Eigentlich sind die Regeln in Deutschland eindeutig: Wer von einer Reise in ein Corona-Risikogebiet zurückkehrt, der muss nach der Einreise zuerst in Quarantäne. In Nordrhein-Westfalen reichte ein Urlauber Klage gegen diese Regelung ein – mit Erfolg: Am Freitagabend entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster zu seinen Gunsten.

Kurze Zeit nach dem urteil setzte das Gesundheitsministerium des Bundeslandes die entsprechende Einreiseverordnung außer Kraft. Aber was bedeutet das jetzt eigentlich genau für Reisende? Der reisereporter beantwortet die wichtigsten Fragen. 

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Was besagen die aktuellen Einreiseregeln in NRW?

Als Folge des Gerichtsurteils wurde die gesamte NRW-Einreiseverordnung außer Kraft gesetzt. Menschen, die aus einem Risikogebiet in das Bundesland einreisen, müssen demnach aktuell nicht in Quarantäne. Ob es weitere Anpassungen geben wird, entscheidet sich in dieser Woche. Dann will die Landesregierung über die künftigen Corona-Einreiseregeln entscheiden. 

Wirkt sich das Gerichtsurteil auf den Rest Deutschlands aus?

Derzeit gilt in allen anderen Bundesländern weiterhin die Quarantäne-Pflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Außerdem müssen sich Einreisende vorab online unter www.einreiseanmeldung.de registrieren. Am Mittwoch allerdings könnten auch die Einreisebestimmungen wieder auf den Tisch kommen, wenn die Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Bundeskanzlerin über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. 

Warum wurde die Einreiseverordnung in NRW überhaupt gekippt?

Der Kläger aus Bielefeld ist am 22. November von Ibiza zurück nach Deutschland geflogen. Weil die Infektionszahlen innerhalb der vergangenen sieben Tage auf den Balearen deutlich niedriger waren als in seiner Heimat, wehrte sich der Urlauber dann gegen die Quarantäne-Verordnung. Der Richter gab ihm am Ende recht, dass die Regelung unangemessen sei, wenn am Reiseziel weniger Infektionsgefahr herrsche als im Zielort in Deutschland.