Wohnmobilen mit eigenen sanitären Anlagen sind dann erlaubt, ebenso wie Urlaub in Hotels mit Frühstück auf dem Zimmer und mit eigenem Bad. Für die Anreise und alle 48 Stunden danach sind Corona-Tests notwendig. Weitere Lockerungen könnten ab 2. Juni folgen – dann sollen Hotels wieder vollständig öffnen dürfen, wenn Gäste getestet, geimpft oder genesen sind.

Saarland: Urlaub seit Ende Mai möglich

Das kam überraschend: Das Saarland hat am 20. Mai angekündigt, dass Hotels und Innengastronomie von Restaurants und Cafés noch in diesem Monat, am 31. Mai, öffnen dürfen. Auch Bus- und Schiffsreisen dürfen dann wieder starten. Ungeimpfte müssen für die Nutzung der Angebote einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorlegen. Die Außengastronomie ist bereits unter Auflagen geöffnet.

Sachsen: Hotelurlaub bei Inzidenz unter 50

In Sachsen dürfen Ferienwohnungen und Campingplätze bei einer stabilen Inzidenz unter 100 Touristen beherbergen, Hotels und Pensionen erst bei einer Inzidenz unter 50. Wer ins Restaurant will, muss draußen sitzen, einen Termin machen und einen negativen Corona-Test mitbringen.

Sachsen-Anhalt: Hotelurlaub 

In Sachsen-Anhalt ist am Dienstag, 25. Mai, eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten, die bis zum 13. Juni gilt. Ab einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 pro 100.000 Einwohner sind Kulturveranstaltungen im Freien und auch in Innenräumen mit begrenzter Besucherzahl erlaubt. Hotels, Ferienlager und Jugendherbergen dürfen dann ebenfalls öffnen – für Getestete, Geimpfte und Genesene. Unter diesen Bedingungen darf auch die Innengastronomie wieder öffnen.

Schleswig-Holstein: Urlaub für alle

Mehr als in Schleswig-Holstein geht nicht: Urlauber sind flächendeckend seit dem 17. Mai wieder in Hotels willkommen. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test vor der Anreise, danach sind alle drei Tage weitere Tests nötig. Restaurants dürfen unter Auflagen auch innen Gäste bewirten. Sperrstunde ist 23 Uhr.

Thüringen: Campingurlaub ja, kein Countdown für Hotelurlaub

Hotels bleiben vorerst geschlossen, Camping und Urlaub im Ferienhaus ist aber wieder möglich. Die Gastronomie darf Gäste in den Außenbereichen bewirten, allerdings nur mit Termin.